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   ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14   

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https://dejure.org/2014,58860
ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14 (https://dejure.org/2014,58860)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14 (https://dejure.org/2014,58860)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 07. November 2014 - 3 BVGa 2/14 (https://dejure.org/2014,58860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweilige Verfügung, Durchführung einer Betriebsvereinbarung, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, Anordnung oder Zulassung von Arbeit über 10 Stunden hinaus, Kraftfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über die Anordnung über das höchstmögliche Maß nach der Betriebsvereinbarung hinausgehender Arbeitszeiten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (sowie LAG Niedersachen vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris unter Bezugnahme u.a. auf BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP zu § 21 BetrVG Nr. 1 und LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, Seite 311).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (vgl. BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 63/10, DB 2012, Seite 1335; BAG vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, NZA 1995, Seite 40).
  • LAG Köln, 20.04.1999 - 13 Ta 243/98

    Einigungsstellenspruch; einstweilige Verfügung; Auskunft

    Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (sowie LAG Niedersachen vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris unter Bezugnahme u.a. auf BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP zu § 21 BetrVG Nr. 1 und LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, Seite 311).
  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (sowie LAG Niedersachen vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris unter Bezugnahme u.a. auf BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP zu § 21 BetrVG Nr. 1 und LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, Seite 311).
  • LAG Hamm, 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00

    Unterlassung von Überstunden, für die keine Zustimmung des Betriebssrats vorliegt

    Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
    Aus der Vielzahl der zurückliegenden Verstöße ergibt sich auch die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr (vgl. dazu LAG Hamm vom 06.02.2001, 13 TaBV 132/00, juris).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (vgl. BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 63/10, DB 2012, Seite 1335; BAG vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, NZA 1995, Seite 40).
  • LAG Nürnberg, 27.11.2015 - 3 TaBV 18/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Listenprüfung

    Dieser Antrag wurde zurückgewiesen mit Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Außenkammer Schwandorf - vom 15.04.2014 - 3 BVGa 2/14 -.
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