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ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15 |
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- ArbG Bochum, 17.05.1996 - 4 Ca 250/95
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen ungerechtfertigte Abmahnungen; …
Auszug aus ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15
Die Kläger können sich insoweit auch nicht auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Bochum (vom 17.05.1996 - 4 Ca 250/95, NZA-RR 1997, 82) berufen, dass den vorbeugenden Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB (analog) i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB gegen den Ausspruch weiterer Abmahnungen jedenfalls dann anerkannt hat, wenn die objektive ernstliche Besorgnis weiterer Störungen des Arbeitsverhältnisses durch ungerechtfertigte Abmahnungen vorliegt. - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08
Abmahnung - Weisungsrecht
Auszug aus ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15
- 11 - - 11 - auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (st. Rspr., zuletzt: BAG 09.09.2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 39 m.w.N., BAG 23.06.2009 2 AZR 606/08 - Rn. 14, juris). - BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus …
Auszug aus ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15
- 11 - - 11 - auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (st. Rspr., zuletzt: BAG 09.09.2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 39 m.w.N., BAG 23.06.2009 2 AZR 606/08 - Rn. 14, juris).