Rechtsprechung
ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Der Arbeitnehmer muss die vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführen (vgl. BAG 02.12.1998, AP Nr. 8 zu § 625 BGB; BAG 24.10.2001, NZA 2003, 153; LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09, zit. nach juris).Maßgeblich ist die Kenntnis des Arbeitgebers selbst oder seines Vertreters, der ihn durch eine entsprechende vertragliche Abrede binden könnte (BAG 24.10.2001, NZA 2003, 153; BAG 20.02.2002, ZTR 2002, 439).
- LAG Hamm, 16.10.2008 - 17 Sa 671/08
Zitiergebot gem. SR 2y Nr. 2 BAT - Unwirksamkeit der Befristung eines …
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Die Interessenlage eines Arbeitnehmers nach einem obsiegenden, die Entfristung feststellenden Urteil ist nahezu identisch mit der Interessenlage eines Arbeitnehmers, der in einem Kündigungsschutzverfahren ein obsiegendes Urteil erstritten hat (LAG Hamm vom 16.10.2008 - 17 Sa 671/08, zitiert nach juris).Dem Weiterbeschäftigungsantrag ist nur ausnahmsweise dann nicht zu entsprechen, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (LAG Hamm vom 16.10.2008 - 17 Sa 671/08, zitiert nach juris;… KR/Bader, 9. Auflage, § 17 TzBfG Rn. 40).
- BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 539/83
Arbeitsverhältnis: Begründung durch Weiterbeschäftigung nach Endes des …
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Der Arbeitgeber muss von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Vertragszeit sowie von den weiteren Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers Kenntnis haben (BAG 30.11.1984, AP Nr. 1 zu § 22 MTV Ausbildung).Dabei bedeutet Kenntnis weniger als Einverständnis mit der Fortsetzung; dieses braucht nicht vorzuliegen (BAG 30.11.1984, AP Nr. 1 zu § 22 MTV Ausbildung).
- BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Der Widerspruch kann in dem Angebot eines (ggf. weiteren) befristeten Arbeitsvertrags liegen (BAG 26.07.2000, NZA 2001, 261; BAG 05.05.2004, NZA 2004, 1346). - BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Maßgeblich ist die Kenntnis des Arbeitgebers selbst oder seines Vertreters, der ihn durch eine entsprechende vertragliche Abrede binden könnte (BAG 24.10.2001, NZA 2003, 153; BAG 20.02.2002, ZTR 2002, 439). - BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Der Widerspruch kann in dem Angebot eines (ggf. weiteren) befristeten Arbeitsvertrags liegen (BAG 26.07.2000, NZA 2001, 261; BAG 05.05.2004, NZA 2004, 1346). - LAG Köln, 27.06.2001 - 3 Sa 220/01
Befristung - Verwirkung
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Unzureichend ist es, wenn lediglich Kollegen des Arbeitnehmers, Fachvorgesetzte oder Mitglieder des Betriebsrats über das Verbleiben des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz unterrichtet sind (LAG Köln, 27.06.2001 - 3 Sa 220/01, zit. nach juris). - BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84
Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss gelten entsprechend, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung gestritten wird (BAG vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, BB 1986, 1437; BAG vom 08.04.1992 - 7 AZR 135/91, AP NR. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Er kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen; die Ausübung des Widerspruchsrechts ist an keine Form gebunden (vgl. BAG 11.07.2007 - 7 AZR 501/06, zit. nach juris). - BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91
Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse
Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss gelten entsprechend, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung gestritten wird (BAG vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, BB 1986, 1437; BAG vom 08.04.1992 - 7 AZR 135/91, AP NR. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09
Befristung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Befristungsende; …
- ArbG Halle, 07.12.2020 - 8 Ca 1428/20
Widerspruch bei Weiterarbeit
dd) Des Klägers Einwand, sein Weiterarbeiten nach der Nichtannahme des Angebots mit Wissen der Beklagten habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, vermag - obschon er von Teilen der Rechtsprechung und der Literatur geteilt wird (Müller-Glöge a. a. O., Rn. 32 m. Verw. auf ArbG A-Stadt-Bremerhaven, Urt. v. 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12, Rn. 19, juris) - nicht zu verfangen.