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   ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13   

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ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13 (https://dejure.org/2013,2857)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 25.01.2013 - 28 Ga 178/13 (https://dejure.org/2013,2857)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 28 Ga 178/13 (https://dejure.org/2013,2857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verfügungsgrund - Hausverbot bei Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • LAG München, 10.11.2005 - 3 Sa 867/05

    Überraschungsklausel

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Wie die grundrechtliche Dimension des des Beschäftigungsanspruchs (hoffentlich) anschaulich gemacht hat, geht es dabei neben der - folglich alles andere als "profanen" - Anspruchsvereitelung durch Zeitablauf 93 S. zu diesem Verständnis prototypisch LAG München 10.11.2005 - 3 Sa 867/05 - n.v. [Juris, Rn. 7]: "Auch der Gesichtspunkt der Justizgewährung (...) führt nicht zu einer anderen Beurteilung.

    Es ist ein im Rechtsleben immer wieder vorkommender Vorgang, dass bestehende Ansprüche durch Zeitablauf ... vereitelt werden"; s. im Kontext noch unten, S. 21 Fn. 108. S. zu diesem Verständnis prototypisch LAG München 10.11.2005 - 3 Sa 867/05 - n.v. [Juris, Rn. 7]: "Auch der Gesichtspunkt der Justizgewährung (...) führt nicht zu einer anderen Beurteilung.

    , in der es heißt 128 S. LAG München 10.11.2005 a.a.O. ["Juris"-Rn. 8].

    S. LAG München 10.11.2005 a.a.O. ["Juris"-Rn. 8].

    Es sei "nicht konkret dargetan", inwiefern durch die Nichtbeschäftigung "seine Persönlichkeit Schaden nähme" 129 S. LAG München 10.11.2005 a.a.O. S. LAG München 10.11.2005 a.a.O. .

    93) S. zu diesem Verständnis prototypisch LAG München 10.11.2005 - 3 Sa 867/05 - n.v. [Juris, Rn. 7]: "Auch der Gesichtspunkt der Justizgewährung (...) führt nicht zu einer anderen Beurteilung.

    128) S. LAG München 10.11.2005 a.a.O. ["Juris"-Rn. 8].

    129) S. LAG München 10.11.2005 a.a.O..

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Im Interesse der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes 85 S. hierzu aus jüngerer Zeit zur strukturell trotz Art. 19 Abs. 4 GG gleich gelagerten Problematik (s. Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG: Rechtsstaatsgebot) bei Rechtsakten der öffentlichen Gewalt nur BVerfG 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 [II.1 c, aa.]: "Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann" - mit Hinweisen auf BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 = NJW 1989, 827 [C.I.1.]; 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 = NJW 1995, 2477 zu § 123 VwGO [C.I.1.]; im gleichen Sinne statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 (Fn. 84) [2.1.2.]: Es sei maßgeblich "die am konkreten Einzelfall zu prüfende und zu beantwortende Frage, ob der Erlass der einstweiligen Verfügung angesichts des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts auf der Grundlage der §§ 935, 940 ZPO dringend geboten ist oder nicht"; sei dies zu bejahen, so ergebe sich "nicht zuletzt aus dem Gebot der Sicherung effektiven Rechtsschutzes ... die Pflicht, diese Rechtsposition des Verfügungsklägers auch verfahrensmäßig abzusichern"; LAG Hamm 6.11.2007 - 14 SaGa 39/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a.]: "Soweit ... die Prozessordnung wie vorliegend neben den Regeln des Hauptsacheverfahrens auch Eilentscheidungen vorsieht, besteht weder ein allgemeines Verbot der ?Vorwegnahme der Hauptsache' im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, noch kann aus denselben Gründen der Erlass einer sog. Befriedigungsverfügung an den Eintritt ?schwerster Nachteile' gebunden werden".

    S. hierzu aus jüngerer Zeit zur strukturell trotz Art. 19 Abs. 4 GG gleich gelagerten Problematik (s. Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG: Rechtsstaatsgebot) bei Rechtsakten der öffentlichen Gewalt nur BVerfG 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 [II.1 c, aa.]: "Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann" - mit Hinweisen auf BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 = NJW 1989, 827 [C.I.1.]; 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 = NJW 1995, 2477 zu § 123 VwGO [C.I.1.]; im gleichen Sinne statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 (Fn. 84) [2.1.2.]: Es sei maßgeblich "die am konkreten Einzelfall zu prüfende und zu beantwortende Frage, ob der Erlass der einstweiligen Verfügung angesichts des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts auf der Grundlage der §§ 935, 940 ZPO dringend geboten ist oder nicht"; sei dies zu bejahen, so ergebe sich "nicht zuletzt aus dem Gebot der Sicherung effektiven Rechtsschutzes ... die Pflicht, diese Rechtsposition des Verfügungsklägers auch verfahrensmäßig abzusichern"; LAG Hamm 6.11.2007 - 14 SaGa 39/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a.]: "Soweit ... die Prozessordnung wie vorliegend neben den Regeln des Hauptsacheverfahrens auch Eilentscheidungen vorsieht, besteht weder ein allgemeines Verbot der ?Vorwegnahme der Hauptsache' im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, noch kann aus denselben Gründen der Erlass einer sog. Befriedigungsverfügung an den Eintritt ?schwerster Nachteile' gebunden werden".

    85) S. hierzu aus jüngerer Zeit zur strukturell trotz Art. 19 Abs. 4 GG gleich gelagerten Problematik (s. Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG: Rechtsstaatsgebot) bei Rechtsakten der öffentlichen Gewalt nur BVerfG 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 [II.1 c, aa.]: "Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann" - mit Hinweisen auf BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 = NJW 1989, 827 [C.I.1.]; 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 = NJW 1995, 2477 zu § 123 VwGO [C.I.1.]; im gleichen Sinne statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 (Fn. 84) [2.1.2.]: Es sei maßgeblich "die am konkreten Einzelfall zu prüfende und zu beantwortende Frage, ob der Erlass der einstweiligen Verfügung angesichts des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts auf der Grundlage der §§ 935, 940 ZPO dringend geboten ist oder nicht"; sei dies zu bejahen, so ergebe sich "nicht zuletzt aus dem Gebot der Sicherung effektiven Rechtsschutzes ... die Pflicht, diese Rechtsposition des Verfügungsklägers auch verfahrensmäßig abzusichern"; LAG Hamm 6.11.2007 - 14 SaGa 39/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a.]: "Soweit ... die Prozessordnung wie vorliegend neben den Regeln des Hauptsacheverfahrens auch Eilentscheidungen vorsieht, besteht weder ein allgemeines Verbot der ?Vorwegnahme der Hauptsache' im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, noch kann aus denselben Gründen der Erlass einer sog. Befriedigungsverfügung an den Eintritt ?schwerster Nachteile' gebunden werden".

    86) S. BVerfG 12.5.2005 a.a.O. [II.1 c, aa (1)].

    87) S. BVerfG 12.5.2005 a.a.O. [II.1 c, aa (2)].

    88) S. BVerfG 12.5.2005 a.a.O..

    89) S. BVerfG 12.5.2005 a.a.O..

  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Vielmehr bedürfe es zu seiner erfolgreichen Einforderung im Eilverfahren eines über die pure Nichtbeschäftigung hinausgehenden aktuellen "Notstandes" des Antragstellers 109 So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    wird die Annahme, die Unwiederbringlichkeit verflossener Zeit stelle "keinen Notstand" im Sinne des Eilrechtsschutzes dar 131 S. LAG Hamm 18.2.1998 (Fn. 107) [II.1.] - Zitat auch Fn. 107. S. LAG Hamm 18.2.1998 (Fn. 107) [II.1.] - Zitat auch Fn. 107. , damit begründet, es könnten sonst "sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügung im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden" 132 S. LAG Hamm 18.2.1998 a.a.O.; ausdrücklich aufgegriffen auch von LAG Köln 13.5.2005 (Fn. 107) ["Juris"-Rn. 13].

    S. LAG Hamm 18.2.1998 a.a.O.; ausdrücklich aufgegriffen auch von LAG Köln 13.5.2005 (Fn. 107) ["Juris"-Rn. 13].

    109) So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    132) S. LAG Hamm 18.2.1998 a.a.O.; ausdrücklich aufgegriffen auch von LAG Köln 13.5.2005 (Fn. 107) ["Juris"-Rn. 13].

  • LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Vielmehr bedürfe es zu seiner erfolgreichen Einforderung im Eilverfahren eines über die pure Nichtbeschäftigung hinausgehenden aktuellen "Notstandes" des Antragstellers 109 So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    Als Beispiele solcher Sonderinteressen werden bevorzugt die Erhaltung "erworbener Qualifikation" 110 So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

    So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

    109) So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    110) So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Das Grundrecht in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährt den Schutz "körperlicher Unversehrtheit" bekanntlich nicht allein gegen körperliche Einwirkungen, sondern - so das BVerfG schon Anfang des Jahres 1981 - "zumindest" auch gegen solche psychischen Einwirkungen, "die in ihrer Wirkung körperlichen Einwirkungen gleichzusetzen" sind 70 So bereits BVerfG 14.1.1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56, 43, 74 = NJW 1981, 1655, 1656 [C.I.1 a].

    So bereits BVerfG 14.1.1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56, 43, 74 = NJW 1981, 1655, 1656 [C.I.1 a].

    Solche "Gleichsetzung" erfahren dabei - wiederum nach den Worten des BVerfG - "jedenfalls" Einwirkungen, "die das Befinden einer Person in einer Weise verändern, die der Zufügung von Schmerzen entspricht" 71 S. BVerfG 14.1.1981 a.a.O. S. BVerfG 14.1.1981 a.a.O. .

    70) So bereits BVerfG 14.1.1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56, 43, 74 = NJW 1981, 1655, 1656 [C.I.1 a].

    71) S. BVerfG 14.1.1981 a.a.O..

  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Es verbleibt allerdings dabei, dass ein derartiges gesteigertes Beschäftigungsinteresse neben der Anspruchsvereitelung im Zeitablauf nicht erforderlich ist (wie LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09- n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 ).

    Ließe sich die befasste Kammer nun von "Referenzen" leiten, so könnte sie es sich leicht machen und einfach mit aus ihrer Sicht völlig zutreffenden Entscheidungen (nicht nur) des Landesarbeitsgerichts Berlin 112 S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    112) S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

  • LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04

    Weiterbeschäftigungsanspruch, BR-Beschluss, Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Es verbleibt allerdings dabei, dass ein derartiges gesteigertes Beschäftigungsinteresse neben der Anspruchsvereitelung im Zeitablauf nicht erforderlich ist (wie LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09- n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 ).

    Ließe sich die befasste Kammer nun von "Referenzen" leiten, so könnte sie es sich leicht machen und einfach mit aus ihrer Sicht völlig zutreffenden Entscheidungen (nicht nur) des Landesarbeitsgerichts Berlin 112 S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    112) S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 2 Ta 387/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch - keine Unmöglichkeit der

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Es verbleibt allerdings dabei, dass ein derartiges gesteigertes Beschäftigungsinteresse neben der Anspruchsvereitelung im Zeitablauf nicht erforderlich ist (wie LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09- n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 ).

    Ließe sich die befasste Kammer nun von "Referenzen" leiten, so könnte sie es sich leicht machen und einfach mit aus ihrer Sicht völlig zutreffenden Entscheidungen (nicht nur) des Landesarbeitsgerichts Berlin 112 S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

    112) S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 [2.2]: "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf"; LAG Berlin-Brandenburg 27.1.2010 - 15 SaGa 2395/09 - n.v. (Bestätigung von ArbG Berlin 18.9.2009 - oben, Fn. 105); LAG Berlin-Brandenburg 25.3.2010 - 2 Ta 387/10 - ArbR 2010, 349 (Kurzwiedergabe) = AA 2010, 168 (Kurzwiedergabe) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, nicht, weil durch die Nichtbeschäftigung zeitabschnittsweise ein endgültiger Rechtsverlust droht (...)"; ebenso statt vieler bereits LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 = RzK II 3 Nr. 42 [3.]: "Die Dringlichkeit für eine Weiterbeschäftigungsverfügung folgt aus dem andernfalls eintretenden Rechtsverlust"; dass. 9.6.2006 - 19 Sa 881/06 - ArbuR 2006, 371 (Redaktioneller Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.1.]: "Die Dringlichkeit folgt aus dem anderenfalls eintretenden endgültigen Rechtsverlust (...).

  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95

    Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    Insofern trifft es sich gut, dass dessen verstärkte Beachtung im Alltagsgebrauch der Fachgerichte spätestens seit 1997 103 S. hierzu ArbSchG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1246); s. zum aktuellen Gesundheitsbegriff in der modernen Entwicklung des Arbeitsschutzrechts mit seiner Erstreckung auf psychosomatisch vermittelte Gefährdungen im Arbeitsleben statt vieler nur BVerwG 31.1.1997 - 1 C 20/95 - NZA 1997, 482, 483 [II.2 b, aa.], wonach der Gesundheitsbegriff heute "auch die durch Arbeitsbedingungen beeinflussbaren psychischen Befindlichkeiten, insbesondere psychosomatische Zustände" umfasse, und sich jedenfalls im Bereich gesetzlich geregelter Fürsorge zum Schutz von Arbeitnehmern "auf das psychische Wohlbefinden insoweit [erstrecke], als es durch die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und -bedingungen betroffen werden kann".

    S. hierzu ArbSchG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1246); s. zum aktuellen Gesundheitsbegriff in der modernen Entwicklung des Arbeitsschutzrechts mit seiner Erstreckung auf psychosomatisch vermittelte Gefährdungen im Arbeitsleben statt vieler nur BVerwG 31.1.1997 - 1 C 20/95 - NZA 1997, 482, 483 [II.2 b, aa.], wonach der Gesundheitsbegriff heute "auch die durch Arbeitsbedingungen beeinflussbaren psychischen Befindlichkeiten, insbesondere psychosomatische Zustände" umfasse, und sich jedenfalls im Bereich gesetzlich geregelter Fürsorge zum Schutz von Arbeitnehmern "auf das psychische Wohlbefinden insoweit [erstrecke], als es durch die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und -bedingungen betroffen werden kann".

    103) S. hierzu ArbSchG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1246); s. zum aktuellen Gesundheitsbegriff in der modernen Entwicklung des Arbeitsschutzrechts mit seiner Erstreckung auf psychosomatisch vermittelte Gefährdungen im Arbeitsleben statt vieler nur BVerwG 31.1.1997 - 1 C 20/95 - NZA 1997, 482, 483 [II.2 b, aa.], wonach der Gesundheitsbegriff heute "auch die durch Arbeitsbedingungen beeinflussbaren psychischen Befindlichkeiten, insbesondere psychosomatische Zustände" umfasse, und sich jedenfalls im Bereich gesetzlich geregelter Fürsorge zum Schutz von Arbeitnehmern "auf das psychische Wohlbefinden insoweit [erstrecke], als es durch die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und -bedingungen betroffen werden kann".

  • LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00

    Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
    und daher die Verweigerung richterlicher Intervention ihrerseits "vollendete Tatsachen" schafft 84 S. statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso ?endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".

    S. statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso ?endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".

    84) S. statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 - 10 Sa 1728/00 - NZA 2001, 53, 55 [2.1.2.]: Es "steht fest, dass auch die Versagung einer einstweiligen Verfügung einen ebenso ?endgültigen Zustand' zu Ungunsten des Verfügungsklägers schaffen kann, wie es die etwaige Vorwegnahme der Hauptsache durch deren Erlass auf Seiten der Verfügungsbeklagten bewirken kann".

  • ArbG Köln, 03.03.2008 - 1 Ga 28/08

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

  • RG, 30.03.1883 - II 573/82

    Vorausetzungen für den Erlass einstweiliger Verfügungen

  • LAG Köln, 20.03.2001 - 6 Ta 46/01

    Beschäftigungsanspruch; Suspendierung; einstweilige Verfügung

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

  • ArbG Frankfurt/Main, 08.10.1998 - 2 Ga 214/98

    Auf konkrete Stelle gerichteter Beschäftigungsanspruch ; Freistellung bis Ablauf

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • LAG Hamm, 09.03.1995 - 12 Sa 2036/94

    Einstweilige Verfügung: Zustellung der auf Weiterbeschäftigung lautenden

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92

    Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

  • ArbG Stralsund, 11.08.2004 - 3 Ga 7/04

    Vereitelung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung durch Zeitablauf trotz

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.1986 - 1 Ta 140/86

    Einstweilige Verfügung ; Weiterbeschäftigung; Kündigung des Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Niedersachsen, 22.05.1987 - 3 Sa 557/87

    Tatsächliche Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dessen Kündigung;

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • LAG München, 10.02.1994 - 5 Sa 969/93

    Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Widerspruch durch den

  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung,

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01

    Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag

  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63

    Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung

  • RG, 15.10.1909 - V 539/09

    1. Inwieweit unterliegt es gegenüber § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 9. Juni 1884

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15

    Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - Zeitablauf des

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte "zu verhindern" (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 sowie ausführlich ArbG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2013 - 28 Ga 178/13).

    Im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust bedarf es gesonderter Tatsachen zum Verfügungsgrund zunächst nicht (vgl. ArbG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2013 - 28 Ga 178/13 m.w.N. in den dortigen Fußnoten 112 und 113).

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