Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6829
ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15 (https://dejure.org/2016,6829)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15 (https://dejure.org/2016,6829)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 14. April 2016 - 58 Ca 13376/15 (https://dejure.org/2016,6829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsbegehren einer Lehramtsbewerberin wegen einer Benachteiligung aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit; Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und dem Anknüpfungsmerkmal Religion; Unterlassungsverpflichtung des Tragens eines Kopftuches ...

  • hensche.de

    Entschädigungsklage, Neutralitätspflicht des Staates, Religionsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entschädigungsklage einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin des Landes Berlin abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lehrerin mit Kopftuch

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stelle als Lehrerin wegen Kopftuch abgelehnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kopftuch an Schule: Berliner Lehrerinnen müssen neutral sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsklage einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner Schulen ist nicht diskriminierend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsklage einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin des Landes Berlin abgewiesen

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Entschädigungsklage einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin des Landes Berlin abgewiesen

  • taz.de (Pressebericht, 14.04.2016)

    Berliner Lehrerin: Kopftuch bleibt tabu

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin ist rechtmäßig

Besprechungen u.ä. (2)

  • taz.de (Pressekommentar, 14.04.2016)

    Kopftuchurteil von Berlin: Ausweitung der Kampfzone

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierung wegen Kopftuchs in Berlin?

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Ablehnung einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin des Landes Berlin - Entschädigung?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Die Wahrung des aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG folgenden Grundsatzes staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen (BVerfG, Beschluss v. 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - Kruzifix) ist verfassungsrechtlich ein rechtmäßiges Ziel.

    Demgemäß hat der Staat eine Identifikation mit bestimmten Religionsgemeinschaften zu vermeiden (BVerfG, Beschl. v. 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - Kruzifix im Klassenzimmer).

    Um dies zu verhindern, ist der Staat nicht nur gehalten, in Schulen eine neutrale Gestaltung der Räumlichkeiten zu ermöglichen (BVerfGE 93, 1, 15ff.), sondern er muss auch verhindern, dass anders- oder nichtgläubige Schülerinnen und Schüler von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden, die sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole bzw. entsprechend auffallende Kleidungsstücke tragen.'.

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Im vorliegenden Fall ergeben sich aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 27.01.2015 - 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 - zur Regelung in § 57 Abs. 4 SchulG des Landes Nordrhein-Westfalen ("Kopftuch II') Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des in § 2 NeutrG enthaltenen Verbots.

    Die Verpflichtung des Staates auf die Neutralität kann deshalb keine andere sein als die einer Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität (Rn 14 der abweichenden Meinung zum Beschluss des BVerfG vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    19.08.2010 - 8 AZR 466/09, Rn. 2).

    Einen bezifferten Entschädigungsbetrag musste sie nicht geltend machen (BAG, Urt. v. 19.08.2010 - 8 AZR 466/09, Rn. 23).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Dieser bestehende Gestaltungsspielraum der Länder schließt ein, dass die einzelnen Länder zu verschiedenen Regelungen kommen können, weil bei dem zu findenden Mittelweg auch Schultraditionen, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre mehr oder weniger starke religiöse Verwurzelung berücksichtigt werden dürfen (BVerfG, Urt. v. 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Gesetzesvorschrift für verfassungswidrig zu erklären (BVerfG, Beschluss v. 09.02.1988 - 1 BvL 23/86).
  • OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02

    Revision im Jugendstrafprozess; Gebotenheit der Mitwirkung eines Verteidigers in

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Das beklagte Land bezog sich bei der Schaffung des NeutrG auf die Entscheidung des BVerfG vom 24.09.2003 (2 BvR 436/02 "Kopftuch I').
  • EGMR, 15.02.2001 - 42393/98

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuches während des Unterrichtens an

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof das Verbot für eine Lehrerin in einer Schweizer Grundschule, während des Unterrichts ein islamisches Kopftuch zu tragen, ebenso als mit der Religionsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 EMRK vereinbar angesehen wie das generelle, nicht nur für Dozentinnen, sondern auch für Studentinnen geltende Verbot, ein solches Kopftuch an türkischen Hochschulen zu tragen (EGMR 10. November 2005 - 44774/98 - NVwZ 2006, 1389; 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Für die Fristwahrung genügte gemäß § 167 ZPO der Eingang der Klage beim Arbeitsgericht, weil deren Zustellung demnächst erfolgte (BAG, Urt. v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10, Rn. 28).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Die Klagefrist begann 26.06.2015, da an diesem Tag dem beklagten Land das Geltendmachungsschreiben vom 26.06.2015 zugefaxt worden ist und ein Telefax das Schriftformgebot des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG iVm § 126b GBG wahrt (BAG, Urt. v. 27.01.2011 - 8 AZR 580/09, Rn. 24).
  • EGMR, 10.11.2005 - 44774/98

    LEYLA SAHIN v. TURKEY

    Auszug aus ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15
    Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof das Verbot für eine Lehrerin in einer Schweizer Grundschule, während des Unterrichts ein islamisches Kopftuch zu tragen, ebenso als mit der Religionsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 EMRK vereinbar angesehen wie das generelle, nicht nur für Dozentinnen, sondern auch für Studentinnen geltende Verbot, ein solches Kopftuch an türkischen Hochschulen zu tragen (EGMR 10. November 2005 - 44774/98 - NVwZ 2006, 1389; 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 14 Sa 1038/16

    Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen - Diskriminierung -

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. April 2016 - 58 Ca 13376/15 - teilweise abgeändert und das beklagte Land verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 8.680 EUR zu zahlen.

    das am 14. April 2016 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin 58 Ca 13376/15 abzuändern und das beklagte Land zu verurteilen, an die Klägerin eine angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zu zahlen, deren genaue Höhe ins Ermessen des Gerichts gestellt wird.

  • VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16

    Kopftuch I; Kopftuch II; Diskriminierung; Einstellungszusage;

    Zudem hat die Kammer Zweifel, ob § 51 Abs. 3 NSchG in derselben Art verfassungskonform auszulegen ist, wie das Bundesverfassungsgericht es in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2015 bezogen auf die Regelung des § 57 Abs. 4 SchulG NW getan hat oder ob nicht vielmehr der abweichenden Meinung zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015 zu folgen ist (vgl. ArbG Berlin, Urteil vom 14. April 2016 - 58 Ca 13376/15 - AA 2016, 113 = juris) .
  • ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17

    Einsatzort einer Lehrerin mit Kopftuch

    Die Kammer macht hierbei die Begründung des Arbeitsgerichtes Berlin in einem vergleichbaren "Kopftuch-Rechtsstreit" (vom 14. April 2016 - 58 Ca 13376/15 - unter IV.2.a) der Gründe) uneingeschränkt zu Eigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht