Rechtsprechung
ArbG Berlin, 22.12.2003 - 34 Ga 32723/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,31330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung von Warnstreikmaßnahmen; Zulässigkeit der Durchführung eines Warnstreiks vor Abschluss der Tarifverhandlungen; Geltung des ultima-ratio-Prinzips für einen Warnstreik; Voraussetzung für einen wirksamen Arbeitskampf; Rechtmäßigkeit eines Streiks von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86
Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von …
Auszug aus ArbG Berlin, 22.12.2003 - 34 Ga 32723/03
Er unterliegt wie andere Arbeitskämpfe dem ultima-ratio-Prinzip (BAG, NZA 1988 S. 846 ff.). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.1996 - 7 Sa 1247/96
Arbeitskampf: Streik - Friedenspflicht - Austritt des Arbeitgebers aus dem …
Auszug aus ArbG Berlin, 22.12.2003 - 34 Ga 32723/03
Nach Auffassung von Kissel (…Arbeitskampfrecht, 2002, § 26, Rn. 56 m.w.N.) sowie diverser Landesarbeitsgerichte (beispielsweise LAG Rheinland-Pfalz vom 20.12.1996, 7 Sa 1247/96 (Bl. 157 - 169 d.A.) ist zwischen dem schuldrechtlichen, obligatorischen Teil der Tarifverträge und dem normativen Teil der Tarifverträge zu unterscheiden: Der normative Teil der Tarifverträge ist durch § 3 Abs. 3 TVG klar, wenn auch systemwidrig geregelt.