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   ArbG Cottbus, 26.05.2011 - 8 BV 38/11   

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ArbG Cottbus, 26.05.2011 - 8 BV 38/11 (https://dejure.org/2011,31485)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 26.05.2011 - 8 BV 38/11 (https://dejure.org/2011,31485)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 8 BV 38/11 (https://dejure.org/2011,31485)
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  • ArbG Cottbus PDF

    Mitbestimmung des Betriebsrates zum Einsatz von Leiharbeitnehmern

 
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  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.05.2011 - 8 BV 38/11
    Ein Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer als Einstellung bezeichneten Maßnahme setzt voraus, dass es sich bei dieser tatsächlich um eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 S. 1 und 2 BetrVG handelt (vgl. BAG vom 23.01.2008 ­ 1 ABR 74/06).

    Dabei kommt es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, nicht an (BAG vom 23.01.2008 ­ 1 ABR 74/06; BAG vom 25.01.2005 ­ 1 ABR 59/03 und vom 02.10.2007 ­ 1 ABR 60/06).

    Eine Einstellung eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb liegt danach erst dann vor, wenn der Leiharbeitnehmer dort zur Arbeitsleistung eingegliedert wird (BAG vom 23.01.2008 ­ 1 ABR 74/06).

  • ArbG Cottbus, 23.02.2011 - 2 BV 65/10
    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.05.2011 - 8 BV 38/11
    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung der 2. Kammer des hiesigen Arbeitsgerichts im Verfahren 2 BV 65/10 an.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.05.2011 - 8 BV 38/11
    Dabei kommt es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, nicht an (BAG vom 23.01.2008 ­ 1 ABR 74/06; BAG vom 25.01.2005 ­ 1 ABR 59/03 und vom 02.10.2007 ­ 1 ABR 60/06).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.05.2011 - 8 BV 38/11
    Dabei kommt es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, nicht an (BAG vom 23.01.2008 ­ 1 ABR 74/06; BAG vom 25.01.2005 ­ 1 ABR 59/03 und vom 02.10.2007 ­ 1 ABR 60/06).
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