Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 20.08.2014 - 2 Ca 186/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Landesgesetzliche Befristungsabrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 20.08.2014 - 2 Ca 186/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - 8 Sa 1700/04
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - 8 Sa 1700/14
- BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 843/11
Angestellte Hochschulprofessoren - Gesetzgebungskompetenz
Auszug aus ArbG Cottbus, 20.08.2014 - 2 Ca 186/14
Der Kläger ist der Auffassung, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 sei nicht vergleichbar.Bei der Beurteilung der Rechtswirksamkeit einer Befristung ist grundsätzlich auf die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts geltende Rechtslage abzustellen, vergleiche bereits BAG vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02, BAGE 104, 244 und BAG vom 11.9.2013 7 AZR 843/11, Juris.
Das hat das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 11. September 2013 - 7 AZR 843/11, Juris, klargestellt.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.9.2013 - 7 AZR 843/11 ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber die Möglichkeit eröffnete, die Arbeitsverhältnisse von Professoren einmalig zu befristen.
Das Bundesarbeitsgericht führt ausdrücklich aus, dass der öffentlichen Gewalt bei der Ausgestaltung der Schutzpflicht aus dem Grundgesetz dem Gesetzgeber ein weiter sozialpolitischer Gestaltungsspielraum zukomme, den er zugunsten anderer grundrechtlich geschützter Interessen nutzen könne, vergleiche BAG vom 11.9.2013, a.a.O..
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
Auszug aus ArbG Cottbus, 20.08.2014 - 2 Ca 186/14
Bei der Beurteilung der Rechtswirksamkeit einer Befristung ist grundsätzlich auf die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts geltende Rechtslage abzustellen, vergleiche bereits BAG vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02, BAGE 104, 244 und BAG vom 11.9.2013 7 AZR 843/11, Juris. - BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus ArbG Cottbus, 20.08.2014 - 2 Ca 186/14
Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind, vergleiche BAG vom 4.12.2013 7 AZR 290/12, Juris.
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der …
das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 20. August 2014 - 2 Ca 186/14 -,.