Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 15.02.2007 - 9 Ga 10/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Teilbetriebsstillegung, Interessenausgleich, Entlassungssperre, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 611 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 111 BetrVG
Teilbetriebsstillegung, Interessenausgleich, Entlassungssperre, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hamm, 28.08.2003 - 13 TaBV 127/03
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.02.2007 - 9 Ga 10/07
Zwar erkennt das Landesarbeitgericht Hamm das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats an (vgl. LAG Hamm, 28.08.2003 - 13 TaBV 127/03). - LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98
Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf …
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.02.2007 - 9 Ga 10/07
An die Darlegung des Verfügungsgrundes stellt die Kammer (entgegen LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98) keine hohen Anforderungen, da vorliegend der Beschäftigungsanspruch des Klägers im unstreitig ungekündigten Arbeitsverhältnis ohne weiteres besteht und nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes überhaupt durchgesetzt werden kann. - LAG Hessen, 26.11.1993 - 9 SaGa 539/93
Beschäftigungsanspruch; Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer …
Auszug aus ArbG Dortmund, 15.02.2007 - 9 Ga 10/07
Eine Androhung bereits im Erkenntnisverfahren scheidet aufgrund einer unzulässigen Vermischung des Erkenntnisverfahrens mit der Zwangsvollstreckung aus (Korinth, I Rn. 101, LAG Hessen, 26.11.1993 - 9 SaGa 539/93).