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   ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07   

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https://dejure.org/2007,30929
ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07 (https://dejure.org/2007,30929)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 20.07.2007 - 6 Ca 482/07 (https://dejure.org/2007,30929)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 6 Ca 482/07 (https://dejure.org/2007,30929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung; Entfall des bisherigen Beschäftigungsbedürfnisses auf Grund einer unternehmerischen Entscheidung zur Arbeitszeitverkürzung; Abgestufte Darlegungslast und Beweislast bezüglich des Vorliegens und der ...

  • brandenburg.de PDF

    Betriebsbedingte Massenänderungskündigung - lineare Kürzung der Arbeitszeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    Eine unternehmerische Organisationsentscheidung kann nicht nur in einer (Um-) Gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebes zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss ( BAG vom 22.09.2005 ­ 2 AZR 365/04, Juris Rn 20).

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also missbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG vom 22.09.2005 ­ 2 AZR 365/04, Juris Rn 20).

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG vom 22.09.2005 ­ 2 AZR 365/04, Juris Rn 20).

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhaltes hinaus gehen (BAG vom 22.09.2005 ­ 2 AZR 365/04, Juris Rn 31).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    Alsdann hat sich der Arbeitgeber hierauf weiter einzulassen (BAG vom 17.06.1999 ­ 2 AZR 522/98, Juris 3. Leitsatz; hierzu ausführlich APS-Kiel, KSchG, 2. Auflage, § 1 KSchG Rn 465 ff m.w.N).

    Arbeitnehmern, die Einblick in die Geschehensabläufe ihrer bisherigen Arbeit haben, kann abverlangt werden, näher vorzutragen, warum ihre Tätigkeiten nach dem vom Arbeitgeber beabsichtigten Konzept nicht durchgeführt werden können (BAG vom 17.06.1999 ­ 2 AZR 522/98, Juris Rn 25).

  • LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03

    Änderungskündigung/Beendigungskündigung; Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    In diesem Rahmen ist es ohne weiteres zulässig, bei einer aufgrund dringender betrieblicher Bedürfnisse gerechtfertigten Verkürzung der Arbeitszeit auch das Arbeitsentgelt anteilig entsprechend zu kürzen (LAG Berlin vom 30.10.2003 ­ 16 Sa 1052/03, Juris Leitsatz).

    Erhalten alle Mitarbeiter gleichermaßen eine Änderungskündigung, greifen die Regeln der Sozialauswahl nicht ein (LAG Berlin vom 19.03.2003 ­ 16 Sa 1052/03).

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG vom 29.03.2007 ­ 2 AZR 31/06, Juris Rn 23).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG vom 29.03.2007 ­ 2 AZR 31/06, Juris Rn 30).

  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    Des weiteren müssen die vorgeschlagenen Änderungen gesetzes- und tarifkonform sein (BAG vom 18.12.1997 ­ 2 AZR 709/96, Juris).
  • ArbG Cottbus, 25.05.2007 - 4 Ca 497/07

    Betriebsbedingte Massenänderungskündigung - lineare Kürzung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    Weiter ist auf dieser ersten Stufe der abgestuften Darlegungs- und Beweislast entgegen der Auffassung der Klägerin und anderer Kammern des Arbeitsgerichts Cottbus (vgl. Arbeitsgericht Cottbus vom 25.05.2007 ­ 4 Ca 497/07; so wohl auch BAG vom 10.02.1999 ­ 2 AZR 422/98, Juris Rn 24; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Auflage, § 1 Rn 376a) unerheblich, dass die Beklagte nicht im Einzelnen dargelegt hat, wie groß die Arbeitsmenge im Team 10 ist (z.B. Anzahl und Dauer der Überwachung der ordnungsgemäßen Entladung der Ware, der körperlichen Kontrolle der Ware gemäß Lieferschein, der Dokumentation der Mengenabweichungen, der Qualitäts- und Frischekontrollen der Ware und Verpackung, die Abwicklung von Retouren und des internen Warenverkehrs, den Transport der Ware in die Warenannahme bzw. Auszeichnung, die Kontrolle der Auszeichnung, die.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    Weiter ist auf dieser ersten Stufe der abgestuften Darlegungs- und Beweislast entgegen der Auffassung der Klägerin und anderer Kammern des Arbeitsgerichts Cottbus (vgl. Arbeitsgericht Cottbus vom 25.05.2007 ­ 4 Ca 497/07; so wohl auch BAG vom 10.02.1999 ­ 2 AZR 422/98, Juris Rn 24; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Auflage, § 1 Rn 376a) unerheblich, dass die Beklagte nicht im Einzelnen dargelegt hat, wie groß die Arbeitsmenge im Team 10 ist (z.B. Anzahl und Dauer der Überwachung der ordnungsgemäßen Entladung der Ware, der körperlichen Kontrolle der Ware gemäß Lieferschein, der Dokumentation der Mengenabweichungen, der Qualitäts- und Frischekontrollen der Ware und Verpackung, die Abwicklung von Retouren und des internen Warenverkehrs, den Transport der Ware in die Warenannahme bzw. Auszeichnung, die Kontrolle der Auszeichnung, die.
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    Es geht nämlich bei dieser Prüfungsstufe darum, eine offensichtlich missbräuchliche Unternehmerentscheidung auszuschließen (BAG vom 18.10.2006 ­ 2 AZR 434/05, Juris 2. Leitsatz).
  • LAG Sachsen, 08.04.2005 - 3 Sa 630/04

    Ungerechtfertigte Änderungskündigung bei genereller Absenkung der

    Auszug aus ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07
    Änderungskündigungen (LAG Sachsen vom 08.04.2005 ­ 3 Sa 630/04, Juris 36 bis.
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