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   ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16   

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ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16 (https://dejure.org/2016,8595)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2016 - 28 Ca 283/16 (https://dejure.org/2016,8595)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2016 - 28 Ca 283/16 (https://dejure.org/2016,8595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigungen: Arbeitgeber müssen trotz "freier Unternehmerentscheidung" Mindestanforderungen erfüllen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (48)

  • BAG, 18.11.1960 - 1 AZR 70/58

    Gerichte für Arbeitssachen - Angestellter der alliierten Streitkräfte - Kündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    seit November 1960 49BAG 18.11.1960 - 1 AZR 70/58 - AP Art. 44 Truppenvertrag Nr. 28 = DB 1961, 344.BAG 18.11.1960 - 1 AZR 70/58 - AP Art. 44 Truppenvertrag Nr. 28 = DB 1961, 344.

    die Auffassung, dass "einer vernünftigen und sachgerechten Entscheidung des Unternehmers über die Gestaltung des Betriebes und den sich aus dieser Entscheidung ergebenden Notwendigkeiten ein besonderes Gewicht beizumessen" sei 50BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).

    - Das schließe zwar nicht aus, "dass ein dringendes betriebliches Erfordernis dann nicht gegeben" sei, "wenn die unternehmerische Entscheidung unsachlich, unvernünftig oder willkürlich" sei 51BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).

    Im Vordergrund müsse aber "die Beachtung der Freiheit der Unternehmerentscheidung stehen" 52BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).

    49) BAG 18.11.1960 - 1 AZR 70/58 - AP Art. 44 Truppenvertrag Nr. 28 = DB 1961, 344.

    50) BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).

    51) BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).

    52) BAG 18.11.1960 a.a.O. (Fn. 49).

  • BAG, 26.09.1980 - 7 AZR 465/77
    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    dazu schon BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 b.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist ... immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten ... Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel oder bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vorliegen"; 29.3.1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50 [B.II.1.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist, ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt"; 26.9.1996 (Fn. 80) [II.2 b.]; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.2002 - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 [B.II.1.]; 22.5.2003 (Fn. 66) [B.I.2 b.]; s. ferner schon BAG 3, 2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 4 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 7 [III.1.]: "Das LAG hat es ... auch zutreffend für beweiserheblich gehalten, ob bereits im Zeitpunkt der Kündigung aufgrund einer Unternehmerentscheidung der Beklagten festgestanden hat, dass ihre 'Exportabteilung' - womit ausschließlich die Stelle des Klägers gemeint sein konnte - aufgelöst werden sollte"; 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Juris) [I.4 a.]: "Dass entsprechende ... Gründe ... zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits 'greifbare Formen' angenommen haben, hat der im einzelnen darlegungspflichtige Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) im einzelnen darzutun"; 4.12.1986 (Fn. 77) [II.2.], wonach die Vorinstanz nicht beachtet habe, "dass die Beklagte sich erst im Berufungsverfahren auf eine generelle Personalreduzierung berufen und wegen der anhaltenden Verweisung auf die Anhörung des Betriebsrates nicht hinreichend dargetan hat, dass zum Zeitpunkt der Kündigung eine solche Entscheidung vorlag".S. dazu schon BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 b.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist ... immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten ... Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel oder bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vorliegen"; 29.3.1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50 [B.II.1.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist, ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt"; 26.9.1996 (Fn. 80) [II.2 b.]; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.2002 - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 [B.II.1.]; 22.5.2003 (Fn. 66) [B.I.2 b.]; s. ferner schon BAG 3, 2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 4 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 7 [III.1.]: "Das LAG hat es ... auch zutreffend für beweiserheblich gehalten, ob bereits im Zeitpunkt der Kündigung aufgrund einer Unternehmerentscheidung der Beklagten festgestanden hat, dass ihre 'Exportabteilung' - womit ausschließlich die Stelle des Klägers gemeint sein konnte - aufgelöst werden sollte"; 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Juris) [I.4 a.]: "Dass entsprechende ... Gründe ... zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits 'greifbare Formen' angenommen haben, hat der im einzelnen darlegungspflichtige Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) im einzelnen darzutun"; 4.12.1986 (Fn. 77) [II.2.], wonach die Vorinstanz nicht beachtet habe, "dass die Beklagte sich erst im Berufungsverfahren auf eine generelle Personalreduzierung berufen und wegen der anhaltenden Verweisung auf die Anhörung des Betriebsrates nicht hinreichend dargetan hat, dass zum Zeitpunkt der Kündigung eine solche Entscheidung vorlag".

    dazu statt vieler nur BAG 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.4.

    Dass entsprechende ... Gründe ... zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits 'greifbare Formen' angenommen haben, hat der insoweit darlegungspflichtige Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) im einzelnen darzutun"; gleichfalls ständige Judikatur.S. dazu statt vieler nur BAG 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.4.

    83) S. dazu schon BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 b.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist ... immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten ... Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel oder bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vorliegen"; 29.3.1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50 [B.II.1.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist, ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt"; 26.9.1996 (Fn. 80) [II.2 b.]; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.2002 - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 [B.II.1.]; 22.5.2003 (Fn. 66) [B.I.2 b.]; s. ferner schon BAG 3, 2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 4 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 7 [III.1.]: "Das LAG hat es ... auch zutreffend für beweiserheblich gehalten, ob bereits im Zeitpunkt der Kündigung aufgrund einer Unternehmerentscheidung der Beklagten festgestanden hat, dass ihre 'Exportabteilung' - womit ausschließlich die Stelle des Klägers gemeint sein konnte - aufgelöst werden sollte"; 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Juris) [I.4 a.]: "Dass entsprechende ... Gründe ... zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits 'greifbare Formen' angenommen haben, hat der im einzelnen darlegungspflichtige Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) im einzelnen darzutun"; 4.12.1986 (Fn. 77) [II.2.], wonach die Vorinstanz nicht beachtet habe, "dass die Beklagte sich erst im Berufungsverfahren auf eine generelle Personalreduzierung berufen und wegen der anhaltenden Verweisung auf die Anhörung des Betriebsrates nicht hinreichend dargetan hat, dass zum Zeitpunkt der Kündigung eine solche Entscheidung vorlag".

    87) S. dazu statt vieler nur BAG 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.4.

  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    dazu etwa schon BAG 27.2.1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 1 = SAE 1958, 136 [III.1.

    Deshalb kann eine betriebsbedingte Kündigung unter den weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG schon dann ausgesprochen werden, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung ergibt, dass bis zum Auslaufen der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden muss (...)"; seither ständige Rechtsprechung.S. dazu etwa schon BAG 27.2.1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 1 = SAE 1958, 136 [III.1.

    86) S. dazu etwa schon BAG 27.2.1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 1 = SAE 1958, 136 [III.1.

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    ... Zu prüfen bleibt dabei allerdings, ob die Strukturmaßnahme tatsächlich durchgeführt worden ist"; 13.3.2008 - 2 AZR 1037/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 176 = NZA 2008, 878 [B.I.2 b, bb (1.)]: "Es ist aber von der Unternehmerfreiheit gedeckt, wenn die Beklagte sich entschließt, diese Bestückung nicht mehr selbst unter Einsatz eigener Arbeitnehmer vorzunehmen, sondern durch Dritte vornehmen zu lassen.

    ... Zu prüfen bleibt dabei allerdings, ob die Strukturmaßnahme tatsächlich durchgeführt worden ist"; 13.3.2008 - 2 AZR 1037/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 176 = NZA 2008, 878 [B.I.2 b, bb (1.)]: "Es ist aber von der Unternehmerfreiheit gedeckt, wenn die Beklagte sich entschließt, diese Bestückung nicht mehr selbst unter Einsatz eigener Arbeitnehmer vorzunehmen, sondern durch Dritte vornehmen zu lassen.

    ... Zu prüfen bleibt dabei allerdings, ob die Strukturmaßnahme tatsächlich durchgeführt worden ist"; 13.3.2008 - 2 AZR 1037/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 176 = NZA 2008, 878 [B.I.2 b, bb (1.)]: "Es ist aber von der Unternehmerfreiheit gedeckt, wenn die Beklagte sich entschließt, diese Bestückung nicht mehr selbst unter Einsatz eigener Arbeitnehmer vorzunehmen, sondern durch Dritte vornehmen zu lassen.

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    im selben Sinne zutreffend Alfons Kraft/Thomas Raab, Anm. BAG [19.6.1991 - 2 AZR 127/91] EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70 [2.]: "Die von der Rechtsprechung geforderten 'greifbaren Formen' dienen daher in erster Linie der 'Glaubhaftmachung' der ernsthaften Stilllegungsabsicht, da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, die ansonsten kaum überprüfbar wäre.

    Andererseits muss ein Arbeitgeber, wenn er tatsächlich den Betrieb stilllegen will, bereits einige Zeit vorher initiativ werden, um die nötigen Schritte einzuleiten, so dass in der Regel die Darlegung 'greifbarer Formen' für ihn unproblematisch sein dürfte".S. im selben Sinne zutreffend Alfons Kraft/Thomas Raab, Anm. BAG [19.6.1991 - 2 AZR 127/91] EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70 [2.]: "Die von der Rechtsprechung geforderten 'greifbaren Formen' dienen daher in erster Linie der 'Glaubhaftmachung' der ernsthaften Stilllegungsabsicht, da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, die ansonsten kaum überprüfbar wäre.

    85) S. im selben Sinne zutreffend Alfons Kraft/Thomas Raab, Anm. BAG [19.6.1991 - 2 AZR 127/91] EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70 [2.]: "Die von der Rechtsprechung geforderten 'greifbaren Formen' dienen daher in erster Linie der 'Glaubhaftmachung' der ernsthaften Stilllegungsabsicht, da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, die ansonsten kaum überprüfbar wäre.

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    hierzu namentlich BAG 9, 5.1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 1996, 1145 ("Weight Watchers") [Leitsatz 1.]: "Bei einer innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahme (hier: Einführung eine neuen Vertriebssystems) muss es im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen dem Arbeitgeber überlassen bleiben, wie er sein Unternehmensziel möglichst zweckmäßig und kostengünstig am Markt verfolgt.

    Von einem schlichten Abstreifen des Bestandsschutzes unter Beibehaltung des Weisungsrechts kann im Streitfall keine Rede sein".S. hierzu namentlich BAG 9, 5.1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 1996, 1145 ("Weight Watchers") [Leitsatz 1.]: "Bei einer innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahme (hier: Einführung eine neuen Vertriebssystems) muss es im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen dem Arbeitgeber überlassen bleiben, wie er sein Unternehmensziel möglichst zweckmäßig und kostengünstig am Markt verfolgt.

    71) S. hierzu namentlich BAG 9, 5.1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 1996, 1145 ("Weight Watchers") [Leitsatz 1.]: "Bei einer innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahme (hier: Einführung eine neuen Vertriebssystems) muss es im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen dem Arbeitgeber überlassen bleiben, wie er sein Unternehmensziel möglichst zweckmäßig und kostengünstig am Markt verfolgt.

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

    ... a) Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung der zulässigen Verbindung beider Klagen nach § 4 KSchG und nach § 256 ZPO insbesondere zu den in der Praxis gelegentlich auftretenden Fällen entwickelt, bei denen Arbeitgeber oder deren Prozessbevollmächtigte durch nicht ohne weiteres erkennbare weitere (Prozess-)Kündigungen versuchen, die Wirkungen des § 7 KSchG herbeizuführen".S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

    89) S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbedingungen als zu belastend angesehen werden"; s. prägnant zu den zuletzt angesprochenen "Austauschkündigungen" namentlich BAG 26.9.1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 = NZA 1997, 202, 203 [II.3 b.]: "Entschluss der Beklagten zur Lohnkostensenkung durch Verringerung der Heuern und 'Flucht' aus dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht"; 23.11.2000 - 2 AZR 617/00 - BAGE 96, 294 = NZA 2001, 500 [II.2 c.]: "Würde die Aufgabenverlagerung ... eine Neueinstellung von Teilzeitkräften oder eine Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit bereits dort beschäftigter Arbeitnehmer erfordern, würde sich die Änderungskündigung gegenüber der Klägerin zum Teil als unzulässige Austauschkündigung darstellen".S. dazu BAG 17.6.1999 (Fn. 65 - 141/99) [II.2 e.]: "Reduziert sich ... die Organisationsentscheidung zur Personalreduzierung praktisch auf den Kündigungsentschluss, sind diese beiden Unternehmerentscheidungen ohne nähere Konkretisierung, nicht voneinander zu unterscheiden.

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbedingungen als zu belastend angesehen werden"; s. prägnant zu den zuletzt angesprochenen "Austauschkündigungen" namentlich BAG 26.9.1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 = NZA 1997, 202, 203 [II.3 b.]: "Entschluss der Beklagten zur Lohnkostensenkung durch Verringerung der Heuern und 'Flucht' aus dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht"; 23.11.2000 - 2 AZR 617/00 - BAGE 96, 294 = NZA 2001, 500 [II.2 c.]: "Würde die Aufgabenverlagerung ... eine Neueinstellung von Teilzeitkräften oder eine Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit bereits dort beschäftigter Arbeitnehmer erfordern, würde sich die Änderungskündigung gegenüber der Klägerin zum Teil als unzulässige Austauschkündigung darstellen"., bei denen vor allem - und angesichts des § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG verdientermaßen - das "Dogma" eine punktuelle Einschränkung erfährt 81S.

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbedingungen als zu belastend angesehen werden"; s. prägnant zu den zuletzt angesprochenen "Austauschkündigungen" namentlich BAG 26.9.1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 = NZA 1997, 202, 203 [II.3 b.]: "Entschluss der Beklagten zur Lohnkostensenkung durch Verringerung der Heuern und 'Flucht' aus dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht"; 23.11.2000 - 2 AZR 617/00 - BAGE 96, 294 = NZA 2001, 500 [II.2 c.]: "Würde die Aufgabenverlagerung ... eine Neueinstellung von Teilzeitkräften oder eine Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit bereits dort beschäftigter Arbeitnehmer erfordern, würde sich die Änderungskündigung gegenüber der Klägerin zum Teil als unzulässige Austauschkündigung darstellen".

  • BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 23/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit der Befristung, Fehlender Kündigungsschutz,

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    ... Brachte er Scheingründe vor, dann hätten sie sich bei richtiger Beurteilung durch das Gericht als haltlos herausgestellt"; 22.11.1973 (Fn. 55) [I.2 c.]: Das LAG hätte "erwägen müssen, ob die Neugliederung des Betriebs in K. durch die Beklagte deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich gewesen sei, weil sie lediglich zu dem Zweck erfolgt ist, den Kläger als einen ihr missliebigen Arbeitnehmer zu entfernen"; 24.10.1979 (Fn. 55) [II.2.], wonach es bei der Missbrauchskontrolle im Wesentlichen um die Fälle gehe, "in denen die Kündigung nicht durch die Betriebsänderung, sondern die Betriebsänderung durch den Wunsch des Arbeitgebers bedingt ist, sich von einem missliebigen Arbeitnehmer zu trennen".S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    76) S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
    zu einer strukturell eng verwandten Problematik bei zeitlichen Schranken der Aufdeckung von Differenzierungsgründen zur Gleichbehandlungskontrolle statt vieler nur BAG 9, 9.1981 - 5 AZR 1182/79 - BAGE 36, 187 = AP Art. 3 GG Nr. 117 = EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 26 = NJW 1982, 461 = BB 1982, 676 [B.I.3.

    ... Auch Mayer-Maly meint, es gehe nicht an, dass ein Arbeitgeber zunächst so differenziert, wie es ihm passt, und dann im Streitfall nach Rechtfertigungskriterien Ausschau hält".S. zu einer strukturell eng verwandten Problematik bei zeitlichen Schranken der Aufdeckung von Differenzierungsgründen zur Gleichbehandlungskontrolle statt vieler nur BAG 9, 9.1981 - 5 AZR 1182/79 - BAGE 36, 187 = AP Art. 3 GG Nr. 117 = EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 26 = NJW 1982, 461 = BB 1982, 676 [B.I.3.

    84) S. zu einer strukturell eng verwandten Problematik bei zeitlichen Schranken der Aufdeckung von Differenzierungsgründen zur Gleichbehandlungskontrolle statt vieler nur BAG 9, 9.1981 - 5 AZR 1182/79 - BAGE 36, 187 = AP Art. 3 GG Nr. 117 = EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 26 = NJW 1982, 461 = BB 1982, 676 [B.I.3.

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.1998 - 1 Sa 205/98

    Wirksamkeitsanforderungen für eine betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 463/92

    Kündigung: soziale Auswahl und vertikale Vergleichbarkeit

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 23/86

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Prüfung des tatsächlichen

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 21.05.1957 - 3 AZR 79/55

    Kündigung - Betriebsorganisatorische Maßnahme - Einsparung mehrerer

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 08.04.1976 - 2 AZR 583/74

    Wahrung der Klagefrist durch Zustellung einer Kündigungsschutzklage - Verschulden

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

  • BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 352/56

    Sinnvolle Weiterarbeit des Betriebs - Betriebsferien - Kurzarbeit -

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

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