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   ArbG Dortmund, 17.07.2007 - 2 Ca 1111/07   

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https://dejure.org/2007,84876
ArbG Dortmund, 17.07.2007 - 2 Ca 1111/07 (https://dejure.org/2007,84876)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17.07.2007 - 2 Ca 1111/07 (https://dejure.org/2007,84876)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 2 Ca 1111/07 (https://dejure.org/2007,84876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berechnung des Urlaubsentgelts gemäß § 6.3 MTV Zeitarbeit (iGZ) Auslegung von § 6.3 MTV Zeitarbeit Begriff der "regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit" im Sinne des § 6.3 MTV Zeitarbeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Berechnung des Urlaubsentgelts gemäß § 6.3 MTV Zeitarbeit (iGZ) ; Auslegung von § 6.3 MTV Zeitarbeit; Begriff der "regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit" im Sinne des § 6.3 MTV Zeitarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung eines Urlaubsentgeltanspruchs auf Grundlage der Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche; Berechnung des Urlaubsentgelts auf Basis einer Tagesarbeitszeit von 8 Stunden; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2007 - 2 Ca 1111/07
    Daraus folgt eine Entgeltpflicht für alle urlaubsbedingt ausfallenden Arbeitsstunden einschließlich der sogenannten Überstunden (vgl. BAG, Urteil v. 22.02.2000 - 9 AZR 107/99, m. w. N.; vgl. auch BAG, Urteil v. 05.09.2002 - 9 AZR 244/01).

    Die Änderung des Zeitfaktors durch die Neufassung des § 11 Abs. 1 S. 1 BUrlG im Jahre 1996 hat den "gesetzlichen" Zeitfaktor unberührt gelassen (BAG, Urteil v. 22.02.2000 - 9 AZR 107/99, m. w. N.).

    Eine tarifliche Kürzung der Bemessungsgrundlagen für die Urlaubsvergütung kann nicht durch eine gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch höhere Anzahl von Urlaubstagen ausgeglichen werden (BAG, Urteil v. 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des früheren Fachsenats für das Urlaubsrecht vom 12.01.1989 - 8 AZR 404/87).

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2007 - 2 Ca 1111/07
    Eine tarifliche Kürzung der Bemessungsgrundlagen für die Urlaubsvergütung kann nicht durch eine gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch höhere Anzahl von Urlaubstagen ausgeglichen werden (BAG, Urteil v. 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des früheren Fachsenats für das Urlaubsrecht vom 12.01.1989 - 8 AZR 404/87).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2007 - 2 Ca 1111/07
    Daraus folgt eine Entgeltpflicht für alle urlaubsbedingt ausfallenden Arbeitsstunden einschließlich der sogenannten Überstunden (vgl. BAG, Urteil v. 22.02.2000 - 9 AZR 107/99, m. w. N.; vgl. auch BAG, Urteil v. 05.09.2002 - 9 AZR 244/01).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2007 - 2 Ca 1111/07
    Sofern die Tarifvertragsparteien dabei bestimmte tarifliche Begriffe selbst definieren, etwa durch Erklärungen, Protokollnotizen oder Bemerkungen, und diese jeweils die formellen Geltungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2 TVG, schriftliche Niederlegung und Unterzeichnung durch die Tarifvertragsparteien, erfüllen, müssen sie als verbindliche Interpretation des entsprechenden Begriffs der Tarifnorm zu Grunde gelegt werden, auch wenn die entsprechende Erklärung nicht in den Tarifvertrag - etwa als Fußnote oder als Protokollerklärung - eingearbeitet worden ist (BAG, Urteil v. 17.09.2003, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe).
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