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   ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12   

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ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12 (https://dejure.org/2012,19134)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12 (https://dejure.org/2012,19134)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 28 Ca 6569/12 (https://dejure.org/2012,19134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 1 EntgFG, § 5 Abs 1 S 4 EntgFG, § 314 Abs 2 S 1 BGB
    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der über den bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraum hinausgehenden Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines erkrankten Arbeitnehmers zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf des zunächst bescheinigten Zeitraums

  • Betriebs-Berater

    Erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit

  • hensche.de

    Abmahnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit: Erstmaliger Verstoß rechtfertigt keine Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung bei erstmaliger Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2240
  • DB 2012, 1752
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Hessen, 01.12.2006 - 12 Sa 737/06

    Zur Zulässigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen wiederholter

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    Dauert erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit über den zunächst bescheinigten Zeitraum hinaus an, so trifft den erkrankten Arbeitnehmer entsprechend § 5 Abs. 1 S 1 EFZG (juris: EntgFG) die Pflicht, dem Arbeitgeber die Fortdauer unverzüglich anzuzeigen (wie Hessisches LArbG 1.12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289).(Rn.42).

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".S. dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".

  • BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79

    Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Fehlende

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".S. dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

    33) S. dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

    Ausschlaggebend kommt es im Zweifel auf den Tatsachenvortrag des Klägers und nicht darauf an, auf welche rechtliche Grundlage er seinen Anspruch stützt (...)".S. dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

    42) S. dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 76/96

    Begriff der unentgeltlichen Verfügung bei freiwilliger Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

    Ausschlaggebend kommt es im Zweifel auf den Tatsachenvortrag des Klägers und nicht darauf an, auf welche rechtliche Grundlage er seinen Anspruch stützt (...)".S. dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

    42) S. dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.

    In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.

    17) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 Sa 989/07

    Abmahnung; Teilbarkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".: Damit scheidet auch eine "geltungserhaltende Reduktion" 30So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".

  • OLG Köln, 21.09.1983 - 2 U 33/83
    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.

    Ein solcher Wunsch verdient keinen Rechtsschutz und ist daher unzulässig und nicht zu beachten".S. insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.

    41) S. insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    29) S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 107/90

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage;

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist vielmehr Sache des Gerichts"; s. auch schon BGH22.1.1991 - VI ZR 107/90 - NJW 1991, 1046 = MDR 1991, 1142 [III.1.

    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist vielmehr Sache des Gerichts"; s. auch schon BGH22.1.1991 - VI ZR 107/90 - NJW 1991, 1046 = MDR 1991, 1142 [III.1.

    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist vielmehr Sache des Gerichts"; s. auch schon BGH22.1.1991 - VI ZR 107/90 - NJW 1991, 1046 = MDR 1991, 1142 [III.1.

  • BAG, 23.09.1975 - 1 AZR 60/74

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Ahndung von Verstößen eines Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    dazu BAG 23.9.1975 - 1 AZR 60/74 - BetrR 1976, 172, 174; 16.6.1976 - 5 AZR 259/74 - n.v.; 22.2.1978 - 5 AZR 801/76 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 84 [II.1.]; 16.3.1982 - 1 AZR 406/80 - BAGE 38, 159 = AP § 108 BetrVG 1972 Nr. 3 [I.]; seither ständige Rechtsprechung (s. dazu auch die Nachweise in Fn. 20).S. dazu BAG 23.9.1975 - 1 AZR 60/74 - BetrR 1976, 172, 174; 16.6.1976 - 5 AZR 259/74 - n.v.; 22.2.1978 - 5 AZR 801/76 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 84 [II.1.]; 16.3.1982 - 1 AZR 406/80 - BAGE 38, 159 = AP § 108 BetrVG 1972 Nr. 3 [I.]; seither ständige Rechtsprechung (s. dazu auch die Nachweise in Fn. 20).

    25) S. dazu BAG 23.9.1975 - 1 AZR 60/74 - BetrR 1976, 172, 174; 16.6.1976 - 5 AZR 259/74 - n.v.; 22.2.1978 - 5 AZR 801/76 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 84 [II.1.]; 16.3.1982 - 1 AZR 406/80 - BAGE 38, 159 = AP § 108 BetrVG 1972 Nr. 3 [I.]; seither ständige Rechtsprechung (s. dazu auch die Nachweise in Fn. 20).

  • ArbG Stuttgart, 13.05.1977 - 7 Ca 117/77
  • ArbG Berlin, 27.09.1973 - 7 Ca 123/73
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

  • LAG Hamm, 11.12.1973 - 3 Sa 701/73

    Personalakte; Rechte des Arbeitnehmers; Abmahnung; Verwarnung; Tadel; Anspruch

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe

  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

  • LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

  • BAG, 16.03.1982 - 1 AZR 406/80

    Abmahnung - Wirtschaftsausschußsitzung

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

  • BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60

    Klage auf Widerruf missbilligender Äußerungen

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Wie das befasste Gericht aus jeweils gegebenem Anlass schon wiederholt zu bedenken zu geben hatte, setzt die Feststellung der Verletzung vertraglicher Pflichten einer Arbeitsperson zuförderst Klarheit über deren konkreten Pflichtenkreis voraus 72 S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

    S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

    72) S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

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