Rechtsprechung
   ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3663/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33045
ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3663/05 (https://dejure.org/2006,33045)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 01.03.2006 - 3 Ca 3663/05 (https://dejure.org/2006,33045)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 01. März 2006 - 3 Ca 3663/05 (https://dejure.org/2006,33045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,33045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abmahnung und Arbeitskampf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abmahnung und Arbeitskampf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalkte; Vorliegen eines objektiven Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten eines Arbeitnehmers; Erfüllung von Nebenleistungspflichten des Arbeitnehmers während eines Arbeitskampfes; Durchführung von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf;

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3663/05
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von Entscheidungen des Arbeitsgerichts Herford vom 30.10.03, 1 Ca 912/03, sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.05.1993 - 4 Sa 11/93 -.
  • BAG, 30.03.1982 - 1 AZR 265/80

    Erhaltungsarbeiten

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3663/05
    Schließlich hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30.03.1982 - 1 AZR 265/80 in: AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 74 unter III 4. d. Gr. - ausgeführt, dass solche Arbeiten keine Erhaltungsarbeiten sind, die nur deswegen erforderlich werden, weil nicht streikende, arbeitswillige Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden sollen.
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3663/05
    Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus einer Personalakte verlangt werden, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitsgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (so z.B. BAG vom 11.12.2001 in NZA 2002, Seite 965).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht