Rechtsprechung
   ArbG Dortmund, 05.09.2012 - 2 Ca 3755/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32373
ArbG Dortmund, 05.09.2012 - 2 Ca 3755/12 (https://dejure.org/2012,32373)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 05.09.2012 - 2 Ca 3755/12 (https://dejure.org/2012,32373)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 05. September 2012 - 2 Ca 3755/12 (https://dejure.org/2012,32373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tarifvertrag, Einzelhandel, arbeitsvertragliche Bezugnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tarifvertrag, Einzelhandel, arbeitsvertragliche Bezugnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit eines Tarifvertrags nach Wegfall der Tarifgebundenheit eines Arbeitgebers bei Einordnung der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede; Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Ausschlusses jeden Rechtsanspruchs bei laufendem ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2012 - 2 Ca 3755/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts benachteiligt ein vertraglich vereinbarter Ausschluss jeden Rechtsanspruchs bei laufendem Arbeitsentgelt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. vom 25.04.2007 - 5 AZR 627/06 - NZA 2007, 853-855).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2012 - 2 Ca 3755/12
    Vom Wortlaut abweichende Regelungsziele oder Motive können nur dann bei der Auslegung berücksichtigt werden, wenn sie im Vertrag selbst oder in den Begleitumständen bei Vertragsschluss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gekommen sind (BAG 22.Oktober 2008 - 4 AZR 793/07- Rn.30 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2012 - 2 Ca 3755/12
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht waren bei entsprechender Tarifgebundenheit des Arbeitgebers Bezugnahmeklauseln in aller Regel als sogenannte Gleichstellungsabreden auszulegen (vgl. nur BAG 10.Dezember 2008 - 4 AZR 881/07- zitiert nach juris).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2012 - 2 Ca 3755/12
    Diese Auslegungsregel wird durch das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 1.Januar 2002 vereinbart worden sind (vgl. BAG 18.November 2009 - 4 AZR 514/08- zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht