Rechtsprechung
   ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,65436
ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13 (https://dejure.org/2013,65436)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13 (https://dejure.org/2013,65436)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 05. September 2013 - 6 Ca 2906/13 (https://dejure.org/2013,65436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,65436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13
    Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann (BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972 zu II 2 b bb der Gründe).

    Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. BAG, 7.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG zu B II 1 der Gründe; BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - aaO).

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06

    Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13
    Unter einer betrieblichen Übung (vgl. BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06 - AP Nr. 78 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus ArbG Dortmund, 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13
    Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (vgl. BAG, 7.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG zu B II 1 der Gründe; BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - aaO).
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14

    Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 5. September 2013 - 6 Ca 2906/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 07.05.2014 - 3 Sa 1716/13
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.09.2013 - 6 Ca 2906/13 - abgeändert:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht