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   ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18   

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ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18 (https://dejure.org/2019,15958)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18 (https://dejure.org/2019,15958)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 4 Ca 2413/18 (https://dejure.org/2019,15958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Abrechnungsbetrug

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Chefarzt wehrt sich erfolgreich gegen Kündigung wegen vermeintlicher Falschabrechnung von Wahlleistungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12

    Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ durch einen

    Auszug aus ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18
    Kündigung hier unwirksam u.a. mangels vorheriger Abmahnung bei fehlender Berechtigung des Chefarztes zur Privatliquidation (insoweit Abgrenzung zu: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2013 - 2 Sa 179/12).

    Zwar hat insbesondere das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in der von der Beklagten angeführten Entscheidung (Urteil vom 17.04.2013 - 2 Sa 179/12) zutreffend ausgeführt, dass die Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 5. Abs. 2 GOÄ durch einen zur Privatliquidation berechtigten Chefarzt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden kann.

    Dabei ist bei jeder einzelnen Behandlungsmaßnahme zu fragen, ob sie dem Wahlarzt nach herkömmlichem Verständnis zur eigenen Verantwortung zuzurechnen ist (LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2013, a.a.O.; Rn. 48; juris).

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18
    Von Bedeutung kann dies gerade für die Würdigung von verdachtsbegründenden Indiztatsachen sein (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13, Rn. 21 f.; LAG Niedersachsen, Urteil vom12.03.2018 - 15 Sa 319/17, Rn. 136).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18
    Aufgrund der erstinstanzlich festgestellten Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung und der Zurückweisung des Auflösungsantrages war die Beklagte entsprechend den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätzen zur Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu verurteilen (vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18
    Von Bedeutung kann dies gerade für die Würdigung von verdachtsbegründenden Indiztatsachen sein (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13, Rn. 21 f.; LAG Niedersachsen, Urteil vom12.03.2018 - 15 Sa 319/17, Rn. 136).
  • ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13

    Arbeitnehmer verlangt die Kündigung seines Vorgesetzten

    Auszug aus ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18
    Kernstück ist mithin die Überprüfung der Aussagequalität anhand einer aussagepsychologischen Analyse der Aussage des Zeugen mit der Hypothese, dass erfundene oder erlogene Aussagen sich durch grundsätzliche Merkmale von subjektiv wahren, also erlebnisfundierten Aussagen unterscheiden (Vgl. hierzu ausführlich und mit weiteren Nachweisen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 2..2..2015 - :. Sa 832/15, Rn. 45 ff.; ArbG Solingen, Urteil vom 24. Februar 2015 - 3 Ca 1356/13 -, Rn. 47 ff., juris).
  • BGH, 11.05.2010 - VI ZR 252/08

    Krankenhausaufnahmevertrag: Beschränkung der Einwilligung in einen ärztlichen

    Auszug aus ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18
    Dabei ist bei jeder einzelnen Behandlungsmaßnahme zu fragen, ob sie dem Wahlarzt nach herkömmlichem Verständnis zur eigenen Verantwortung zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 2..05.2010 - VI ZR 252/08, Rn. 7; LAG Niedersachsen, a.a.O., Rn. 48; juris).
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