Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitsunfall - Haftungsprivileg gemäß § 105 Abs. 1 SGB VII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18
- LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19
- LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 25.09.2018 - 14 W 34/18
Zur Abgrenzung der Verkehrsunfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f. …
- LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. an sie ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2017, hilfsweise seit Klagezustellung zu zahlen;.
- LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19
Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII ; Haftungsprivilegierung nur bei …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. an sie ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2017, hilfsweise seit Klagezustellung zu zahlen;.