Rechtsprechung
ArbG Darmstadt, 05.08.2009 - 5/3 Ca 472/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 174 S 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB
Vollmachtsrüge im Zusammenhang mit arbeitgeberseitiger Kündigung - keine Inkenntnissetzung von der Kündigungsvollmacht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
(Vollmachtsrüge im Zusammenhang mit arbeitgeberseitiger Kündigung - keine Inkenntnissetzung von der Kündigungsvollmacht)
- arbeitsrecht-hessen.de
Vollmachtsrüge bei arbeitgeberseitiger Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 05.08.2009 - 5/3 Ca 472/08
- LAG Hessen - 16 Sa 1627/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
Auszug aus ArbG Darmstadt, 05.08.2009 - 3 Ca 472/08
Ein Hinweis des Vertreters auf seine Vertreterstellung reicht nicht aus (BAG vom 12. Januar 2006, 2 AZR 179/05, in Juris). - BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht
Auszug aus ArbG Darmstadt, 05.08.2009 - 3 Ca 472/08
Ein In-Kenntnis-Setzen soll ein gleichwertiger Ersatz für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde sein (BAG vom 20. August 1997, 2 AZR 518/96, in Juris).