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ArbG Dortmund, 05.12.2002 - 6 BV 97/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 05.12.2002 - 6 BV 97/02
- LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
- BAG, 25.08.2004 - 7 ABR 60/03
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.08.2004 - 7 ABR 60/03
Anwaltsgebühren - Vertretung widerstreitender Interessen
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 5. Dezember 2002 - 6 BV 97/02 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert. - LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren …
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.12.2002 - 6 BV 97/02 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.12.2002 - 6 BV 97/02 - dem Arbeitgeber aufzugeben, an die Antragsteller 811, 45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2002 zu zahlen.