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   ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20   

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ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20 (https://dejure.org/2021,11138)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 14.01.2021 - 2 Ga 39/20 (https://dejure.org/2021,11138)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 2 Ga 39/20 (https://dejure.org/2021,11138)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 18.08.2000 - 12 Ta 189/00

    Weiterbeschäftigung: Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutz-verfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren kommt eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung daher in der Regel nicht in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 SaGa 2/14).

    Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren kommt eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung daher in der Regel nicht in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 SaGa 2/14).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14

    Weiterbeschäftigung - einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutz-verfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren kommt eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung daher in der Regel nicht in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 SaGa 2/14).

    Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren kommt eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung daher in der Regel nicht in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 SaGa 2/14).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG (Beschluss des Großen Senats vom 27.02.1985 - GS 1/84) davon auszugehen, dass im Hinblick auf die wechselseitige Interessenlage nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses ein aus §§ 611, 613 BGB in Verbindung mit § 242 BGB abgeleiteter allgemeiner Beschäftigungsanspruch besteht, wenn die umstrittene Kündigung des Arbeitsverhältnisses letztlich unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis deshalb auch während des Kündigungsschutzprozesses fortbesteht.
  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16).
  • LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05

    Zum Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Ergänzend weist die Kammer noch auf folgenden Umstand hin: Wird die einstweilige Verfügung - wie vorliegend - auf finanzielle Gründe gestützt, kann die erforderliche Dringlichkeit nur zur Abwehr einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Notlage bejaht werden (LAG Hamm, Urteil vom 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05).
  • LAG Köln, 19.11.2020 - 8 Sa 558/19

    Außerordentliche Kündigung; Verdacht; Betrug

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten wies das LAG Köln unter dem 19.11.2020 (8 Sa 558/19) zurück.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16).
  • LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 - 2 Ga 39/20 - teilweise abgeändert und die Verfügungsbeklagte verurteilt, den Verfügungskläger als Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verfügungsbeklagten nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TVöD bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsrechtsstreit Landesarbeitsgericht Köln Az:8 Sa 558/19, weiterzubeschäftigen.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021, Az. 2 Ga 39/20, die Verfügungsbeklagte zu verpflichten, den Verfügungskläger als Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verfügungsbeklagten nach TarifTVöD-Entgeltvertrag Gruppe 9c, Stufe 6, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.

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