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   ArbG Darmstadt, 13.02.2013 - 5 BV 43/12   

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https://dejure.org/2013,36264
ArbG Darmstadt, 13.02.2013 - 5 BV 43/12 (https://dejure.org/2013,36264)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 13.02.2013 - 5 BV 43/12 (https://dejure.org/2013,36264)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 5 BV 43/12 (https://dejure.org/2013,36264)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 36/13

    Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. Februar 2013 - 5 BV 43/12- teilweise abgeändert:.

    Die Anschlussbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. Februar 2013 - 5 BV 43/12- wird zurückgewiesen.

    unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. Februar 2013 -5 BV 43/12- die Anträge zurückzuweisen.

    Unter teilweiser Aufrechterhaltung und teilweiser Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. Februar 2013-5 BV 43/12-der Beteiligten zu 2 aufzugeben ihre sinngemäßen Äußerungen, wonach.

    Der Beteiligten zu 2) wird unter Aufrechterhaltung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. Februar 2013-5 BV 43/12-aufgegeben, die sinngemäße Äußerung, wonach der Beteiligte zu 1 den 1. Bevollmächtigten der I D Herrn G dazu veranlasst haben soll, die Mitarbeiter in der Betriebsversammlung am 11. Juli 2012 durch lautstarke Drohgebärden einzuschüchtern, zukünftig zu unterlassen-hilfsweise gegenüber Mitarbeitern der Beteiligten zu 2 und der H zu unterlassen-höchsthilfsweise gegenüber Mitarbeitern der Beteiligten zu 2 zu unterlassen-höchst höchst hilfsweise durch Aushang am schwarzen Brett ihrer Kantine zu unterlassen.

    Der Beteiligten zu 2 wird unter Aufrechterhaltung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. Februar 2013-5 BV 43/12-aufgegeben, die sinngemäße Äußerung, wonach Verdachtsmomente bestünden, dass ein Betriebsratsmitglied für sich außerplanmäßige, vertrauliche für mehrere Jahre rückwirkende Gehaltserhöhungen und Vergünstigungen unter bestimmten Zugeständnissen fordere, zukünftig zu unterlassen-hilfsweise gegenüber den Mitarbeitern der Beteiligten zu 2 und der H zu unterlassen-höchsthilfsweise gegenüber den Mitarbeitern der Beteiligten zu 2 zu unterlassen-höchst höchst hilfsweise durch Aushang am schwarzen Brett ihrer Kantine zu unterlassen.

  • LAG Hessen, 18.04.2016 - 16 TaBV 80/15

    Der Betriebsrat - für den von ihm beauftragten Rechtsanwalt gilt nichts anderes -

    Wegen dieses Aushangs ging der Betriebsrat in einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Darmstadt gegen den Arbeitgeber vor (5 BV 43/12).
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