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   ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08   

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ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08 (https://dejure.org/2008,8102)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08 (https://dejure.org/2008,8102)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 10. September 2008 - 56 Ca 10703/08 (https://dejure.org/2008,8102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung - leidensgerechter Arbeitsplatz - Darlegungs- und Beweislast - betriebliches Eingliederungsmanagement - Zustimmung des Integrationsamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    Eine Kündigung ist als letztes Mittel nur zulässig, wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung ausgeschöpft hat" (BAG [12.07.2007] - 2 AZR 716/06 - DB 2008, 189 = juris [Rn. 29]).

    Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Möglichkeiten seines Direktionsrechts einen leidensgerechten Arbeitsplatz "freimachen" (BAG [12.07.2007] - 2 AZR 716/06 - DB 2008, 189 = juris [Rn. 29]) - gegenüber dem ansonsten zu Kündigenden - mit Ausnahme von "Extremfällen" - notfalls durch Ausspruch einer Änderungskündigung (BAG [21.09.2006] - 2 AZR 607/05 - NZA 2007, 431 = juris [Rn. 34]).

    Ein unterlassenes Eingliederungsmanagement steht daher einer Kündigung nicht entgegen, wenn sie auch durch das Eingliederungsmanagement nicht hätte verhindert werden können (vgl. BAG [12.07.2007] - 2 AZR 716/06 - DB 2008, 189 = juris [Rn. 42]).

    Es bedarf vielmehr eines umfassenderen konkreten Sachvortrags des Arbeitgebers zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz einerseits und warum andererseits eine leidensgerechte Anpassung und Veränderung ausgeschlossen ist oder der Arbeitnehmer nicht auf einem (alternativen) anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden könne" (BAG [12.07.2007] - 2 AZR 716/06 - DB 2008, 189 = NZA 2008, 173 = juris [Rn. 44]).

    "Die in § 84 Abs. 2 SGB IX genannten Maßnahmen dienen letztlich der Vermeidung der Kündigung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit erkrankter und kranker Menschen" (BAG [12.07.2007] - 2 AZR 716/06 - DB 2008, 189 = juris [Rn. 40]).

    "Nach § 84 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber bei einem Beschäftigten, der innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen ist, mit der zuständigen Interessenvertretung und mit Zustimmung der betroffenen Person die Möglichkeiten zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers erhalten werden kann" (BAG [12.07.2007] - 2 AZR 716/06 - DB 2008, 189 = juris [Rn. 34]).

    "Ziel des BEM ist ... die frühzeitige Klärung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern (BAG [12.07.2007] - 2 AZR 716/06 - DB 2008, 189 = juris [Rn. 40]).

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    2.1.1 Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers gilt unabhängig davon, ob ein Widerspruch der zuständigen Personalvertretung vorliegt (BAG [25.04.2002] - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 = juris [Rn. 24]).

    "Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt" (BAG [25.04.2002] - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 = juris [Rn. 24]).

    Das BAG spricht zwar von der Notwendigkeit eines "einheitlichen Entschlusses" des Arbeitgebers (BAG [25.04.2002] - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 (607)) oder gar von einer Besetzung und Kündigung "gewissermaßen uno actu aufgrund eines einheitlichen Entschlusses" (BAG [10.11.1994] - 2 AZR 242/94 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 [zu B I 6]).

    Der so definierte "Verwaltungszweig" tritt an die Stelle des privatwirtschaftlichen Unternehmens (BAG [17.05.1982] - 2 AZR 109/83 - NZA 1985, 589 = juris [Rn. 66]; BAG [25.04.2002] - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 = juris [Rn. 24]).

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    66 Im Fall der Nichtdurchführung eines gebotenen Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX hat das BAG angenommen, dass im Fall der Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung grundsätzlich "nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte davon ausgegangen werden (könne), dass ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX die Kündigung verhindert hätte (BAG [07.12.2006] - 2 AZR 182/06 - NZA 2007, 617 = juris [Rn. 28]).

    Es liegen hier "besonderen Anhaltspunkte" i.S.d. BAG [07.12.2006] - 2 AZR 182/06 - NZA 2007, 617 = juris [Rn. 28] vor.

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 451/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Beschränkung eines Rechtsmittels

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    "Bei Arbeitnehmern, die nach § 12 BAT aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden können und bei denen diese Versetzung in den Ländern innerhalb des Geschäftsbereichs der obersten Dienstbehörde ohne weiteres zulässig ist, beschränkt sich die Weiterbeschäftigungspflicht nicht auf die Dienststelle, sondern erstreckt sich auf den gesamten Verwaltungsbereich" (BAG [06.06.1984] - 7 AZR 451/82 - NZA 1985, 93 = juris [Rn. 46]; vgl. auch BAG [27.04.1960] - 4 AZR 584/58 - AP BGB § 615 Nr. 10; BAG [25.03.1959] - 4 AZR 236/56 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 27).

    Im Normalfall besteht also "eine dienststellenübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht innerhalb desselben Verwaltungszweigs" (BAG [06.06.1984] - 7 AZR 451/82 - NZA 1985, 93 = juris [Rn. 48]).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    52 "Eine sozialwidrige Kündigung liegt allerdings auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer mehr bestand, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus dem in § 162 Abs. 1 und Abs. 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (...)" (BAG [01.02.2007] - 2 AZR 710/05 - NZA 2008, 192 Os.; vgl. auch BAG [15.08.2002] - 2 AZR 195/01 - NZA 2003, 430 = juris [Rn. 20] m.w.N.).

    Der Arbeitnehmer muss im allgemeinen keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (...)" (BAG [15.08.2002] - 2 AZR 195/01 - NZA 2003, 430 = juris [Rn. 17] m.w.N.).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    Der so definierte "Verwaltungszweig" tritt an die Stelle des privatwirtschaftlichen Unternehmens (BAG [17.05.1982] - 2 AZR 109/83 - NZA 1985, 589 = juris [Rn. 66]; BAG [25.04.2002] - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 = juris [Rn. 24]).

    nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einer außerhalb desselben Dienstorts und dessen Einzugsgebiet gelegenen Dienststelle desselben Verwaltungszweiges weiterzubeschäftigen" (BAG [17.05.1982] - 2 AZR 109/83 - NZA 1985, 589 = juris [Rn. 66]).

  • LAG Berlin, 29.08.1988 - 12 Sa 40/88

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - maßgeblicher

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    Ausreichend ist, "wenn in dem Zeitpunkt, in dem der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes absehbar und damit die Kündigung als Möglichkeit erkennbar war, ein anderer Arbeitsplatz frei war, der vom Arbeitgeber bis zum Zugang der Kündigung - durch eine Neueinstellung - neu besetzt worden ist" (LAG Berlin [29.08.1988] - 12 Sa 40, 59/88 - NZA 1989, 274 Ls.).

    "Denn anderenfalls hätte es der Arbeitgeber in der Hand, die Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz wegfallen wird, so lange hinauszuschieben, bis er andere freie Arbeitsplätze besetzt hat" (LAG Berlin [29.08.1988] - 12 Sa 40, 59/88 - NZA 1989, 274).

  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    Dazu muss mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar sein, dass nach Abschluss der Maßnahme eine Beschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz besteht, dessen Anforderungen der Arbeitnehmer nach erfolgreicher Umschulung oder Fortbildung erfüllen kann " (BAG [11.10.1995] - 7 AZR 119/95 - NZA 1996, 1212 (1213)).

    Der Arbeitgeber muss dann darlegen, warum eine Umsetzung des Arbeitnehmers auf die vom Arbeitnehmer genannte Stelle nicht in Betracht kommt (BAG [11.10.1995] - 7 AZR 119/95 - NZA 1996, 1212 (1213)).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    Bei einem Arbeitsverhältnis, bei dem feststeht, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die geschuldete Arbeitsleistung überhaupt nicht erbringen kann, ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung auf Dauer ganz erheblich gestört (BAG [22.09.2005] - 2 AZR 519/04 - NZA 2006, 486 (487) [Rn. 21] m.w.N.).

    Dies auch dann, wenn sie nur zu geänderten Arbeitsbedingungen erfolgen kann (BAG [22.09.2005] - 2 AZR 519/04 - NZA 2006, 486 = juris [Rn. 24 f.] m.w.N.).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
    Selbst einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gegenüber ist der Arbeitgeber dann nicht zur Weiterbeschäftigung verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX (BAG [14.03.2006] - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214 = juris [Rn. 19]).

    Der Arbeitgeber muss auch für einen Schwerbehinderten weder einen neuen Arbeitsplatz schaffen (BAG [14.03.2006] - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214 (1216); noch einen Arbeitsplatz "freikündigen" - d.h. einem anderen Arbeitnehmer kündigen, selbst wenn dieser i.S.d. § 1 Abs. 3 KSchG weniger schutzwürdiger ist (BAG [29.01.1997] - 2 AZR 9/96 - NZA 1997, 709 = juris [Rn. 22 f]; offen lassend BAG [28.04.1998] - 9 AZR 348/97 - NZA 1999, 152 = juris [Rn. 29 f.]).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 94/97

    Kündigung bei Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes wegen betrieblicher

  • BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58

    Arbeitsvertrag - Vereinbarte Arbeitsleistung - Direktionsrecht - Vertraglich

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2007 - 5 Sa 110/07

    Integrationsamt - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Rente - teilweise

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

  • LAG Köln, 13.06.2007 - 7 Sa 1299/06

    Betriebsbedingte Kündigung; arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag;

  • LAG Berlin, 23.11.2001 - 8 Sa 545/01

    Kammerübergreifende Verbindung der Berufungsverfahren; Vertretungsbefugnis des

  • LAG Nürnberg, 21.06.2006 - 4 (9) Sa 933/05

    Kündigung - lang anhaltende Krankheit - Prognose - betriebliche Auswirkungen -

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04

    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

  • BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56

    Fürsorgepflicht - Vereinbarter Dienstort - Dienstliche Gründe - Treu und Glauben

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.11.2005 - 4 Sa 328/05

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kleinbetrieb, Kündigungsschutzgesetz,

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05

    Betriebsbedingte Kündigung - treuwidrige Vereitelung der

  • LAG Hessen, 15.09.2006 - 3 Sa 2213/05

    Keine betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall eines freien Arbeitsplatzes durch

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 12 Sa 113/05

    Betriebsübergang - Autohaus

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst; Sozialauswahl;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04

    Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    - ArbG Berlin, Urteil vom 10. September 2008 - 56 Ca 10703/08 mit Hinweis auf Ausführungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement = www.iqpr.de.
  • ArbG Berlin, 29.01.2009 - 33 Ca 16090/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit - Durchführung eines

    Eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber, die oder der ein betriebliches Eingliederungsmanagement nicht rechtzeitig durchführt, kann sich nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB auch nicht darauf berufen, dass etwaige in der Zwischenzeit frei gewordene Arbeitsplätze zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung besetzt waren (vgl. ArbG Berlin vom 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08 -, juris).
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