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   ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14   

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ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14 (https://dejure.org/2014,38713)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14 (https://dejure.org/2014,38713)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 29. August 2014 - 28 Ca 6704/14 (https://dejure.org/2014,38713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Direktionsrecht - nicht vertragsgerechte Disposition bei Abweichung vom Sozialbild

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (46)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Was zunächst ihr betriebliches Dasein als solches betrifft, so folgt die Berechtigung ihres Anliegens aus den bekannten Grundsätzen in in BAGE 48, 122 72S.

    hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

    ... Es [gemeint: das Feststellungsurteil; d.U.] wirkt sich, solange es besteht, dahin aus, dass nunmehr die Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen kann".S. hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

    dazu grundlegend bereits BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - BAGE 2, 221 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 2 [II.]; s. ferner namentlich BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14; s. ferner LAG München 1.12.2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 353 ["Juris"-Rn. 22]: "vertragsgemäße Beschäftigung"; LAG Hamburg 18.10.2005 - 2 Sa 69/05 - n.v. (Volltext in "Juris") ["Juris"-Rn. 5].S. dazu grundlegend bereits BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - BAGE 2, 221 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 2 [II.]; s. ferner namentlich BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14; s. ferner LAG München 1.12.2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 353 ["Juris"-Rn. 22]: "vertragsgemäße Beschäftigung"; LAG Hamburg 18.10.2005 - 2 Sa 69/05 - n.v. (Volltext in "Juris") ["Juris"-Rn. 5].

    72) S. hierzu BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 [Leitsatz 1.]: "Außerhalb der Regelung der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen"; s. ferner BAG a.a.O. [C.II.3 b. u. C.II.3 c.]: "b) Abgesehen von den Fällen der offensichtlich unwirksamen Kündigung begründet die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung und damit die Ungewissheit über den Prozessausgang mit den daraus folgenden Risiken ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsprozesses nicht zu beschäftigen.

    80) S. dazu grundlegend bereits BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - BAGE 2, 221 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 2 [II.]; s. ferner namentlich BAG (GS) 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14; s. ferner LAG München 1.12.2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 353 ["Juris"-Rn. 22]: "vertragsgemäße Beschäftigung"; LAG Hamburg 18.10.2005 - 2 Sa 69/05 - n.v. (Volltext in "Juris") ["Juris"-Rn. 5].

  • BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67

    Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 86) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 83 a.E.S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 86) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 83 a.E.

    Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.

    87) S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 86) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 83 a.E.

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Solche Dispositionen sind regelmäßig nicht vertragsgerecht, wenn sie zum Nachteil des Adressaten vom "Sozialbild" der bisherigen Funktion (s. statt vieler BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]) abweichen (hier: Zuweisung von nur noch Helfertätigkeiten an bisherige "Leiterin des Ladens").(Rn.98).

    Dies gilt sogar auch dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 30.8.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]: "Das allgemeine Direktions- oder Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu übertragen.

    Dies gilt sogar auch dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 30.8.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]: "Das allgemeine Direktions- oder Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu übertragen.

    Dies gilt sogar auch dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 30.8.1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440 [II.2 b.]: "Das allgemeine Direktions- oder Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu übertragen.

  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Der grundsätzlichen Bindung des Arbeitgebers an die Inhalte eines früheren Zwischenzeugnisses (s. BAG 1, 10.1998 - 6 AZR 176/97 - NZA 1999, 894 [1 d.]; 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 2008, 298) hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs (hier: "Leiterin des Ladens") kann in einem solchen Falle bei Einforderung eines aktualisierten Zwischenzeugnisses nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung nicht unter Berufung auf das zeugnisrechtliche Wahrheitsgebot mit dem Hinweis ausgewichen werden, die Zielperson verrichte ja unterdessen die Tätigkeit als "Leiterin des Ladens" nicht mehr.

    Als Wissenserklärung hätte er diese allenfalls widerrufen können, wenn eine mögliche Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht gekannt hätte (...)"; 1.10.1998 - 6 AZR 176/97 - AP § 61 BAT Nr. 2 = EzA § 630 BGB Nr. 21 = NZA 1999, 894 [1 d.]: "Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfassten Zeitraum an seine Erklärungen grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden, und er kann von dem Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn das spätere Verhalten des Arbeitnehmers hierfür hinreichenden Anlaß bietet"; 21.6.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = AP § 630 BGB Nr. 31 = NZA 2006, 104 [I.]: "Es spricht viel dafür, dass die Revision schon deshalb unbegründet ist, weil die Beklagte vom Wortlaut des der Klägerin ursprünglich erteilten Arbeitszeugnisses nicht abweichen durfte.

    Als Wissenserklärung hätte er diese allenfalls widerrufen können, wenn eine mögliche Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht gekannt hätte (...)"; 1.10.1998 - 6 AZR 176/97 - AP § 61 BAT Nr. 2 = EzA § 630 BGB Nr. 21 = NZA 1999, 894 [1 d.]: "Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfassten Zeitraum an seine Erklärungen grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden, und er kann von dem Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn das spätere Verhalten des Arbeitnehmers hierfür hinreichenden Anlaß bietet"; 21.6.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = AP § 630 BGB Nr. 31 = NZA 2006, 104 [I.]: "Es spricht viel dafür, dass die Revision schon deshalb unbegründet ist, weil die Beklagte vom Wortlaut des der Klägerin ursprünglich erteilten Arbeitszeugnisses nicht abweichen durfte.

    Als Wissenserklärung hätte er diese allenfalls widerrufen können, wenn eine mögliche Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht gekannt hätte (...)"; 1.10.1998 - 6 AZR 176/97 - AP § 61 BAT Nr. 2 = EzA § 630 BGB Nr. 21 = NZA 1999, 894 [1 d.]: "Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfassten Zeitraum an seine Erklärungen grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden, und er kann von dem Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn das spätere Verhalten des Arbeitnehmers hierfür hinreichenden Anlaß bietet"; 21.6.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = AP § 630 BGB Nr. 31 = NZA 2006, 104 [I.]: "Es spricht viel dafür, dass die Revision schon deshalb unbegründet ist, weil die Beklagte vom Wortlaut des der Klägerin ursprünglich erteilten Arbeitszeugnisses nicht abweichen durfte.

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Der grundsätzlichen Bindung des Arbeitgebers an die Inhalte eines früheren Zwischenzeugnisses (s. BAG 1, 10.1998 - 6 AZR 176/97 - NZA 1999, 894 [1 d.]; 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 2008, 298) hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs (hier: "Leiterin des Ladens") kann in einem solchen Falle bei Einforderung eines aktualisierten Zwischenzeugnisses nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung nicht unter Berufung auf das zeugnisrechtliche Wahrheitsgebot mit dem Hinweis ausgewichen werden, die Zielperson verrichte ja unterdessen die Tätigkeit als "Leiterin des Ladens" nicht mehr.

    Bei den Gerichten für Arbeitssachen ist nämlich gleichfalls anerkannt, dass der Arbeitgeber an den Inhalt einmal erteilter Zwischenzeugnisse "regelmäßig" gebunden ist, wenn er ein Endzeugnis erteilt 103So BAG 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - BAGE 124, 229 = AP § 630 BGB Nr. 33 = NZA 2008, 298 [Leitsatz]: "Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt"; ebenso bereits BAG 3, 3.1993 - 5 AZR 182/92 - AP § 630 BGB Nr. 20 = NZA 1993, 219 [3 a.]: "Der Beklagte kann dagegen nicht erfolgreich geltend machen, wenn er das Zeugnis auf einem Geschäftsbogen geschrieben hätte, wäre es mit einem anderen Inhalt verfasst worden.

    Deshalb kann der Arbeitgeber bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seinen im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungsmaßstab ändern".So BAG 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - BAGE 124, 229 = AP § 630 BGB Nr. 33 = NZA 2008, 298 [Leitsatz]: "Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt"; ebenso bereits BAG 3, 3.1993 - 5 AZR 182/92 - AP § 630 BGB Nr. 20 = NZA 1993, 219 [3 a.]: "Der Beklagte kann dagegen nicht erfolgreich geltend machen, wenn er das Zeugnis auf einem Geschäftsbogen geschrieben hätte, wäre es mit einem anderen Inhalt verfasst worden.

    103) So BAG 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - BAGE 124, 229 = AP § 630 BGB Nr. 33 = NZA 2008, 298 [Leitsatz]: "Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt"; ebenso bereits BAG 3, 3.1993 - 5 AZR 182/92 - AP § 630 BGB Nr. 20 = NZA 1993, 219 [3 a.]: "Der Beklagte kann dagegen nicht erfolgreich geltend machen, wenn er das Zeugnis auf einem Geschäftsbogen geschrieben hätte, wäre es mit einem anderen Inhalt verfasst worden.

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Der Arbeitnehmer kann seine tatsächliche Beschäftigung grundsätzlich solange nach Maßgabe der bisherigen Weisungslage fordern, bis der Arbeitgeber über den Aufgabenkreis - vertragsgerecht - anderweit disponiert (§ 106 Satz 1 GewO) hat (so bereits BAG 14.07.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Leitsatz 3.]; 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [vor I.]).

    GG) ein Anspruch gegen den Arbeitgeber, von diesem auch tatsächlich - und zwar vertragsgerecht 79 S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    79 ) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63

    Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Der Arbeitnehmer kann seine tatsächliche Beschäftigung grundsätzlich solange nach Maßgabe der bisherigen Weisungslage fordern, bis der Arbeitgeber über den Aufgabenkreis - vertragsgerecht - anderweit disponiert (§ 106 Satz 1 GewO) hat (so bereits BAG 14.07.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Leitsatz 3.]; 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [vor I.]).

    GG) ein Anspruch gegen den Arbeitgeber, von diesem auch tatsächlich - und zwar vertragsgerecht 79 S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

    79 ) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    BGB) - offensichtlich - nicht Stand hielte 95 S. dazu statt vieler BAG 25.8.2010 - 10 AZR 275/09 - BAGE 135, 239 = AP § 106 GewO Nr. 11 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 19 = NZA 2010, 1355 = MDR 2011, 431 [II.2 c, aa.

    Insbesondere muss sich aus dem Inhalt der Klausel oder aus dem Zusammenhang der Regelung deutlich ergeben, dass sich der Arbeitgeber nicht die Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten - ggf. noch unter Verringerung der Vergütung - vorbehält".S. dazu statt vieler BAG 25.8.2010 - 10 AZR 275/09 - BAGE 135, 239 = AP § 106 GewO Nr. 11 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 19 = NZA 2010, 1355 = MDR 2011, 431 [II.2 c, aa.

    95 ) S. dazu statt vieler BAG 25.8.2010 - 10 AZR 275/09 - BAGE 135, 239 = AP § 106 GewO Nr. 11 = EzA § 307 BGB 2002 Nr. 19 = NZA 2010, 1355 = MDR 2011, 431 [II.2 c, aa.

  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Sie besteht, wenn das Verlangen des Arbeitnehmers nach einem Zwischenzeugnis auf einem triftigen Grund beruht (...)"; LAG Frankfurt 28.3.2003 - 12 SaGa 1744/02 - LAGReport 2004, 215 = AR-Blattei ES 1850 Nr. 46 [II.2.

    Sie besteht, wenn das Verlangen des Arbeitnehmers nach einem Zwischenzeugnis auf einem triftigen Grund beruht (...)"; LAG Frankfurt 28.3.2003 - 12 SaGa 1744/02 - LAGReport 2004, 215 = AR-Blattei ES 1850 Nr. 46 [II.2.

    Sie besteht, wenn das Verlangen des Arbeitnehmers nach einem Zwischenzeugnis auf einem triftigen Grund beruht (...)"; LAG Frankfurt 28.3.2003 - 12 SaGa 1744/02 - LAGReport 2004, 215 = AR-Blattei ES 1850 Nr. 46 [II.2.

  • LAG Köln, 09.02.2000 - 3 Sa 1296/99

    Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
    Der Kläger verkennt jedoch, dass die Tarifvertragsparteien für sein Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen der Zeugniserteilungspflicht in § 61 BAT abschließend geregelt haben"; s. auch LAG Köln 9.2.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000, 419 = MDR 2000, 774 ["Juris"-Rn. 32]: "Die Pflicht des Arbeitgebers, ein Zwischenzeugnis zu erteilen, stellt eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht dar.

    Der Kläger verkennt jedoch, dass die Tarifvertragsparteien für sein Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen der Zeugniserteilungspflicht in § 61 BAT abschließend geregelt haben"; s. auch LAG Köln 9.2.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000, 419 = MDR 2000, 774 ["Juris"-Rn. 32]: "Die Pflicht des Arbeitgebers, ein Zwischenzeugnis zu erteilen, stellt eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht dar.

    Der Kläger verkennt jedoch, dass die Tarifvertragsparteien für sein Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen der Zeugniserteilungspflicht in § 61 BAT abschließend geregelt haben"; s. auch LAG Köln 9.2.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000, 419 = MDR 2000, 774 ["Juris"-Rn. 32]: "Die Pflicht des Arbeitgebers, ein Zwischenzeugnis zu erteilen, stellt eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht dar.

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

  • BAG, 16.10.1965 - 5 AZR 55/65

    Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Tarifvertrag - Einzelvertrag -

  • LAG Köln, 11.12.2009 - 10 Sa 328/09

    Unwirksame Beschäftigung eines "Gruppenleiters Testsysteme" als "Senioringenieur

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 171/92

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 45/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten

  • BAG, 08.10.1962 - 2 AZR 550/61

    Öffentlicher Dienst - Vertraglich nicht zukommende Arbeit - Möglichkeit der

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

  • LAG Köln, 22.08.1997 - 11 Sa 235/97

    Zeugnis; Zwischenzeugnis; Schlußzeugnis; Bindungswirkung

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 21 Sa 69/01

    Arbeitsvertraglicher Versetzungsvorbehalt und Grenzen des Direktionsrechts bei

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 17/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach §

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01

    Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

  • BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 94/85

    Möglichkeit des Widerrufs einer Prokura - Unabhängigkeit der vertragsrechtlichen

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

  • BAG, 09.06.1965 - 1 AZR 388/64

    Grundvergütung - Mehrarbeitspauschale - Prämie - Gehaltsfaktor

  • LAG Köln, 16.07.1986 - 7 Sa 377/86

    Arbeitsvertrag; Befristung; Kündigungsschutzklage; Klagefrist

  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

  • BGH, 30.06.1969 - VII ZR 170/67

    Beweislast für die Billigkeit einer Leistungsbestimmung

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

  • LAG Hamm, 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92

    Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen

  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben

  • LAG Hamburg, 18.10.2005 - 2 Sa 69/05
  • ArbG Berlin, 29.09.2006 - 28 Ga 16538/06
  • LAG Berlin, 07.01.2005 - 6 Sa 2008/04

    Mißbrauch der Gestaltungsform

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 08.04.1976 - 2 AZR 583/74

    Wahrung der Klagefrist durch Zustellung einer Kündigungsschutzklage - Verschulden

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

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