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   ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11   

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https://dejure.org/2011,81407
ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11 (https://dejure.org/2011,81407)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 04.05.2011 - 5 BV 51/11 (https://dejure.org/2011,81407)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 5 BV 51/11 (https://dejure.org/2011,81407)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Brandenburg, 17.10.2003 - 8 TaBV 7/03
    Auszug aus ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11
    Soweit dies vereinzelt gefordert wird ( LAG Brandenburg v. 17.10.2003 - 8 TaBV 7/03, n.v. juris; Dau/Düwell/Joussen , SGB IX, § 94 Rn. 65), verkennen die Vertreter den eindeutigen Wortlaut des § 19 SchwbWO, der auch von sonstigen geeigneten Kommunikationsmitteln spricht.

    Soweit letztere auf die Entscheidung des LAG Brandenburg v. 17.10.2003 - 8 TaBV 7/03, n.v. juris verweisen, kann diese für den vorliegenden Fall mangels Vergleichbarkeit nicht herangezogen werden.

    Insofern dürfte eine Person, die nicht aus dem Kreis der Wahlberechtigten stammt, im Hinblick hierauf eher geeignet erscheinen die notwendige Neutralität zu wahren, (vgl. OVG Münster v. 27.9.2000 - 1 A 1541/99.PVB, RiA 2002, 46; Cramer , SchwbG, 5. Aufl., § 20 SchwbWO Rn. 1; Wiegand , SGB IX, § 20 SchwbVWO Rn. 9; a.A. LAG Brandenburg v. 17.10.2003 - 8 TaBV 7/03 n.v. juris, Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 20 SchwbVWO Rn. 1) zumal Herr L. in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Wahlen geleitet hat.

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11
    Allerdings besteht bei Krankmeldung und gleichzeitigem Fernbleiben vom Dienst in der Regel eine Vermutung hierfür (vgl. BAG v. 15.11.1984 - 2 AZR 341/83, AP Nr. 2 zu § 25 BetrVG 1972 ; ErftK- Koch , BetrVG § 25 Rn. 4; GK- Oetker , BetrVG, § 25 Rn. 19; Däubler/Kittner/Klebe- Buschmann , BetrVG, § 25 Rn. 17).
  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG (vgl. BAG v. 11.11.2003 - 7 AZB 40/03, AP Nr. 1 zu § 94 SGB IX; Neumann/Pahlen/Majerski- Pahlen , § 94 SGB IX Rn. 42).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG v. 24.5.2006 - 7 ABR 40/05, AP Nr. 1 zu § 97 SGB IX).
  • LAG Köln, 11.04.2008 - 11 TaBV 80/07

    Anfechtung einer Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11
    Nach alledem geht auch der Verweis der Antragsteller auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln v. 11.04.2008 (11 TaBV 80/07) fehl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11
    Insofern dürfte eine Person, die nicht aus dem Kreis der Wahlberechtigten stammt, im Hinblick hierauf eher geeignet erscheinen die notwendige Neutralität zu wahren, (vgl. OVG Münster v. 27.9.2000 - 1 A 1541/99.PVB, RiA 2002, 46; Cramer , SchwbG, 5. Aufl., § 20 SchwbWO Rn. 1; Wiegand , SGB IX, § 20 SchwbVWO Rn. 9; a.A. LAG Brandenburg v. 17.10.2003 - 8 TaBV 7/03 n.v. juris, Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 20 SchwbVWO Rn. 1) zumal Herr L. in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Wahlen geleitet hat.
  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 P 14.81

    Zur Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten - Zuständigkeit der

    Auszug aus ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11
    Die gegenteilige Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwG v. 29.4.1983 - 6 P14.81, ZBR 1983, 279) zum früheren Recht basierte maßgeblich darauf, dass bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung nach § 17 a.F. ein Antragsrecht der Wahlberechtigten gegeben war.
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 61/12

    Hauptschwerbehindertenvertretung - vereinfachtes Wahlverfahren - räumliche Nähe

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 7. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 4. Mai 2011 - 5 BV 51/11 - abgeändert:.
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