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   ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15   

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ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15 (https://dejure.org/2016,58592)
ArbG Bremen, Entscheidung vom 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15 (https://dejure.org/2016,58592)
ArbG Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 6 Ca 6166/15 (https://dejure.org/2016,58592)
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  • ArbG Bochum, 17.05.1996 - 4 Ca 250/95

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen ungerechtfertigte Abmahnungen;

    Auszug aus ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15
    Die Kläger können sich insoweit auch nicht auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Bochum (vom 17.05.1996 - 4 Ca 250/95, NZA-RR 1997, 82) berufen, dass den vorbeugenden Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB (analog) i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB gegen den Ausspruch weiterer Abmahnungen jedenfalls dann anerkannt hat, wenn die objektive ernstliche Besorgnis weiterer Störungen des Arbeitsverhältnisses durch ungerechtfertigte Abmahnungen vorliegt.
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15
    - 11 - - 11 - auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (st. Rspr., zuletzt: BAG 09.09.2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 39 m.w.N., BAG 23.06.2009 2 AZR 606/08 - Rn. 14, juris).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus ArbG Bremen, 16.02.2016 - 6 Ca 6166/15
    - 11 - - 11 - auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (st. Rspr., zuletzt: BAG 09.09.2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 39 m.w.N., BAG 23.06.2009 2 AZR 606/08 - Rn. 14, juris).
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