Rechtsprechung
   ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38197
ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12 (https://dejure.org/2013,38197)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12 (https://dejure.org/2013,38197)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 3 Ca 1879/12 (https://dejure.org/2013,38197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 613a BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Betriebsmittel als identitätsprägend für die Aufgabe eines Rettungsdienstes; Zielen einer Teilkündigung eines Arbeitsvertrages auf die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen gegen den Willen des Vertragspartners; Recht zur einseitigen Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Köln, 19.10.2007 - 11 Sa 698/07

    Betriebübergang bei Neuvergabe von Rettungsdienstaufträgen

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Für die Aufgabe eines Rettungsdienstes sind die sächlichen Betriebsmittel identitätsprägend, da bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und sie unverzichtbar für die auftragsgemäße Verrichtung der Tätigkeit sind, vgl. auch BAG vom 10.05.2012 - 8 AZR 434/11, Juris, LAG Köln vom 19.10.2007 - 11 Sa 698/07, Juris.

    32 Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der bereits zitierten Entscheidung vom 10.05.2012 und der 11. Kammer des LAG Köln (11 Sa 698/07 vom 19.10.2007) an, dass für die Aufgabe des Rettungsdienstes die sächlichen Betriebsmittel identitätsprägend sind, da bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und sie unverzichtbar für die auftragsgemäße Verrichtung der Tätigkeit sind (BAG a.a.O.).

    Ob sächliche Betriebsmittel identitätsprägend sind, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Eigenart des Betriebs (LAG Köln, Urteil vom 19.10.2007 - 11 Sa 698/07 - a. a. O.).

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, der zur Umgehung des Kündigungsschutzes führt, ist unwirksam, BAG vom 07.10.1982 - 2 AZR 455/80, BAGE 40, 199.

    Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, der zur Umgehend des Kündigungsschutzes führt, ist unwirksam (BAG, Urteil vom 07.10.1982 - 2 AZR 455/80 - BAGE 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung = EZA Nr. 28 zu § 315 BGB).

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89

    Kündbarkeit (Widerruflichkeit) eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag eines

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Sie ist grundsätzlich unzulässig, BAG vom 14.11.1990 - 5 AZR 464/89, Juris.

    Sie ist grundsätzlich unzulässig (BAG, Urteil vom 14.11.1990 - 5 AZR 464/89 - juris).

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Für die Aufgabe eines Rettungsdienstes sind die sächlichen Betriebsmittel identitätsprägend, da bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht und sie unverzichtbar für die auftragsgemäße Verrichtung der Tätigkeit sind, vgl. auch BAG vom 10.05.2012 - 8 AZR 434/11, Juris, LAG Köln vom 19.10.2007 - 11 Sa 698/07, Juris.

    Hierbei handelt es sich um ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO, an dessen Feststellung der Kläger ein gegenwärtiges Interesse hat, da die Beklagte rechtliche Beziehungen zum Kläger aus einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis leugnet (BAG vom 10.05.2012 - 8 AZR 434/11 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.10.2011 - 15 Sa 1557/11

    Direktionsrecht - Feststellungsinteresse bei gleichzeitiger Leistungsklage -

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Für einen wirksamen Widerrufsvorbehalt ist aber zu verlangen, dass bei den Widerrufsgründen zumindest die Richtung angegeben wird aus der der Widerruf möglich sein soll, z. B. wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - BB 2007, 1624; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.10.2011 - 15 Sa 1557/11 - juris).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Für einen wirksamen Widerrufsvorbehalt ist aber zu verlangen, dass bei den Widerrufsgründen zumindest die Richtung angegeben wird aus der der Widerruf möglich sein soll, z. B. wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - BB 2007, 1624; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.10.2011 - 15 Sa 1557/11 - juris).
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76

    Regelung der Krankenhauspflegesätze - Änderung des Liquidationsrechts - Änderung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Ausgehend von der Bezeichnung der Erklärung der Beklagten als Kündigung könnte diese individualrechtlich wirksam eine Beendigung der Bezugnahmeklausel nur dadurch zu Stande bringen, indem arbeitgeberseitig eine begründete Änderungskündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird (BAG, Urteil vom 21.06.1978 - 4 AZR 787/76 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Welche dieser vorstehend genannten Anpassungsmöglichkeiten jeweils in Betracht kommen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den arbeitsvertraglich getroffenen Abmachungen (BAG, Urteil vom 30.05.1980 - 7 AZR 215/78 - BAGE 33, 119 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Vielmehr sollten alle Vereinbarungen nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche Einheit bilden (vgl. BAG, Urteil vom 20.09.2010 AZR 588/09 - NZA 2011, 151 und BAG, Urteil vom 13.03.2007 - 9 AZR 612/05 - BAGE 121, 369 = NZA 2007, 563 zur Bestellung zum Datenschutzbeauftragten).
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
    Vielmehr sollten alle Vereinbarungen nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche Einheit bilden (vgl. BAG, Urteil vom 20.09.2010 AZR 588/09 - NZA 2011, 151 und BAG, Urteil vom 13.03.2007 - 9 AZR 612/05 - BAGE 121, 369 = NZA 2007, 563 zur Bestellung zum Datenschutzbeauftragten).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 251/10

    Zur Zulässigkeit der Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht