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   ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16 d   

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https://dejure.org/2016,43288
ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16 d (https://dejure.org/2016,43288)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16 d (https://dejure.org/2016,43288)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 29. November 2016 - 5 Ca 1985/16 d (https://dejure.org/2016,43288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bemessung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD, Equal Pay und Arbeitnehmerüberlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalgestellung nach erfolgtem Teilbetriebsübergang und Widerspruch des betroffenen Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Teilbetriebserwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16
    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Das Betriebsratsmitglied hat daher während der Dauer seiner Amtszeit Anspruch auf Gehaltserhöhungen in dem Umfang, in dem die Gehälter vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung erhöht werden (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Betriebsüblich im Sinne von § 37 Abs. 4 BetrVG ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall, nicht den Ausnahmefall (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Da § 37 Abs. 4 BetrVG das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG konkretisiert, darf die Anwendung der Vorschrift auch nicht zu einer Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gegenüber anderen Arbeitnehmern führen (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. BAG 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

    Auszug aus ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16
    Die Vorschrift des § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag sowie dem ggfs. anzuwendenden Tarifvertrag, indem er dem Arbeitgeber den Einwand des nicht erfüllten Vertrags nimmt (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - zitiert nach juris mwN).

    Zum Arbeitsentgelt im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG gehören alle Vergütungsbestandteile, nicht dagegen der Aufwendungsersatz (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - zitiert nach juris mwN).

    Die Berechnung der geschuldeten Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip erfordert eine hypothetische Betrachtung, welches Arbeitsentgelt das Betriebsratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - zitiert nach juris mwN).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16
    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. BAG 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16
    Die Beklagte ist im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung mit der Folge, dass dieser Verstoß nach den Vorschriften des AÜG in jeder Hinsicht sanktionslos bleibt (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - zitiert nach juris).
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (sogenannte Elementenfeststellungsklage) (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - zitiert nach juris mwN).
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16
    Es fehlt, wenn durch die Entscheidung kein Rechtsfrieden geschaffen wird, weil nur einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - zitiert nach juris mwN).
  • LAG Köln, 20.06.2016 - 2 Sa 1089/15

    Arbeitnehmerüberlassung; dauerhafter Einsatz

    Auszug aus ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16
    Es ist weder die Vergütung des Einsatzbetriebs geschuldet noch kommt ein Arbeitsverhältnis mit diesem zu Stande (vgl. LAG L. 20. Juni 2016 - 2 Sa 1089/15 - zitiert nach juris).
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Auszug aus ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16
    Art. 5 Abs. 1 RL gebietet zudem, das Vergleichsentgelt stets tätigkeitsbezogen zu bestimmen: Es ist das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer erhalten hat oder - gibt es einen solchen nicht - der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - zitiert nach juris mwN).
  • LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17

    Bemessung des Arbeitsentgelts des freigestellten Betriebsratsmitglieds nach

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteildes Arbeitsgerichts Aachen vom 29.11.2016- 5 Ca 1985/16 d - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 16.11.2021 - 4 Sa 401/17

    Personalgestellung; freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16 d - wird auch hinsichtlich der klageerweiternd gestellten Anträge zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt zuletzt, 1 das Urteil des Arbeitsgerichtes Aachen, Az. 5 Ca 1985/16 vom 19.11.2016 abzuändern.

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