Rechtsprechung
ArbG Bocholt, 20.04.2016 - 3 AR 7/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 14.04.2016 - 3 AR 7/16
- ArbG Wiesbaden, 14.04.2016 - 5 Ca 1181/15
- ArbG Bocholt, 20.04.2016 - 3 AR 7/16
- LAG Hamm, 28.06.2016 - 1 SHa 8/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 28.06.2016 - 1 SHa 8/16
Rechtshilfeersuchen; Ablehnung
Auf die Beschwerde des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 09.05.2016 wird dem Arbeitsgericht Bocholt unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 20.04.2016 - 3 AR 7/16 - aufgegeben, im Wege der Rechtshilfe die im Beweisbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14.04.2016 - 5 Ca 1181/15 - mit den laufenden Nummern 1 bis 4, 6 bis 14 sowie 16 bis 18 zu den im Beweisbeschluss bezeichneten Tatsachen zu vernehmen.Das Arbeitsgericht Wiesbaden wendet sich mit seiner Beschwerde vom 09.05.2016 dagegen, dass es das Arbeitsgericht Bocholt mit Schreiben vom 20.04.2016 (3 AR 7/16) abgelehnt hat, im Wege der Rechtshilfe die im Beweisbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14.04.2016 - 5 Ca 1181/15 - benannten Zeugen zu den im Beweisbeschluss bezeichneten Tatsachen zu vernehmen.
- ArbG Hamm, 28.06.2016 - 1 SHa 8/16 Auf die Beschwerde des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 09.05.2016 wird dem Arbeitsgericht Bocholt unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 20.04.2016 - 3 AR 7/16 - aufgegeben, im Wege der Rechtshilfe die im Beweisbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14.04.2016 - 5 Ca 1181/15 - mit den laufenden Nummern 1 bis 4, 6 bis 14 sowie 16 bis 18 zu den im Beweisbeschluss bezeichneten Tatsachen zu vernehmen.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden wendet sich mit seiner Beschwerde vom 09.05.2016 dagegen, dass es das Arbeitsgericht Bocholt mit Schreiben vom 20.04.2016 (3 AR 7/16) abgelehnt hat, im Wege der Rechtshilfe die im Beweisbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14.04.2016 - 5 Ca 1181/15 - benannten Zeugen zu den im Beweisbeschluss bezeichneten Tatsachen zu vernehmen.