Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 17.06.2014 - 3 Ca 1374/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung von einschlägigen Tarifverträgen nach einer arbeitsvertraglichen Regelung bzgl. der später abgeschlossenen Haustarifverträge; Tarifkonkurrenz zwischen einem Verbandstarifvertrag und einem Haustarifvertrag aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Tarifkonkurrenz durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07
Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf …
Auszug aus ArbG Cottbus, 17.06.2014 - 3 Ca 1374/13
Ein Haustarifvertrag geht dabei einem Verbandstarifvertrag aufgrund der großen räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Nähe zum Betrieb vor (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07, juris Rn. 36). - BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07
Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel
Auszug aus ArbG Cottbus, 17.06.2014 - 3 Ca 1374/13
Vorformulierte Arbeitsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie die von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen ist (BAG vom 04. Juni 2008 - 4 AZR 308/07, juris Rn. 30).