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   ArbG Cottbus, 27.05.2008 - 6 Ca 2207/07   

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https://dejure.org/2008,38181
ArbG Cottbus, 27.05.2008 - 6 Ca 2207/07 (https://dejure.org/2008,38181)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 27.05.2008 - 6 Ca 2207/07 (https://dejure.org/2008,38181)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 6 Ca 2207/07 (https://dejure.org/2008,38181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArbG Cottbus PDF

    Zwischenzeugnis, Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltung, Lohnabrechnung, bestimmter Klageantrag; Zwischenzeugnis und Lohnabrechnung abgewiesen, Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung teilweise stattgegeben und im Übrigen abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 171/92

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus ArbG Cottbus, 27.05.2008 - 6 Ca 2207/07
    Als berechtigtes Interesse ist es nicht ausreichend, dass das Zwischenzeugnis nur als Beweismittel in einem weiteren Prozess dienen soll (BAG vom 21.01.1993 ­ 6 AZR 171/92, juris; Hümmerich-Spirolke-Regh, Das arbeitsrechtliche Mandat, 3. Auflage § 5 Rn. 843).
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus ArbG Cottbus, 27.05.2008 - 6 Ca 2207/07
    Es schließt den Anspruch auf eine Abrechnung mit ein, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Anspruch auf die Zahlung konkret verfolgen zu können (BAG vom 12.07.2006 ­ 5 AZR 646/05, juris, Rn. 15).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Auszug aus ArbG Cottbus, 27.05.2008 - 6 Ca 2207/07
    Er kann vom Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und späteres Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (BAG vom 16.10.2007 ­ 9 AZR 248/07, juris Rn. 23 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 307/07

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus ArbG Cottbus, 27.05.2008 - 6 Ca 2207/07
    Nach einer rechtskräftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht keine Rechtsgrundlage, auf die der Arbeitnehmer nach dem Ablauf der Kündigungsfrist einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis stützen könnte (LAG Rheinland-Pfalz vom 26.10.2007 ­ 9 Sa 307/07, juris Rn. 22, Hümmerich- Spirolke-Regh, Das arbeitsrechtliche Mandat, 3. Auflage, § 5 Rn. 845; Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 18. Auflage, Teil 1 VI. 5.).
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