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ArbG Darmstadt, 12.06.2014 - 10 Ca 26/14 |
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 12.06.2014 - 10 Ca 26/14
- LAG Hessen, 02.03.2015 - 17 Sa 991/14
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 02.03.2015 - 17 Sa 991/14
Geltendmachung von Schadensersatz aus einem im Zusammenhang mit einem Müllwagen …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 12. Juni 2014, 10 Ca 26/14, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Darmstadt hat die Klage durch am 12. Juni 2014 verkündetes Urteil, 10 Ca 26/14, abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 12. Juni 2014, 10 Ca 26/14, festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, ihm den sich aus dem Verkehrsunfall vom 3. Dezember 2012 ergebenden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit dieser nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen ist.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 12. Juni 2014, 10 Ca 26/14, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.