Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArbG Cottbus
§§ 7 IV, III BUrlG, § 630 BGB in Verbindung mit § 109 GewO
Urlaubsabgeltung und Zeugnisberichtigung; Resturlaub - Jahresurlaubsanspruch - Urlaubsantrag - Urlaubsgewährung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abgeltung eines Urlaubstags nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Urlaubsantrag bezieht sich auf Anspruch aus dem laufenden Jahr
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92
Äußere Form eines Zeugnisses
Auszug aus ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08
Das dem Kläger unter dem des 24. Oktober 2008 erstellte Arbeitszeugnis ist dem Kläger als berichtigtes Arbeitszeugnis unter dem Datum des 31.03.2008 zu erteilen, solches ungeknickt und ungefaltet, auf einem weißen, geschäftsüblichen Briefbogen (BAG vom 03.03.1993 5 AZR 182/92 AP Nr. 20 zu § 630 BGB). - LAG Köln, 08.11.1989 - 5 Sa 799/89
Arbeitsvertrag; Vertragsbruch; Zeugnis; Arbeitszeugnis
Auszug aus ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08
Arbeitsvertragsbruch des Arbeitnehmers oder die fristlose Kündigung des Arbeitgebers als solche sind nicht zu erwähnen (LAG Köln vom 08.11.1989, BB 90, 856). - BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70
Arbeitszeugnis - Verpflichtung des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08
Es ist nämlich nicht der Arbeitnehmer, der die Formulierungen des Zeugnisses vorgibt, sondern der Arbeitgeber, der seinerseits dasjenige in das Zeugnis aufnimmt, was er im Sinne einer zutreffenden Leistungs- und Führungsbeurteilung für die richtige Formulierung hält (BAG vom 29.07.1971 2 AZR 250/70 AP Nr. 6 zu § 630 BGB; vom 23.09.1992 5 AZR 573/91 EzA § 630 BGB Nr. 16).
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche
Auszug aus ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08
Dem eine solche Aussage, die sich auf einen einmaligen Sachverhalt im Verlauf des gesamten Arbeitsverhältnisses bezieht, vermittelt eine insofern unzutreffende Gewährleistung des damit wiedergegebenen arbeitnehmerseitigen Verhaltens (BAG vom 21.06.2005 9 AZR 325/04 DB 2005, 2360). - BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03
Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08
Soweit die klägerseitigen Formulierungen im übrigen den Schluss zulassen, dass der Kläger eine Leistungs- und Führungsbeurteilung des Inhalts verfolgt, die ihm die Endnote ,,gut" zuerkennt, hat er seinerseits, auch auf gerichtliche Auflage hin nicht vermocht Tatsachen der gestalt in den Rechtsstreit einzuführen, die den Rückschluss zuließen, dass der Kläger im Arbeitsverhältnis grundsätzlich überwiegend überdurchschnittliche Leistung erbracht hat (BAG vom 14.10.2003 9 AZR 12/03 NZA 2004, 843). - BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91
Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung
Auszug aus ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08
Es ist nämlich nicht der Arbeitnehmer, der die Formulierungen des Zeugnisses vorgibt, sondern der Arbeitgeber, der seinerseits dasjenige in das Zeugnis aufnimmt, was er im Sinne einer zutreffenden Leistungs- und Führungsbeurteilung für die richtige Formulierung hält (BAG vom 29.07.1971 2 AZR 250/70 AP Nr. 6 zu § 630 BGB; vom 23.09.1992 5 AZR 573/91 EzA § 630 BGB Nr. 16).