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ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 36/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 Abs 2 S 1 AÜG, § 99 BetrVG, § 100 BetrVG
Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff der "vorübergehenden" Überlassung von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerungsgrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 36/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12
- BAG, 19.12.2013 - 7 ABR 37/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 36/12
Schließlich kann auch auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 21.03.1990, 7 AZR 198/89 zur Auslegung des Begriffs "vorübergehend" in § 1 Abs. 3 Ziff. 2 AÜG alte Fassung abgestellt werden. - BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77
Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG
Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 36/12
Das Merkmal "offensichtlich in § 100 Absatz 3 Satz 1 BetrVG erfordert eine grobe Verkennung der sachlich betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des Arbeitgebers, wobei von dessen Sicht im Zeitpunkt der Durchführung der dringlich angesehenen Maßnahme auszugehen ist, vergleiche BAG vom 6.10.1978, 1 ABR 51/77. - ArbG Cottbus, 22.08.2012 - 4 BV 2/12
Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff …
Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 36/12
a) Hinsichtlich der Begründung verweist die Kammer auf die ausführliche Begründung des Arbeitsgerichts Cottbus, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 BV 2/12 zu II. 1. b) bb) der Gründe, die hier im Wesentlichen wiedergegeben werden.
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12
Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 26. September 2012 - 2 BV 36/12 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 26.09.2012 - 2 BV 36/12 - abzuändern und.