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ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung von Pausen unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung; Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13
- LAG Hamm, 07.05.2014 - 3 Sa 1716/13
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13
Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann (BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972 zu II 2 b bb der Gründe).Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. BAG, 7.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG zu B II 1 der Gründe; BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - aaO).
- BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06
Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung
Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13
Unter einer betrieblichen Übung (vgl. BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06 - AP Nr. 78 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. - BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13
Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. BAG, 7.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG zu B II 1 der Gründe;… BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - aaO).
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14
Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 5. September 2013 - 6 Ca 2906/13 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 07.05.2014 - 3 Sa 1716/13 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13 - abgeändert:.