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ArbG Augsburg, 08.04.2010 - 3 Ca 2556/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 08.04.2010 - 3 Ca 2556/09
- LAG München, 03.03.2011 - 3 Sa 764/10
Wird zitiert von ...
- LAG München, 03.03.2011 - 3 Sa 764/10
Kündigung wegen qualitativer Minderleistung
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 08.04.2010 - 3 Ca 2556/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Augsburg hat mit Endurteil vom 08.04.2010 - 3 Ca 2556/09 -, auf das hinsichtlich des erstinstanzlichen Vortrags der Parteien, der im ersten Rechtszug gestellten Anträge sowie der rechtlichen Erwägungen des Erstgerichts verwiesen wird, festgestellt, dass die ordentliche Kündigung vom 06.07.2009 unwirksam ist, und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.