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   ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13   

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ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13 (https://dejure.org/2014,15868)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13 (https://dejure.org/2014,15868)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 28 Ca 16793/13 (https://dejure.org/2014,15868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Selbstbeurlaubung für Arztbesuch?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeit als Urlaubstag anrechnen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (61)

  • BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67

    Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 96) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 92 a.E.S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 96) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 92 a.E.

    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    97) S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 96) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 92 a.E.

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
    dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 (Fn. 131) [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    136) S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    Auszug aus ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
    zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.

    In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum ,Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.

    117) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin 15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitäten des Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: " ... Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als ?harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher ?Spielregeln' einfordert.

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    - "Juris"-Rn. 47]: "Nur ergänzend sei aus gegebenem Anlass festgehalten, dass die ultimative Abmahnung unter Kündigungsandrohung ohnehin das falsche Medium wäre, in bislang ungeregelte Details zur Pflichtenstellung der Zielperson die gebotenen Konturen zu bringen"; ArbG Berlin 7.2.2014 - 28 Ca 16793/13 - BB 2014, 1779 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 57]: "Insofern krankt ihre Rüge bereits daran, dass sie nicht erläutert, wie es um die Weisungslage und somit den Pflichtenkreis des Klägers zum Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes bei unerwarteten Erkrankungen bestellt ist.

    - "Juris"-Rn. 47]: "Nur ergänzend sei aus gegebenem Anlass festgehalten, dass die ultimative Abmahnung unter Kündigungsandrohung ohnehin das falsche Medium wäre, in bislang ungeregelte Details zur Pflichtenstellung der Zielperson die gebotenen Konturen zu bringen"; ArbG Berlin 7.2.2014 - 28 Ca 16793/13 - BB 2014, 1779 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 57]: "Insofern krankt ihre Rüge bereits daran, dass sie nicht erläutert, wie es um die Weisungslage und somit den Pflichtenkreis des Klägers zum Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes bei unerwarteten Erkrankungen bestellt ist.

    - "Juris"-Rn. 47]: "Nur ergänzend sei aus gegebenem Anlass festgehalten, dass die ultimative Abmahnung unter Kündigungsandrohung ohnehin das falsche Medium wäre, in bislang ungeregelte Details zur Pflichtenstellung der Zielperson die gebotenen Konturen zu bringen"; ArbG Berlin 7.2.2014 - 28 Ca 16793/13 - BB 2014, 1779 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 57]: "Insofern krankt ihre Rüge bereits daran, dass sie nicht erläutert, wie es um die Weisungslage und somit den Pflichtenkreis des Klägers zum Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes bei unerwarteten Erkrankungen bestellt ist.

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