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   ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15   

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https://dejure.org/2015,62360
ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15 (https://dejure.org/2015,62360)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15 (https://dejure.org/2015,62360)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2015 - 60 Ca 10222/15 (https://dejure.org/2015,62360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 BGleiG 2015, § 8 Abs 4 S 1 TzBfG, § 15 Abs 7 S 1 Nr 4 BEEG, § 62 Abs 1 S 1 ArbGG, § 894 Abs 1 ZPO
    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit - Leistungsklage - Zwangsvollstreckung

  • Betriebs-Berater

    Durchsetzung des Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Elternzeit - Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Verringerung der arbeitsvertraglich verabredeten regelmäßigen Arbeitszeit während der Elternzeit

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Nürnberg, 05.08.2003 - 9 Ca 4096/03

    Beschäftigungsanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15
    Ein Anspruch auf interimsweise vorläufige Beschäftigung in Teilzeit analog dem allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch, der im Kündigungsschutz- oder Entfristungsrechtsstreit Platz greifen kann, existiert nicht (gegen: Arbeitsgericht Nürnberg vom 05.08.2003 - 9 Ca 4096/03 - LAGE Nr. 13 zu § 8 TzBfG).

    Die angezogene Entscheidung des Arbeitsgerichtes Nürnberg (vom 05.08.2003 - 9 Ca 4096/03 - LAGE Nr. 13 zu § 8 TzBfG, unter 2. der Gründe) vermag teilweise nicht zu überzeugen, ist aber jedenfalls auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15
    Dieses Konzept ist entsprechend anzuwenden, geht es um dringende betriebliche Gründe, die im Sinne von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4. BEEG dem Wunsch nach Teilzeitarbeit während der Elternzeit entgegenstehen können BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09 - AP Nr. 2 zu § 15 BEEG, unter II.7.b)bb)(2)(a) der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15
    Abschließend ist zu prüfen, ob das Gewicht der entgegenstehenden betrieblichen Gründe so erheblich ist, dass die Erfüllung des Arbeitszeitwunsches der Arbeitnehmerin zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation, des Arbeitsablaufes, der Sicherung des Betriebes oder zu einer unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Belastung des Betriebes führen würde (BAG vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - AP Nr. 2 zu § 8 TzBfG unter III. 3. der Gründe).
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15
    Der Anspruch auf Vertragsänderung erstreckt sich auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit (BAG vom 19.02.2013 - 9 AZR 461/11 - AP Nr. 4 zu § 15 BEEG, unter II.3. der Gründe).
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vom 19.08.2015 - 5 AZR 975/13 - Juris) schließt eine rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses das Entstehen von Annahmeverzugsansprüchen aus.
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15
    Inwieweit hier zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit, zwischen Elternzeit- und Betriebsübergangsfällen zu differieren ist, erscheint als nicht ganz deutlich (vgl. auch BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, unter IV.2.2.b) der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15
    Der durch die Entscheidung des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichtes (vom 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) anerkannte allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch steht auf zwei argumentativen Säulen: Dem Schutz der Persönlichkeitsrechtes des Arbeitnehmers gemäß Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG und der Prävention von dessen betrieblicher Desintegration.
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