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   ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06   

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https://dejure.org/2007,25119
ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06 (https://dejure.org/2007,25119)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 16.03.2007 - 2 BV 14/06 (https://dejure.org/2007,25119)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 16. März 2007 - 2 BV 14/06 (https://dejure.org/2007,25119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Mitbestimmung in personellen Einzelmaßnahmen, vorläufige Maßnahme, Erforderlichkeit, Anforderung an eine erneute Antragstellung, unvollständig bearbeitete Antragsformulare, unklare Antragstellung, unzureichende Information des Betriebsrates

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 100 Abs. 3 S. 1 BetrVG (ebenso BAG, 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - in juris dokumentiert).

    Offensichtlich ist dies nur dann nicht der Fall bei grober Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme aus Sicht des Arbeitgebers (BAG, 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - AP-Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG, 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - DB 1979, 311; BAG, 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - NZA 1989, 183; LAG Hessen, 11. Oktober 2005 - 18 TaBV 49/05 - in juris dokumentiert).

  • LAG Sachsen, 13.08.1993 - 3 TaBV 2/93

    Besetzung einer personenbezogenen Stelle; Innerbetriebliche Ausschreibung ;

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Mit den eindeutigen Regelungen der §§ 93, 99 BetrVG und ihrem Sinn verträgt es sich nicht, wenn unter bestimmten Voraussetzungen dem Arbeitgeber gestattet sein soll, der Ausschreibungsverpflichtung nicht genügen zu brauchen (ebenso LAG Hessen, 2. November 1999 - 4 TaBV 31/99 - AP-Nr. 7 zu § 93 BetrVG 1972; Sächs. LAG, 13. August 1993 - 3 TaBV 2/93 - juris).

    Der Sinn des § 93 BetrVG liegt nicht nur in der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarkts, sondern auch in der Schaffung von Transparenz betrieblicher Vorgänge (BAG, 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - a.a.O.; LAG Sachsen, 13. August 1993 - 3 TaBV 2/93 - a.a.O.).

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Dies muss so verstanden werden, dass eine vorläufige Durchführung der Umgruppierung nicht angezeigt wird, zumal die dringende Erforderlichkeit einer Umgruppierung grundsätzlich nicht angenommen werden kann, sogar zweifelhaft ist, ob § 100 BetrVG auf Eingruppierungen und Umgruppierungen Anwendung findet (ebenso BAG, 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - NZA 1987, 489).

    Hierin wirkt lediglich die Mitteilung der Beteiligten zu 1 über die ihrer Auffassung nach zutreffende endgültige Eingruppierung und nicht die Anzeige der Durchführung einer vorläufigen Maßnahme (vgl. insoweit auch BAG vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - a.a.O.).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Da es im Rahmen des § 93 BetrVG um die Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmerschaft geht, besteht die Pflicht zur innerbetrieblichen Ausschreibung bei entsprechendem Verlangen des Betriebsrats bezüglich aller Arbeitsplätze, für die der Betriebsrat funktionell zuständig ist (ebenso BAG, 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - § 93 AP-Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Der Sinn des § 93 BetrVG liegt nicht nur in der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarkts, sondern auch in der Schaffung von Transparenz betrieblicher Vorgänge (BAG, 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - a.a.O.; LAG Sachsen, 13. August 1993 - 3 TaBV 2/93 - a.a.O.).

  • LAG Bremen, 13.09.2001 - 4 TaBV 6/01
    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Einer Mitteilung, die die Voraussetzung des § 99 BetrVG erfüllen soll, muss zweifelsfrei zu entnehmen sein, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zu der jeweiligen personellen Maßnahme einholen will, also die Wochenfrist läuft (ebenso LAG Bremen, 13. September 2001 - 4 TaBV 6/01 - juris).

    Insbesondere dann, wenn ein zweites Anhörungsschreiben innerhalb relativ kurzer Zeit nach dem ersten Anhörungsschreiben bei dem Betriebsrat eingeht, muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass hier wirklich ein erneutes Verfahren nach § 99 BetrVG durchgeführt werden soll und nicht lediglich ein auch nach Ablehnung weiteres zulässiges Bemühen um Verständigung und Einigung vorliegt (ebenso LAG Bremen, 13. September 2001, a.a.O.).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1 ist der Widerspruchsgrund der unterbliebenen Ausschreibung auch nicht dadurch geheilt worden, dass die Ausschreibung nachgeholt wurde und sich kein innerbetrieblicher Bewerber gemeldet hat (BAG, 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - DB 2005, 729).
  • ArbG Nürnberg, 09.08.2000 - 12 BV 128/99

    Ordnungsgemäße Begründung eines Betriebsratswiderspruches gegen die Einstellung

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Dabei ist im Tenor der Prüfungsmaßstab des § 100 Abs. 3 BetrVG zum Ausdruck zu bringen (ebenso ArbG Nürnberg, 9. August 2000 - 12 BV 128/99 - in juris dokumentiert).
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Offensichtlich ist dies nur dann nicht der Fall bei grober Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme aus Sicht des Arbeitgebers (BAG, 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - AP-Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG, 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - DB 1979, 311; BAG, 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - NZA 1989, 183; LAG Hessen, 11. Oktober 2005 - 18 TaBV 49/05 - in juris dokumentiert).
  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    Offensichtlich ist dies nur dann nicht der Fall bei grober Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme aus Sicht des Arbeitgebers (BAG, 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - AP-Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG, 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - DB 1979, 311; BAG, 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - NZA 1989, 183; LAG Hessen, 11. Oktober 2005 - 18 TaBV 49/05 - in juris dokumentiert).
  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06
    a) Der Lauf der Wochenfrist nach § 99 Abs. 3 BetrVG ist nicht Voraussetzung für die vom Arbeitgeber begehrte Feststellung (ebenso LAG Hamm, 26. September 2003 - 10 TaBV 63/03 - NZA RR 2004).
  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05

    Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte

  • LAG Hessen, 02.11.1999 - 4 TaBV 31/99

    Betriebsrat: Verweigerung der Zustimmung bei innerbetrieblicher

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • LAG Hessen, 16.09.1986 - 4 TaBV 152/86

    Zustimmungsersetzung zu einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

  • LAG Hessen, 16.10.2007 - 4 TaBV 136/07

    Zur Unterrichtung des Betriebsrats über die vorläufige Durchführung einer

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 16. März 2007 - 2 BV 14/06 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 16. März 2007 - 2 BV 14/06 - abzuändern und.

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