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   ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07   

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ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07 (https://dejure.org/2007,33527)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 02.08.2007 - 3 Ca 827/07 (https://dejure.org/2007,33527)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 02. August 2007 - 3 Ca 827/07 (https://dejure.org/2007,33527)
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  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Die Vermutungsbasis, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt ist, hat dabei der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 11; BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    Für Großbetriebe wird diese Staffel eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 112 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 1; BAG vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Nr. 34; BAG vom 02.08.1983, 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222).

    Die Vermutungsbasis, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt ist, hat dabei der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 11; BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    Für Großbetriebe wird diese Staffel eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 112 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 1; BAG vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Nr. 34; BAG vom 02.08.1983, 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222).

  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Für Großbetriebe wird diese Staffel eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 112 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 1; BAG vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Nr. 34; BAG vom 02.08.1983, 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222).

    Ob dagegen auch geringfügige Abweichungen von den Zahlenvorgaben des § 17 KSchG eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG darstellen können, hat das BAG bislang nicht entschieden und offen gelassen (so auch in der Entscheidung BAG vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - a. a. O.).

    Für Großbetriebe wird diese Staffel eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 112 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 1; BAG vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Nr. 34; BAG vom 02.08.1983, 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222).

    Ob dagegen auch geringfügige Abweichungen von den Zahlenvorgaben des § 17 KSchG eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG darstellen können, hat das BAG bislang nicht entschieden und offen gelassen (so auch in der Entscheidung BAG vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - a. a. O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Dies entspricht den Grundsätzen, die der große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.02.1985 (GS 1/84 - AP zu § 611 BGB, Beschäftigungspflicht Nr. 14) aufgestellt hat.

    Dies entspricht den Grundsätzen, die der große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.02.1985 (GS 1/84 - AP zu § 611 BGB, Beschäftigungspflicht Nr. 14) aufgestellt hat.

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Dabei gilt im Rahmen der Beweisführungslast eine abgestufte Darlegungslast (BAG vom 21.07.1988 - 2 AZR 75/88 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl).

    Dabei gilt im Rahmen der Beweisführungslast eine abgestufte Dariegungslast (BAG vom 21.07.1988 - 2 AZR 75/88 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl).

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 421/82

    Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Soweit der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, zur sozialen Auswahl Stellung zu nehmen und er den Arbeitgeber zur Mitteilung der Gründe auffordert, die ihn zu der Auswahl veranlasst haben, hat der Arbeitgeber als Folge seiner materiellen Auskunftspflicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz KSchG substantiiert auch im Prozess vorzutragen (BAG vom 21.12.1983 - 7 AZR 421/82 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG, Soziale Auswahl).

    Soweit der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, zur sozialen Auswahl Stellung zu nehmen und er den Arbeitgeber zur Mitteilung der Gründe auffordert, die ihn zu der Auswahl veranlasst haben, hat der Arbeitgeber als Folge seiner materiellen Auskunftspflicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz KSchG substantiiert auch im Prozess vorzutragen (BAG vom 21.12.1983 - 7 AZR 421/82 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG, Soziale Auswahl).

  • BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04

    Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Ob ein berechtigtes betriebliches Bedürfnis am Erhalt einer ausgewogenen Altersstruktur besteht, ist im Hinblick auf die speziellen Betriebszwecke und ggf. deren Umsetzung zu entscheiden (BAG vom 20.04.2005 - 2 AZR 201/04 - JURIS).

    Ob ein berechtigtes betriebliches Bedürfnis am Erhalt einer ausgewogenen Altersstruktur besteht, ist im Hinblick auf die speziellen Betriebszwecke und ggf. deren Umsetzung zu entscheiden (BAG vom 20.04.2005 - 2 AZR 201/04 - JURIS).

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Auch die 2 im Interessenausgleich mitgeteilten Eigenkündigungen können bei der Berechnung der Schwellenwerte nach § 17 KSchG nicht mitgerechnet werden, zwar sind Eigenkündigungen nach ganz überwiegender Auffassung bei Berechnung der Schwellenwerte mitzurechnen, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst sind (BAG vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 - AP zu § 113 BetrVG 1972, Nr. 17).

    Auch die 2 im Interessenausgleich mitgeteilten Eigenkündigungen können bei der Berechnung der Schwellenwerte nach § 17 KSchG nicht mitgerechnet werden, zwar sind Eigenkündigungen nach ganz überwiegender Auffassung bei Berechnung der Schwellenwerte mitzurechnen, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst sind (BAG vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 - AP zu § 113 BetrVG 1972, Nr. 17).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Die Vermutungsbasis, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt ist, hat dabei der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 11; BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

    Die Vermutungsbasis, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt ist, hat dabei der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 11; BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375).

  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    Für Großbetriebe wird diese Staffel eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 112 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 1; BAG vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Nr. 34; BAG vom 02.08.1983, 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222).

    Für Großbetriebe wird diese Staffel eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - AP zu § 112 BetrVG 1972, Namensliste Nr. 1; BAG vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89 - AP zu § 111 BetrVG 1972, Nr. 34; BAG vom 02.08.1983, 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222).

  • ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 828/07

    Altersgruppen bei Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Bochum, 02.08.2007 - 3 Ca 827/07
    ArbG Bochum , Urteil vom 2.8.2007 - 3 Ca 828/07.
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