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   ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13   

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ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13 (https://dejure.org/2014,13290)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13 (https://dejure.org/2014,13290)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2014 - 59 Ca 13394/13 (https://dejure.org/2014,13290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29a Abs 1 S 1 TVÜ-L, § 12 TV-L, § 13 TV-L, § 29a Abs 2 TVÜ-L, § 29a Abs 3 S 1 TVÜ-L
    Eingruppierung einer Erzieherin - Antrag nach § 29a Abs 4 S 1 TVÜ-L auf Änderung der Entgeltgruppe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme einer Überprüfung einer vorläufigen Eingruppierung in den TV-L durch den öffentlichen Arbeitgeber anlässlich der Überleitung von Beschäftigten nach der Protokollnotiz zu § 29a Abs. 2 TVÜ-L; Vergütungsmäßige Eingruppierung eines vollzeitbeschäftigten Erziehers in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-L § 12; TVÜ-L § 29a
    Eingruppierung Erzieherin; Antrag nach § 29a Abs. 4 S. 1 TVÜ-L auf Änderung der Entgeltgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbstständigen Grundrechtsträgern allerdings aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21, BAGE 129, 93; aus neuerer Zeit BAG 26.07.2012 - 6 AZR 701/10 - AP Nr. 4 zu § 12 TVÜ = juris Rn. 24 mwN).Art. 3 GG untersagt auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4).

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - BAGE 129, 93, juris Rn. 20 f.; BAG 14.04.2011 - 6 AZR 734/09 - AP Nr. 5 zu § 11 TVÜ, juris Rn. 16 mwN).

  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89

    Eingruppierung: Chemisch-technische Assistentin an einer medizinischen Hochschule

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Dabei ist grundsätzlich von dem in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. nur für § 22 BAT BAG, Urteil vom 08.11.2006 - 4 AZR 620 /05 - aaO, Rn. 18; ferner BAG, Urteil vom 24.10.1989 - 4 AZR 276/89, zitiert nach Juris Rn. 14 mwN).
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Die Klage ist mit ihrem Feststellungsantrag als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage nach ständiger Besprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG, Urteil vom 08.11.2006 - 4 AZR 620/05 - AP Nr. 304 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = juris Rn. 12) gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig.
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbstständigen Grundrechtsträgern allerdings aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21, BAGE 129, 93; aus neuerer Zeit BAG 26.07.2012 - 6 AZR 701/10 - AP Nr. 4 zu § 12 TVÜ = juris Rn. 24 mwN).Art. 3 GG untersagt auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4).
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - BAGE 129, 93, juris Rn. 20 f.; BAG 14.04.2011 - 6 AZR 734/09 - AP Nr. 5 zu § 11 TVÜ, juris Rn. 16 mwN).
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbstständigen Grundrechtsträgern allerdings aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21, BAGE 129, 93; aus neuerer Zeit BAG 26.07.2012 - 6 AZR 701/10 - AP Nr. 4 zu § 12 TVÜ = juris Rn. 24 mwN).Art. 3 GG untersagt auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn die Regelung mit anderen Worten für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtung willkürlich ist (vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 62).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    aa) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage und die sachfremde Gruppenbildung (vgl. nur BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 42).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Die Tarifvertragsparteien unterscheiden insoweit zwischen (vorläufiger) Zuordnung zu einer Entgeltgruppe und Eingruppierung (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten auch BAG 21.08.2013 - 4 AZR 656/11 - juris Rn. 28).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13
    Der Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat zur Folge, dass die gleichheitswidrig benachteiligten Arbeitnehmer die vorenthaltene Leistung verlangen können, von der sie ohne sachlichen Grund ausgeschlossen wurden (vgl. ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 BGB Rn. 606; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 112 Rn. 31; BAGE 19.12.2013 - 6 AZR 145/12 - juris Rn. 42 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - 6 Sa 701/09

    Gleichheitswidrige Stichtagsregelung

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