Rechtsprechung
   ArbG Bremen, 30.08.2000 - 5 Ca 5152, 5198/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14657
ArbG Bremen, 30.08.2000 - 5 Ca 5152, 5198/00 (https://dejure.org/2000,14657)
ArbG Bremen, Entscheidung vom 30.08.2000 - 5 Ca 5152, 5198/00 (https://dejure.org/2000,14657)
ArbG Bremen, Entscheidung vom 30. August 2000 - 5 Ca 5152, 5198/00 (https://dejure.org/2000,14657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Vertragsstrafe; Erforderlichkeit der Wirksamkeit des der Vertragsstrafe zugrunde liegenden Arbeitsvertrages; Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages bei Ausbeutung einer Zwangslage und Ausnutzung der Unerfahrenheit des Gegenüber; Bestehen ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Vertragsstrafe; Erforderlichkeit der Wirksamkeit des der Vertragsstrafe zugrunde liegenden Arbeitsvertrages; Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages bei Ausbeutung einer Zwangslage und Ausnutzung der Unerfahrenheit des Gegenüber; Bestehen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134, BSHG §§ 22 Abs. 3, 76 Abs. 2, 2a
    Nichtigkeit des Arbeitsvertrags wegen Lohnwuchers - Bejahung sittenwidriger Arbeitsbedingungen bei Unterschreitung der in Betracht kommenden Sozialhilfesätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 155 (Ls.)
  • DB 2000, 2278
  • NZA-RR 2001, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus ArbG Bremen, 30.08.2000 - 5 Ca 5152/00
    BVerfG NZA 1999 S. 992.
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und

    Auszug aus ArbG Bremen, 30.08.2000 - 5 Ca 5152/00
    Hinzu kommt weiter, dass gerade die Gruppe der ungelernten ge[DB 2000 S. 2279]werblichen Arbeitnehmer in besonderem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen ist.
  • ArbG Herne, 05.08.1998 - 5 Ca 4010/97

    Voraussetzungen des Lohnwuchers ; Missverhältnis zwischen dem Wert der erbrachten

    Auszug aus ArbG Bremen, 30.08.2000 - 5 Ca 5152/00
    ArbG Herne v. 5.8.1998 - 5 Ca 4010/97.
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78

    Vorliegen eines Tendenzunternehmens - Definition des Erziehungsbegriffs - Pflicht

    Auszug aus ArbG Bremen, 30.08.2000 - 5 Ca 5152/00
    BAG v. 2.4.1981 - 2 AZR 963/78.
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    b) Zur Feststellung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung kann nicht auf einen bestimmten Abstand zwischen dem Arbeitsentgelt und dem Sozialhilfesatz abgestellt werden (aA ArbG Bremen 30. August 2000 - 5 Ca 5152, 5198/00 - DB 2000, 2278; Däubler/Lakies TVG § 5 Anhang 1 Rn. 47 f.).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    23 ff.; Gabriele Peter, ArbuR 1999, 289; Kerstin Feldhoff, PersR 2000, 87; Gerhard Reinecke (Fn. 64) S. 32; Klaus Bepler, in: Georg Annuss/Eduard Picker/Helmut Wissmann (Hrg.), Festschrift für Reinhard Richardi (2007), S. 189 ff.; s. zu ersten Reaktionen der Rechtsprechung ArbG Bremen 30.8.2000 - 5 Sa 5152/00 u.a. - DB 2000, 2278 = NZA-RR 2001, 27; im Anschluss daran SG Fulda 17.3.2004 - S 1 AL 77/03 - info also 2004, 217, 219; SG Berlin 27.02.2006 - S 77 AL 742/05 - info also 2006, 69 = ArbuR 2007, 54 (m. Anm. Gabriele Peter), wo als Existenzminimum für die Stadt Berlin im Jahre 2004 ein Einkommen von 780, 20 Euro (netto) genannt ist.
  • ArbG Berlin, 08.01.2003 - 36 Ca 19390/02

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses / unbezahltes Praktikum

    Andere Gerichte haben ein auffälliges Missverhältnis dann angenommen, wenn das vereinbarte Entgelt etwa 2/3 unter der vergleichbaren Vergütung liegt (LAG Berlin, Urteil vom 20.02.1998, LAGE § 138 BGB Nr. 11; ArbG Herne, Urteil vom 05.08.1998, PersR 2000, 87; ArbG Bremen, Urteil vom 30.08.2000, DB 2000, 2278; ArbG Halle-Saalkreis, Urteil vom 31.05.2001, AuR 2001, 516; SG Berlin, Urteil vom 18.01.2002, AuR 2003, 120 [SG Berlin 18.01.2002 - S 58 AL 2003/01] ).
  • SG Berlin, 18.01.2002 - S 58 AL 2003/01

    Keine Sperrzeit bei Lohnwucher

    Ist bei der Beurteilung, ob Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen, mithin auf die Arbeitsleistung als solche, auf deren Dauer und Schwierigkeitsgrad, auf die körperliche und geistige Beanspruchung sowie die übrigen Arbeitsbedingungen (Hitze, Kälte, Lärm etc.) abzustellen und nicht auf den Nutzen der Arbeit für den Unternehmer, kommt es nicht darauf an, ob in Zeitarbeitsunternehmen generell ein geringeres Lohnniveau vorherrscht ( so zutreffend auch Arbeitsgericht Bremen, Urteil vom 30. August 2000, NZA-RR 2001, Seite 27 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht