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   ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12, 28 Ca 19455/12, 28 Ca 16836/12, 28 Ca 19455/12   

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ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12, 28 Ca 19455/12, 28 Ca 16836/12, 28 Ca 19455/12 (https://dejure.org/2013,1615)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12, 28 Ca 19455/12, 28 Ca 16836/12, 28 Ca 19455/12 (https://dejure.org/2013,1615)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04. Januar 2013 - 28 Ca 16836/12, 28 Ca 19455/12, 28 Ca 16836/12, 28 Ca 19455/12 (https://dejure.org/2013,1615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Abmahnung des Arbeitgebers nötig!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch für Arbeitnehmer gilt: Ohne Abmahnung keine fristlose (Eigen-)Kündigung

  • poko.de (Kurzinformation)

    Abmahnung vor fristloser Eigenkündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abmahnung vor fristloser Eigenkündigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Oldenburg, 19.02.1981 - 5 UH 12/80

    Zur Ablehnung eines Nachmieters bei vorzeitigem Auszug des Mieters

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

    ... Der Ausschuss empfiehlt dem Deutschen Bundestag daher, die Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter auf einheitlich drei Monate unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses festzulegen".S. hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

    73) S. hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

  • BGH, 18.06.2003 - VIII ZR 240/02

    Zur Fortgeltung von Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen nach dem

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt"; OLG Karlsruhe 25.3.1981 - 3 REMiet 2/81 - OLGZ 1981, 354 = NJW 1981, 1741 = WuM 1981, 173 [Leitsatz]: "Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt"; s. aus neuerer Zeit auch BGH 18.6.2003 - VIII ZR 240/02 - BGHZ 155, 178 = NJW 2003, 2379 [II.3 c, bb.

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt"; OLG Karlsruhe 25.3.1981 - 3 REMiet 2/81 - OLGZ 1981, 354 = NJW 1981, 1741 = WuM 1981, 173 [Leitsatz]: "Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt"; s. aus neuerer Zeit auch BGH 18.6.2003 - VIII ZR 240/02 - BGHZ 155, 178 = NJW 2003, 2379 [II.3 c, bb.

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt"; OLG Karlsruhe 25.3.1981 - 3 REMiet 2/81 - OLGZ 1981, 354 = NJW 1981, 1741 = WuM 1981, 173 [Leitsatz]: "Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt"; s. aus neuerer Zeit auch BGH 18.6.2003 - VIII ZR 240/02 - BGHZ 155, 178 = NJW 2003, 2379 [II.3 c, bb.

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt"; OLG Karlsruhe 25.3.1981 - 3 REMiet 2/81 - OLGZ 1981, 354 = NJW 1981, 1741 = WuM 1981, 173 [Leitsatz]: "Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt"; s. aus neuerer Zeit auch BGH 18.6.2003 - VIII ZR 240/02 - BGHZ 155, 178 = NJW 2003, 2379 [II.3 c, bb.

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt"; OLG Karlsruhe 25.3.1981 - 3 REMiet 2/81 - OLGZ 1981, 354 = NJW 1981, 1741 = WuM 1981, 173 [Leitsatz]: "Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt"; s. aus neuerer Zeit auch BGH 18.6.2003 - VIII ZR 240/02 - BGHZ 155, 178 = NJW 2003, 2379 [II.3 c, bb.

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Verhalten des Vermieters gegen Treu und Glauben verstößt"; OLG Karlsruhe 25.3.1981 - 3 REMiet 2/81 - OLGZ 1981, 354 = NJW 1981, 1741 = WuM 1981, 173 [Leitsatz]: "Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt"; s. aus neuerer Zeit auch BGH 18.6.2003 - VIII ZR 240/02 - BGHZ 155, 178 = NJW 2003, 2379 [II.3 c, bb.

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (...)"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - AP § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [2 a, aa.]: "Die entsprechenden Beweisantritte des Klägers waren unzulässig, denn sie waren auf eine Ausforschung der benannten Zeugen angelegt.

    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (...)"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - AP § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [2 a, aa.]: "Die entsprechenden Beweisantritte des Klägers waren unzulässig, denn sie waren auf eine Ausforschung der benannten Zeugen angelegt.

    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (...)"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - AP § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [2 a, aa.]: "Die entsprechenden Beweisantritte des Klägers waren unzulässig, denn sie waren auf eine Ausforschung der benannten Zeugen angelegt.

  • RG, 14.01.1897 - VI 277/96

    Entlassung eines zur Leitung einer Fabrik angenommenen Technikers vor Ablauf der

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    zu dieser Wurzel des modernen Abmahnungsrechts bereits den anschaulichen Fall des Reichsgerichts in RG 14.1.1897 - VI 277/96 - RGZ 38, 114-119: Dort fand sich der technische Leiter einer Spinnerei und Bindfadenfabrik fristlos gekündigt, weil er "mit der (ihm die Wirtschaft führenden und seine Wohnung teilenden) unverehelichten P. dauernd unsittlichen Verkehr unterhalten" habe (RG a.a.O. S. 115).

    Er verlangte aber - immerhin - die Prüfung, ob der Unternehmer (damalige Prozessrolle: Räumungskläger) "nicht, wenn er den Beklagten [Räumungsbeklagten] zunächst gewähren ließ, nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen wäre, dafern seine Anschauung sich änderte, diesem dem Beklagten mitzuteilen, und ob er nicht auf den jetzt geltend gemachten Entlassungsgrund sich nur dann berufen dürfe, wenn er den Beklagten zur Lösung seines unsittlichen Verhältnisses aufgefordert, dieser aber dem nicht alsbald entsprochen hätte".S. zu dieser Wurzel des modernen Abmahnungsrechts bereits den anschaulichen Fall des Reichsgerichts in RG 14.1.1897 - VI 277/96 - RGZ 38, 114-119: Dort fand sich der technische Leiter einer Spinnerei und Bindfadenfabrik fristlos gekündigt, weil er "mit der (ihm die Wirtschaft führenden und seine Wohnung teilenden) unverehelichten P. dauernd unsittlichen Verkehr unterhalten" habe (RG a.a.O. S. 115).

    50) S. zu dieser Wurzel des modernen Abmahnungsrechts bereits den anschaulichen Fall des Reichsgerichts in RG 14.1.1897 - VI 277/96 - RGZ 38, 114-119: Dort fand sich der technische Leiter einer Spinnerei und Bindfadenfabrik fristlos gekündigt, weil er "mit der (ihm die Wirtschaft führenden und seine Wohnung teilenden) unverehelichten P. dauernd unsittlichen Verkehr unterhalten" habe (RG a.a.O. S. 115).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08

    Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs 2 BGB bei außerordentlicher Eigenkündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".S. dazu statt vieler bereits etwa BAG 19.6.1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351 = AP § 124 GewO Nr. 1 = NJW 1967, 2030 [II.]: "Der Grundgedanke des § 326 BGB ist, dass vor einer so einschneidenden Maßnahme und Rechtsfolge, wie der einseitigen Aufhebung des Vertrages, der Gläubiger dem Schuldner noch einmal die Folgen seines säumigen Verhaltens vor Augen führen soll.

    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".

    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".S. dazu statt vieler bereits etwa BAG 19.6.1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351 = AP § 124 GewO Nr. 1 = NJW 1967, 2030 [II.]: "Der Grundgedanke des § 326 BGB ist, dass vor einer so einschneidenden Maßnahme und Rechtsfolge, wie der einseitigen Aufhebung des Vertrages, der Gläubiger dem Schuldner noch einmal die Folgen seines säumigen Verhaltens vor Augen führen soll.

    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".

    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    dazu statt vieler bereits etwa BAG 19.6.1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351 = AP § 124 GewO Nr. 1 = NJW 1967, 2030 [II.]: "Der Grundgedanke des § 326 BGB ist, dass vor einer so einschneidenden Maßnahme und Rechtsfolge, wie der einseitigen Aufhebung des Vertrages, der Gläubiger dem Schuldner noch einmal die Folgen seines säumigen Verhaltens vor Augen führen soll.

    Übertragen auf das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde bedeutet es, dass dort, wo diese Art der Kündigung ausschließlich wegen Störung der Leistungsseite des Vertrages erfolgt, im allgemeinen die vorherige Abmahnung erforderlich ist"; 17.1.2002 - 2 AZR 494/00 - EzA § 628 BGB Nr. 20 = RzK I 6 i Nr. 14 [Leitsatz 2.]: "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen"; LAG Berlin-Brandenburg 27.11.2008 - 14 Sa 1872/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Auch vom Arbeitnehmer verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel, den pflichtigwidrig handelnden Arbeitgeber vor Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung abzumahnen".S. dazu statt vieler bereits etwa BAG 19.6.1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351 = AP § 124 GewO Nr. 1 = NJW 1967, 2030 [II.]: "Der Grundgedanke des § 326 BGB ist, dass vor einer so einschneidenden Maßnahme und Rechtsfolge, wie der einseitigen Aufhebung des Vertrages, der Gläubiger dem Schuldner noch einmal die Folgen seines säumigen Verhaltens vor Augen führen soll.

    52) S. dazu statt vieler bereits etwa BAG 19.6.1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351 = AP § 124 GewO Nr. 1 = NJW 1967, 2030 [II.]: "Der Grundgedanke des § 326 BGB ist, dass vor einer so einschneidenden Maßnahme und Rechtsfolge, wie der einseitigen Aufhebung des Vertrages, der Gläubiger dem Schuldner noch einmal die Folgen seines säumigen Verhaltens vor Augen führen soll.

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    Ihn zu allem, wie angeboten, bei Bedarf als Partei zu befragen, liefe bei dieser Sachlage auf jene sogenannte "Ausforschung" hinaus, die dem Gericht jedenfalls im Zivilprozess bekanntlich versagt ist 65S.statt vieler BAG 26.5.1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70 = AP § 16 TV Ang Bundespost Nr. 6 = NZA 1999, 96 [II.1 b, cc.]: "Gemäß § 373 ZPO muss die beweispflichtige Partei diejenigen Tatsachen bezeichnen, zu denen der Zeuge vernommen werden soll.

    - aa) Wird ein Beweis angetreten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, so ist dieser Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich".S.statt vieler BAG 26.5.1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70 = AP § 16 TV Ang Bundespost Nr. 6 = NZA 1999, 96 [II.1 b, cc.]: "Gemäß § 373 ZPO muss die beweispflichtige Partei diejenigen Tatsachen bezeichnen, zu denen der Zeuge vernommen werden soll.

    65) S.statt vieler BAG 26.5.1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70 = AP § 16 TV Ang Bundespost Nr. 6 = NZA 1999, 96 [II.1 b, cc.]: "Gemäß § 373 ZPO muss die beweispflichtige Partei diejenigen Tatsachen bezeichnen, zu denen der Zeuge vernommen werden soll.

  • FG Thüringen, 21.11.1996 - I 103/96

    Ablehnung der Zahlung von Steuern aus Gewissensgründen; Abzug von Steuern wegen

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
    im gleichen Sinne etwa auch LAG Berlin 26.2.1997 - 8 Sa 103/96 - n.v.: "Diese Darstellung des Klägers hätte die Beklagte veranlassen müssen, die behauptete Ladeanweisung nach Ort, Zeit und näherem Gesprächsablauf im einzelnen zu schildern und unter Beweis zu stellen, und zwar spätestens in der Berufungsbegründung.

    ... Erfährt das Gericht den eigentlichen Sachverhalt erst aus der Aussage des Zeugen oder der Zeugin, so kommt eine Überprüfung in dieser Richtung praktisch nicht in Betracht"; im Anschluss LAG Berlin-Brandenburg 24.6.2010 - 14 Sa 2682/09 - n.v. [C.II.3 b, bb.].S. im gleichen Sinne etwa auch LAG Berlin 26.2.1997 - 8 Sa 103/96 - n.v.: "Diese Darstellung des Klägers hätte die Beklagte veranlassen müssen, die behauptete Ladeanweisung nach Ort, Zeit und näherem Gesprächsablauf im einzelnen zu schildern und unter Beweis zu stellen, und zwar spätestens in der Berufungsbegründung.

    66) S. im gleichen Sinne etwa auch LAG Berlin 26.2.1997 - 8 Sa 103/96 - n.v.: "Diese Darstellung des Klägers hätte die Beklagte veranlassen müssen, die behauptete Ladeanweisung nach Ort, Zeit und näherem Gesprächsablauf im einzelnen zu schildern und unter Beweis zu stellen, und zwar spätestens in der Berufungsbegründung.

  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94

    Überwachungspflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85

    Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2011 - 2 Sa 254/10

    Fristlose Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Schadenersatzanspruch des

  • BAG, 13.03.1967 - 2 AZR 133/66

    Mehrarbeit und Gesundheitsgefährdung

  • BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 258/69

    Entlastungspflicht des Arbeitgebers bei BGB § 618 - Mitverschulden des

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