Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15, 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44872
ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15, 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15 (https://dejure.org/2015,44872)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15, 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15 (https://dejure.org/2015,44872)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15, 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15 (https://dejure.org/2015,44872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 611 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter Abmahnungen - Erstattung von Provisionsvorschüssen

  • Betriebs-Berater

    Keine Abmahnung wegen Verfehlung der Zielvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitgeberseitige Abmahnung der Verfehlung einer auf bezifferten Umsatzzahlen vereinbarten Zielvereinbarung durch einen Außendienstler; Widerklage des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Ausgleich überzahlter Provisionsvorschüsse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 436
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Haben die Vertragsparteien sich für einen Außendienstler per Zielvereinbarung auf bezifferte Umsatzzahlen verständigt, so kann der Arbeitgeber deren Verfehlung nicht schon als solche als Verletzung vertraglicher Pflichten mit Abmahnung belegen (ebenso schon LAG Düsseldorf 2.09.1990 - 4 Sa 1442/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24; Preis/Lindemann, Der Arbeitsvertrag, 5. Auflage [2015], Teil II Z 5 Rn. 11-12).(Rn.58) Der Arbeitnehmer schuldet "das Wirken", nicht das "Werk" (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 91]).(Rn.75).

    BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87 = AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 91]: "Der gegenteiligen Auffassung (...), der Arbeitnehmer schulde in Anlehnung an § 243 BGB a.F. eine 'objektive Normalleistung', folgt der Senat nicht.

    - "Juris"-Rn. 24]: "Der Arbeitnehmer ist nicht zur Erzielung bestimmter Erfolge verpflichtet".S. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87 = AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 91]: "Der gegenteiligen Auffassung (...), der Arbeitnehmer schulde in Anlehnung an § 243 BGB a.F. eine 'objektive Normalleistung', folgt der Senat nicht.

  • LAG Düsseldorf, 19.12.1990 - 4 Sa 1442/90

    Abmahnung: Zulässigkeit bei einem Außendienstmitarbeiter wegen mangelnden

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Haben die Vertragsparteien sich für einen Außendienstler per Zielvereinbarung auf bezifferte Umsatzzahlen verständigt, so kann der Arbeitgeber deren Verfehlung nicht schon als solche als Verletzung vertraglicher Pflichten mit Abmahnung belegen (ebenso schon LAG Düsseldorf 2.09.1990 - 4 Sa 1442/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24; Preis/Lindemann, Der Arbeitsvertrag, 5. Auflage [2015], Teil II Z 5 Rn. 11-12).(Rn.58) Der Arbeitnehmer schuldet "das Wirken", nicht das "Werk" (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 91]).(Rn.75).

    dazu statt vieler nur LAG Düsseldorf 2.9.1990 - 4 Sa 1442/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24 [1.]: "Zwar ist zutreffend, dass bezogen auf die Person des Klägers in seiner Funktion als Reisender im Außendienst sich seine geschuldete Arbeitsleistung auf die Akquisition und den Verkauf von Industriefahrzeugen aus dem Handelsprogramm der Beklagten konkretisiert hat und letztlich Grundlage der Bewertung der Arbeitsleistung eines im Außendienst verkäuferisch tätigen Arbeitnehmers allein dessen Verkaufserfolg oder Misserfolg ist.

    ... Denn beim Verkauf von Industriefahrzeugen im Außendienst hängt der Erfolg von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie etwa vorgegebene Preisgestaltung, die Struktur des Verkaufsgebietes, insbesondere der Bekanntheitsgrad der in Frage stehenden Fahrzeuge in diesem Verkaufsgebiet, Faktoren also, die nichts mit dem Leistungsverhalten des Arbeitnehmers zu tun haben".S. dazu statt vieler nur LAG Düsseldorf 2.9.1990 - 4 Sa 1442/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24 [1.]: "Zwar ist zutreffend, dass bezogen auf die Person des Klägers in seiner Funktion als Reisender im Außendienst sich seine geschuldete Arbeitsleistung auf die Akquisition und den Verkauf von Industriefahrzeugen aus dem Handelsprogramm der Beklagten konkretisiert hat und letztlich Grundlage der Bewertung der Arbeitsleistung eines im Außendienst verkäuferisch tätigen Arbeitnehmers allein dessen Verkaufserfolg oder Misserfolg ist.

  • LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14

    Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    dazu statt vieler nur LAG Köln 28.2.2014 - 4 Ta 28/14 - AE 2014, 254 (Volltext: "Juris") [[I.2 b. - "Juris"-Rn. 18]: "Doch auch wenn eine Aufrechnung unterstellt wird, so ist diese jedenfalls insoweit unwirksam, als die Forderung des Verfügungsklägers der Pfändung nicht unterworfen ist (§ 394 BGB).

    Das Aufrechnungsverbot soll nämlich im öffentlichen Interesse verhindern, dass dem Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage entzogen wird"; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte/Christian Paschke, Anm. LAG Köln [28.2.2014 a.a.O.], jurisPR-ArbR 40/2014 Anm. 4 [C.]: "Die Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen sind auch durch den Arbeitgeber bei Pfändungen bzw. bei der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zu beachten".S. dazu statt vieler nur LAG Köln 28.2.2014 - 4 Ta 28/14 - AE 2014, 254 (Volltext: "Juris") [[I.2 b. - "Juris"-Rn. 18]: "Doch auch wenn eine Aufrechnung unterstellt wird, so ist diese jedenfalls insoweit unwirksam, als die Forderung des Verfügungsklägers der Pfändung nicht unterworfen ist (§ 394 BGB).

    Das Aufrechnungsverbot soll nämlich im öffentlichen Interesse verhindern, dass dem Gläubiger der unpfändbaren Forderung die Lebensgrundlage entzogen wird"; s. zum Fachschrifttum statt vieler Wolfhard Kohte/Christian Paschke, Anm. LAG Köln [28.2.2014 a.a.O.], jurisPR-ArbR 40/2014 Anm. 4 [C.]: "Die Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen sind auch durch den Arbeitgeber bei Pfändungen bzw. bei der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zu beachten"., blieben hier selbst etwaig bestehende Leistungsverweigerungsrechte folglich effektlos.

  • ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13

    Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet"; im Anschluss BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]; ArbG Berlin 25.4.2014 - 28 Ca 17463/13 - …

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet"; im Anschluss BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]; ArbG Berlin 25.4.2014 - 28 Ca 17463/13 - …

  • BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79

    Meinungsfreiheit

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet"; im Anschluss BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]; ArbG Berlin 25.4.2014 - 28 Ca 17463/13 - …

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet"; im Anschluss BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]; ArbG Berlin 25.4.2014 - 28 Ca 17463/13 - …

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].S. zur persönlichkeitsrechtlichen Fundierung des Entfernungsanspruchs statt vieler BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202, 206 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 93 [I.3 a.]: " ... Damit gewinnt der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung.

    Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 Sa 989/07

    Abmahnung; Teilbarkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)".S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)".: Damit scheidet auch eine "geltungserhaltende Reduktion" 153So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.So auch schon LAG Baden-Württemberg 12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 752/06

    Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Der Dienstverpflichtete schuldet das 'Wirken', nicht das 'Werk'"; im Anschluss etwa BAG 17.1.2008 - 2 AZR 536/06 - BAGE 125, 257 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 85 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72 = NZA 2008, 693 = BB 2008, 1454 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; 17.1.2008 - 2 AZR 752/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; s. ferner BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 33 = EzA § 314 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2009, 842 [B.I.3 b, aa.

    Der Dienstverpflichtete schuldet das 'Wirken', nicht das 'Werk'"; im Anschluss etwa BAG 17.1.2008 - 2 AZR 536/06 - BAGE 125, 257 = AP § 1 KSchG 1969 Nr. 85 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72 = NZA 2008, 693 = BB 2008, 1454 [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; 17.1.2008 - 2 AZR 752/06 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 c. - "Juris"-Rn. 15]; s. ferner BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 33 = EzA § 314 BGB 2002 Nr. 4 = NZA 2009, 842 [B.I.3 b, aa.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 10 Sa 535/08

    Ordentliche Kündigung wegen quantitativer Minderleistung - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Wolfhard Kohte/Christian Weber, Anm. LAG Rheinland-Pfalz 22.1.2009 [10 Sa 535/08] jurisPR-ArbR 42/2009 Anm. 2 [D.]: "Diese Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Leistungsmessung ergeben, bieten den Arbeitgebern allerdings gleichzeitig die Chance, die Erfüllung ihrer bestehenden arbeitsrechtlichen Organisationspflichten zu überprüfen und zu optimieren.

    Denn nur wenn der Arbeitgeber alle Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer zur optimalen Erbringung der Arbeitsleistung erfüllt, kann er eine etwaige Minderleistung des Arbeitnehmers beanstanden".S. Wolfhard Kohte/Christian Weber, Anm. LAG Rheinland-Pfalz 22.1.2009 [10 Sa 535/08] jurisPR-ArbR 42/2009 Anm. 2 [D.]: "Diese Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Leistungsmessung ergeben, bieten den Arbeitgebern allerdings gleichzeitig die Chance, die Erfüllung ihrer bestehenden arbeitsrechtlichen Organisationspflichten zu überprüfen und zu optimieren.

  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
    Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].S. zur persönlichkeitsrechtlichen Fundierung des Entfernungsanspruchs statt vieler BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202, 206 = AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 93 [I.3 a.]: " ... Damit gewinnt der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung.

    Hierzu gehören schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden"; 23.4.1986 - 5 AZR 340/85 - n.v. [IV.2.]; 12.6.1986 - 6 AZR 559/84 - NZA 1987, 153 [I.3.]; 15.7.1987 - 5 AZR 215/86 - NZA 1988, 53 [A.I.1 b.]; 13.4.1988 - 5 AZR 537/86 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 100 = NZA 1988, 654 [I.]; 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6 [I.1.].

  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84

    Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von

  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

  • LAG Hamm, 17.03.2011 - 8 Sa 1854/10

    Unverhältnismäßige außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen umfangreicher

  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

  • BAG, 23.09.1975 - 1 AZR 60/74

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Ahndung von Verstößen eines Arbeitnehmers

  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

  • BAG, 16.03.1982 - 1 AZR 406/80

    Abmahnung - Wirtschaftsausschußsitzung

  • ArbG Stuttgart, 13.05.1977 - 7 Ca 117/77
  • BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60

    Klage auf Widerruf missbilligender Äußerungen

  • EuGH - 92/86 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    B + S Chemie

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

  • LAG Hamm, 11.12.1973 - 3 Sa 701/73

    Personalakte; Rechte des Arbeitnehmers; Abmahnung; Verwarnung; Tadel; Anspruch

  • BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57

    Bauunternehmen - Omnibusfahrer - Arbeitszeitvorschriften - LKW-Fahrer - Anspruch

  • BAG, 05.08.1963 - 5 AZR 79/63

    Arbeitsleistungen ohne Barvergütung - Einsatz als Erbe - Gestundeter

  • LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

  • LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe

  • ArbG Berlin, 27.09.1973 - 7 Ca 123/73
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