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ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 11 1.1 BRTV Bau eröffnet die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnis gem. § 15 Abs. 3 TzBfG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses im Baugewerbe; Einhaltung der tarifvertraglichen Kündigungsfrist von sechs Werktagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16
- LAG Köln, 27.11.2017 - 2 Sa 278/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93
Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …
Auszug aus ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16
Es ist vielmehr erforderlich, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag angeblich weitere Kündigungen oder Beendigungsgründe in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit glaubhaft macht und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG erweiternde Antrag - noch dazu alsbald - gerechtfertigt sein soll ( vgl. BAG, 27. Januar 1994, 2 AZR 484/93, Rn. 28, juris ). - BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
Rationalisierungsentschädigung bei Teil-Betriebsaufgabe
Auszug aus ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( vgl. BAG, 09.03.1994, 4 AZR 270/93; juris ). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 11 Sa 616/08
Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 15 Abs 3 TzBfG
Auszug aus ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16
Dieses Auslegungsergebnis steht entgegen der Auffassung des Klägers nicht im Widerspruch zu der von ihm herangezogenen Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ( 22.01.2009; 11 Sa 616/08; juris ). - BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12
Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis
Auszug aus ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16
Die Auslegung der Kammer bestätigt im Übrigen eine Entscheidung des BAG ( 21.11.2013, 6 AZR 664/12; juris ), in dem das BAG eine Formulierung "kann gekündigt werden" in einer kirchlichen Arbeitsvertragsordnung als Kündigungsmöglichkeit von befristeten Arbeitsverhältnissen ansah, da an keiner anderen Stelle der Arbeitsvertragsordnung eine Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen gemacht wurde.