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   ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09   

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ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09 (https://dejure.org/2010,22021)
ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09 (https://dejure.org/2010,22021)
ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 04. März 2010 - 9 Ca 9382/09 (https://dejure.org/2010,22021)
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  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr., z.B. BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = NZA 2006, 92; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74 = NZA 2004, 1158).

    Eine gesonderte Rechtfertigung der Vergütungsänderung ist nur dann entbehrlich, wenn sich die geänderte Vergütung aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt ("Tarifautomatik") (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = NZA 2006, 92).

    Die Unrentabilität des Betriebs kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen darstellen, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = NZA 2006, 92 m. zahlr. w. N.).

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    So fehlt es beispielsweise an der Tariffähigkeit, soweit eine Gewerkschaft als Arbeitgeber der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer beteiligt ist (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP § 50 BetrVG 1972 Nr. 11 = NZA 1993, 31).

    Eine Gewerkschaft kann nicht zugleich auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite Tarifvertragspartei sein und auf diese Weise zur Regelung der Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmer mit sich selbst kontrahieren (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - juris, 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 a. a. 0.; Dütz, ArbuR 1995, 337, 338 mit Verweis auf § 181 BGB).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl -

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Überwiegend wird daher verlangt, dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, konkret mit Namen erfasst werden und so zu bezeichnen sind, dass genau erkennbar ist, wer gemeint ist (ErfK Oetker, Rn. 362 zu § 1 KSchG; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 08.03.2007, 1 Sa 289/06, zitiert nach juris, Rn. 27; LAG Sachsen vom 12.07.2005, 7 Sa 892/04, zitiert nach juris, Rn. 54; wohl auch BAG 2 AZR 111/02 vom 22.01.2004, zitiert nach juris, Rn. 57).

    Dafür spricht auch, dass die ausdrückliche namentliche Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer eine höhere Gewähr dafür bietet, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat über die Person der zu kündigenden Arbeitnehmer auch tatsächlich einig waren (LAG Mecklenburg-Vorpommern 1 Sa 289/06 v. 08.03.2007, Rdnr. 27, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei der Tariffähigkeit um die Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler u.a. die Arbeitsbedingungen des Einzelarbeitsvertrags mit der Wirkung zu regeln, dass sie für die tarifgebundenen Personen unmittelbar und unabdingbar wie Rechtsnormen gelten (BVerfG 19. Oktober 1966 - 1 BvL 24/65 - AP § 2 TVG Nr. 24 = NJW 1966, 2305; BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - AP § 2 TVG Tariffähigkeit Nr. 4 = NZA 2006, 1112; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 2 Rn. 8).

    Die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers dient einerseits der effektiven Verwirklichung der Tarifautonomie, da sie den Abschluss eines Tarifvertrags auch in den Fällen ermöglicht, in denen der Arbeitgeber nicht Mitglied eines Verbands ist (BVerfG 19. Oktober 1966, a.a.O. mwN; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 2 Rn. 124 mwN).

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 44/93

    Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruchs

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Eine Gewerkschaft kann nicht zugleich auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite Tarifvertragspartei sein und auf diese Weise zur Regelung der Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmer mit sich selbst kontrahieren (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - juris, 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 a. a. 0.; Dütz, ArbuR 1995, 337, 338 mit Verweis auf § 181 BGB).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Das Bundesverfassungsgericht geht indessen davon aus, dass dies nicht zu einer Abhängigkeit der betroffenen Unternehmen von den Gewerkschaften führt, zumal die Vertreter in den Unternehmensorganen den Interessen des Unternehmens verpflichtet sind (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78, AP § 1 MitbestG Nr. 1 = NJW 1979, 593, NJW 1979, 833, Däubler/Peter TVG 2. Aufl. § 2 Rn. 82).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind aber auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = NZA 2002, 634).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = NZA 2007, 965).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Grundsätzlich überwiegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) für den Fall des gekündigten Arbeitsverhältnisses das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers das entgegenstehende Interesse des Arbeitgebers, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes erstinstanzliches Urteil ergeht.
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Überwiegend wird daher verlangt, dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, konkret mit Namen erfasst werden und so zu bezeichnen sind, dass genau erkennbar ist, wer gemeint ist (ErfK Oetker, Rn. 362 zu § 1 KSchG; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 08.03.2007, 1 Sa 289/06, zitiert nach juris, Rn. 27; LAG Sachsen vom 12.07.2005, 7 Sa 892/04, zitiert nach juris, Rn. 54; wohl auch BAG 2 AZR 111/02 vom 22.01.2004, zitiert nach juris, Rn. 57).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

  • ArbG Essen, 06.05.1997 - 2 Ca 32/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Kündigung wegen

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Sachsen, 12.07.2005 - 7 Sa 892/04
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