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   ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14   

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https://dejure.org/2014,12110
ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14 (https://dejure.org/2014,12110)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14 (https://dejure.org/2014,12110)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 42 Ca 1530/14 (https://dejure.org/2014,12110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses i.R. der Besetzung eines Volontariats

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Tageszeitung diskriminiert männlichen Bewerber

Kurzfassungen/Presse (17)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Volontariat bei der taz.die tageszeitung - Entschädigung wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch die "taz" darf keine Männer diskriminieren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Taz diskriminiert Männer

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Die taz tut zu viel für Frauen

  • lto.de (Kurzinformation)

    "taz"-Stellenausschreibung diskriminiert Männer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung von männlichen Bewerbern ist nicht statthaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers - Volontariat bei der taz

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 05.06.2014)

    "taz" diskriminiert Männer: Volontariatsstelle nur für Frauen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Bewerbungen: Dürfen Arbeitgeber Stellenausschreibungen nur an weibliche Bewerber richten?

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Auch für die taz gilt das AGG

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    AGG: Dürfen Männer in Stellenanzeigen ausnahmslos ausgeschlossen werden?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    "taz" diskriminiert Männer - Entschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung von Männern in Stellenanzeigen

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Diskriminierung in der Stellenauschreibung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung bei der taz - Schadensersatz für männlichen Volontariats-Bewerber

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tageszeitung "taz" wegen Männerdiskriminierung verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierung von Männern bei der Berliner taz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14
    In seinem Urteil vom 11.11.1997 - C-409/95 (Marshall) Rn. 33 (NZA 1997, 1337), hat der EuGH eine diskriminierende Maßnahme dann für zulässig erachtet, "wenn sie den männlichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie die weiblichen Bewerber besitzen, in jedem Einzelfall garantiert, dass die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung sind, bei der alle die Personen der Bewerber betreffenden Kriterien berücksichtigt werden und der den weiblichen Bewerbern eingeräumte Vorrang entfällt, wenn eines oder mehrere dieses Kriterien zugunsten des männlichen Bewerbers überwiegen".
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14
    Diese Rechtsprechung wird auch für Ausbildungsmaßnahmen in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des EuGH vom 28.03.2000 - C-158/97, Rn. 53 (NZA 2000, 473) bestätigt, in der der EuGH ausführt, dass eine positive Maßnahme dann rechtmäßig ist, wenn "kein männlicher Bewerber definitiv von einer Ausbildung ausgeschlossen" wird.
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14
    Von einem solchen Ausnahmefall ist nur auszugehen, wenn von vornherein der Wille fehlt, die ausgeschriebene Stelle tatsächlich einzunehmen und in Wirklichkeit nur eine Entschädigung angestrebt wird (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08, NZA 2009, 1087).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14
    Darlegungs- und beweispflichtig für die fehlende Ernsthaftigkeit und damit den Rechtsmissbrauch ist der Arbeitgeber (BAG vom 13.10.2011 - 8 AZR 608/10, EzA § 15 AGG Nr. 16).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14
    So hat der EuGH in seinem Urteil vom 17.10.1995 - C-450/93 (Kalanke), dort Rn. 16, festgestellt, dass eine Regelung, wonach Frauen, die die gleiche Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber besitzen, in Bereichen in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung automatisch den Vorrang eingeräumt wird, eine unzulässige Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechtes begründet.
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