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   ArbG Dortmund, 17.06.1999 - 6 BV 53/99   

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ArbG Dortmund, 17.06.1999 - 6 BV 53/99 (https://dejure.org/1999,10465)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17.06.1999 - 6 BV 53/99 (https://dejure.org/1999,10465)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 6 BV 53/99 (https://dejure.org/1999,10465)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.06.1999 - 6 BV 53/99
    Da in § 37 Abs. 6 BetrVG Ansprüche des Betriebsrates als Gremium, nicht aber des einzelnen Betriebsratsmitglieds geregelt sind, muss der Betriebsrat im Einzelnen darlegen, dass gerade das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied der dort vermittelten Kenntnisse bedarf, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BAG, Urt.v. 15.02.1995, 7 AZR 670/94, EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 125).

    In diesem Zusammenhang können auch Schulungen, die rhetorische Fähigkeiten vermitteln sollen, erforderlich sein im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden (vgl. BAG, Urt.v. 15.02.1995, 7 AZR 670/94, EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 125).

  • BAG, 14.09.1994 - 7 ABR 27/94

    Kostentragung für Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.06.1999 - 6 BV 53/99
    Vielmehr muss er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und die des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (vgl. BAG, Urt.v. 14.09.1994, 7 ABR 27/94, EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 120 sowie Urt. des BAG v. 24.05.1995, 7 ABR 54/94, EzA § 37 BetrVG 1972.
  • BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94

    Betriebsratsschulung, Schweigen des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.06.1999 - 6 BV 53/99
    Vielmehr muss er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und die des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (vgl. BAG, Urt.v. 14.09.1994, 7 ABR 27/94, EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 120 sowie Urt. des BAG v. 24.05.1995, 7 ABR 54/94, EzA § 37 BetrVG 1972.
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.06.1999 - 6 BV 53/99
    Sollte ein wirksamer Beschluss bislang nicht gefasst worden sein, so könnte dieser sogar nach der Seminarteilnahme noch nachgeholt werden (vgl. BAG, Beschluss vom 28.10.1992, 7 ABR 14/92, § 29 BetrVG 1972 Nr. 2).
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Erforderlich ist die Teilnahme an derartigen Schulungsveranstaltungen nur dann, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Betriebsrat eine derart herausgehobene Stellung einnimmt, dass gerade seine Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist (BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; BAG, Beschluss vom 24.05.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.12.1990 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 35; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1996 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 46; LAG Sachsen, Beschluss vom 22.11.2002 - NZA-RR 2003, 420; ArbG Dortmund, Beschluss vom 17.06.1999 - AiB 2000, 628; ArbG Bremen, Beschluss vom 25.02.2000 - AiB 2000, 288; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 153; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 108; Weber, a.a.O., § 37 Rz. 158, 169; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 Rz. 17 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 193/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

    Da die Beteiligte zu 3. über ausreichende rhetorische Fähigkeiten verfügt, ist der vorliegende Fall auch nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung einen entsprechenden Schulungsanspruch bejaht hat (LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02 - NZA-RR 2003, 420: Schriftsetzerin am Band; LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05 - NZA-RR 2006, 249: Verkäuferin bei einer Drogeriemarktkette; ArbG Dortmund 17.06.1999 - 6 BV 53/99 - AiB 2000, 628: Dreher).
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