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   ArbG Dortmund, 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18   

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https://dejure.org/2019,55165
ArbG Dortmund, 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 (https://dejure.org/2019,55165)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 (https://dejure.org/2019,55165)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 10 Ca 3430/18 (https://dejure.org/2019,55165)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 25.09.2018 - 14 W 34/18

    Zur Abgrenzung der Verkehrsunfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f.

    Auszug aus ArbG Dortmund, 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18
    (Vergleiche zur Bejahung des Haftungsprivilegs gemäß den §§ 104, 105 SGB VII auch bei einer Gefährdungshaftung zuletzt OLG Celle, 14 W 34/18 mit Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. an sie ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2017, hilfsweise seit Klagezustellung zu zahlen;.

  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19

    Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII ; Haftungsprivilegierung nur bei

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2019 - 10 Ca 3430/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. an sie ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2017, hilfsweise seit Klagezustellung zu zahlen;.

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