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ArbG Dortmund, 17.07.2003 - 3 Ca 7643/02 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1407/03
Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17.07.2003 (3 Ca 7643/02) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Dortmund hat durch Urteil vom 17.07.2003 (3 Ca 7643/02), auf welches vollinhaltlich Bezug genommen wird, wie folgt für Recht erkannt:.
Der Beklagte beantragt, in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Dortmund - 3 Ca 7643/02 - festzustellen, daß der Beklagte als Insolvenzverwalter verpflichtet ist, dem Kläger ein Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG in Höhe von 7.019,01 EUR zu zahlen, und im übrigen die Klage abzuweisen sowie den Wert des Streitgegenstandes festzusetzen.