Rechtsprechung
   ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31949
ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11 (https://dejure.org/2011,31949)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 21.10.2011 - 2 Ca 431/11 (https://dejure.org/2011,31949)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 2 Ca 431/11 (https://dejure.org/2011,31949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,31949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 Ziff 2 AÜG, § 9 Ziff 10 Abs 2 AÜG, § 9 Ziff 10 Abs 4 AÜG, § 97 ArbGG
    Equal Pay Zeitarbeit; Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit; Zeitarbeitsunternehmen; Aussetzung des Verfahrens; Nichtigkeit des TV CGZP; Tarifunfähigkeit CGZP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - gilt nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - gilt nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit.

    Am 14. Dezember 2010 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die CGZP keine tariffähige Organisation sei und daher keinen Tarifvertrag abschließen könne, vergleiche BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10, Juris.

    "Wie das BAG in seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (AZ: 1 ABR 19/10, NZA 2011, 289 - 300) festgestellt hat, ist die CGZP keine tariffähige Organisation.

    Außerdem geht der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus (BAG vom 14.12.2010, aaO).

    Eine Arbeitnehmervereinigung ist nach der Rechtsprechung des BAG tariffähig, wenn sie sich als satzungsmäßige Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in der Eigenschaft als Arbeitnehmer gesetzt hat und willens ist, Tarifverträge abzuschließen (BAG vom 14.12.2010, aaO, Rn 67).

    Der Instanzenzug (LAG Berlin vom 07.12.2009, 23 TaBV 1016/09 und BAG vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10) diente lediglich der Überprüfung der oben genannten Entscheidung des ArbG Berlin.

  • ArbG Dortmund, 16.03.2011 - 8 Ca 18/11

    Aussetzung, CGZP, Tariffähigkeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Hinsichtlich der Begründung der Entscheidung verweist die Kammer auf die ausführliche Begründung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juni 2011 - 3 Ca 422/11, die diese Entscheidung in wesentlichen Zügen wiedergibt und auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Herford vom 4. Mai 2011 - 2 Ca 144/11 sowie die Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, alle zitiert nach Juris.

    Eine Aussetzung kommt nicht in Betracht, wenn über die Frage der Tariffähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist und keine wesentliche Veränderung des zugrunde liegenden Sachverhalts eingetreten ist (BAG vom 01.02.1983, 1 ABR 33/78, NJW 1984, 1710 - 1712; ArbG Dortmund, 16.03.2011, 8 CA 18/11, zitiert nach Juris).

    Wie oben dargestellt, hat die Kammer keinen Zweifel, dass die Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 nicht nur für die Zukunft, sondern auch zumindest für die Dauer des hier streitigen Zeitpunkts wirkt und die Tariffähigkeit der CGZP auch für die Vergangenheit, das heißt ab der Satzung von 2005 nicht gegeben ist (so auch ArbG Dortmund vom 16.03.2011 aaO).

  • ArbG Herford, 04.05.2011 - 2 Ca 144/11

    Equal-Pay, CGZP, Unwirksamkeit der mehrgliedrigen Nachfolgetarifverträge mit CGM,

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Hinsichtlich der Begründung der Entscheidung verweist die Kammer auf die ausführliche Begründung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juni 2011 - 3 Ca 422/11, die diese Entscheidung in wesentlichen Zügen wiedergibt und auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Herford vom 4. Mai 2011 - 2 Ca 144/11 sowie die Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, alle zitiert nach Juris.

    Für die Tariffähigkeit der CGZP ab 2005 kann daher nichts anderes gelten (so auch Schlegel, NZA 2011, S. 380, 381; im Ergebnis auch ArbG Herford, 04.05.2011, 2 Ca 144/11, zitiert nach Juris).

    Denn die Beklagte weiß, in welcher Weise sie den Kläger jeweils eingesetzt hat, vergleiche zur Darlegungslast das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 04.05.2011- 2 Ca 144/11, Juris.

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.06.2011 - 3 Ca 422/11

    Entgeltzahlung einer Leiharbeitnehmerin nach dem Grundsatz Equal pay

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Hinsichtlich der Begründung der Entscheidung verweist die Kammer auf die ausführliche Begründung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juni 2011 - 3 Ca 422/11, die diese Entscheidung in wesentlichen Zügen wiedergibt und auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Herford vom 4. Mai 2011 - 2 Ca 144/11 sowie die Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.03.2011 - 8 Ca 18/11, alle zitiert nach Juris.

    Für eine Aussetzung nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG besteht daher ein Raum." (ArbG Frankfurt (Oder) vom 09.06.2011 - 3 Ca 422/11; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg vom 29.09.2011 - 7 Sa 1318/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Inzwischen hat das LAG Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) am 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 bestätigt.

    Für eine Aussetzung nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG besteht daher ein Raum." (ArbG Frankfurt (Oder) vom 09.06.2011 - 3 Ca 422/11; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg vom 29.09.2011 - 7 Sa 1318/11).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Wie das BAG bereits in seiner Entscheidung vom 15.11.2006 (10 AZR 665/05, NZA 2007, 448) festgestellt hat entfaltet eine rechtkräftige Entscheidung nach §§ 2a Abs. 1, Nr. 4, 97 Abs. 1 ArbGG nicht nur für die Zukunft Rechtswirkung, sondern auch für die Vergangenheit.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich keine Umstände ergeben, die die Tariffähigkeit entgegen der gerichtlichen Entscheidung bestätigen würden (BAG vom 15.11.2006 aaO).

  • BAG, 01.02.1983 - 1 ABR 33/78

    Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Eine Aussetzung kommt nicht in Betracht, wenn über die Frage der Tariffähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist und keine wesentliche Veränderung des zugrunde liegenden Sachverhalts eingetreten ist (BAG vom 01.02.1983, 1 ABR 33/78, NJW 1984, 1710 - 1712; ArbG Dortmund, 16.03.2011, 8 CA 18/11, zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    41 Die Aussetzung nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ist allerdings nur dann geboten, wenn die Frage der Tarifzuständigkeit oder der Tariffähigkeit zweifelhaft ist (BAG vom 23.10.1996, 4 AZR 409/95, NZA 1997, 383 - 385).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Sie sind überraschend und mit weniger als drei Monaten Frist für die schriftliche Geltendmachung zu kurz und benachteiligen den Kläger nach der Rechtsprechung des BAG unangemessen, vergleiche hierzu BAG vom 28. September 2005 - 5 AZR 52/05, Juris.
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.10.2011 - 2 Ca 431/11
    Eine solche Ausgleichsquittung enthält mit diesem Wortlaut in der Regel ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis, mit welchem dies nur eindeutig dokumentiert und fixiert werden soll, vergleiche BAG vom 07.11.2007 - 5 AZR 880/06, Juris.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Das ArbG Cottbus (Urteil vom 21.10.2011, 2 Ca 431/11) führt schließlich aus:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht