Rechtsprechung
ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einstweilige Verfügung, Durchführung einer Betriebsvereinbarung, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, Anordnung oder Zulassung von Arbeit über 10 Stunden hinaus, Kraftfahrer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über die Anordnung über das höchstmögliche Maß nach der Betriebsvereinbarung hinausgehender Arbeitszeiten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (sowie LAG Niedersachen vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris unter Bezugnahme u.a. auf BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP zu § 21 BetrVG Nr. 1 und LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, Seite 311). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (vgl. BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 63/10, DB 2012, Seite 1335; BAG vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, NZA 1995, Seite 40). - LAG Köln, 20.04.1999 - 13 Ta 243/98
Einigungsstellenspruch; einstweilige Verfügung; Auskunft
Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (sowie LAG Niedersachen vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris unter Bezugnahme u.a. auf BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP zu § 21 BetrVG Nr. 1 und LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, Seite 311).
- LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung; …
Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (sowie LAG Niedersachen vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris unter Bezugnahme u.a. auf BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP zu § 21 BetrVG Nr. 1 und LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, Seite 311). - LAG Hamm, 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00
Unterlassung von Überstunden, für die keine Zustimmung des Betriebssrats vorliegt
Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
Aus der Vielzahl der zurückliegenden Verstöße ergibt sich auch die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr (vgl. dazu LAG Hamm vom 06.02.2001, 13 TaBV 132/00, juris). - BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt
Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (vgl. BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 63/10, DB 2012, Seite 1335; BAG vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, NZA 1995, Seite 40).
- LAG Nürnberg, 27.11.2015 - 3 TaBV 18/15
Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Listenprüfung
Dieser Antrag wurde zurückgewiesen mit Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Außenkammer Schwandorf - vom 15.04.2014 - 3 BVGa 2/14 -.