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   ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98   

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ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98 (https://dejure.org/1998,13229)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98 (https://dejure.org/1998,13229)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 6 Ca 1111/98 (https://dejure.org/1998,13229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz eines Spitzenfußballers gegen Nichtaufnahme in die DFB-Transferliste

  • archive.org

    EGVtr Art 48 Abs 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Da § 138 Abs. 1 BGB auf die guten Sitten verweist, ist eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellung, die in erster Linie von Grundrechtsregelungen der Verfassung geprägt werden, vorzunehmen (vgl. BAG SpuRt 1997, S. 94, 96).

    Greift eine Regelung in die freie Wahl des Arbeitsplatzes mit ähnlichen Wirkungen ein wie eine objektive Zulassungsschranke in die Berufswahl, so ist sie nur zur Sicherung eines entsprechenden wichtigen Gemeinschaftsgutes und zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BAG NZA 1997, S. 647, 651, unter Berufung auf BVerfG AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Konsequenterweise hat das BAG in seiner Entscheidung vom 20.11.1996 zur Transferentschädigung im Eishockeybereich diese Frage gar nicht mehr aufgeworfen (vgl. BAG NZA 1997, S. 647 ff.).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Eine Umgehung liegt dann vor, wenn ein Rechtsgeschäft zwar nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, aber so ausgestaltet ist, daß im Ergebnis ein widerrechtlicher Erfolg eintritt (vgl. BAG Großer Senat BAGE 10, S. 65, 70; Münchener Kommentar-Mayer-Maly 3. Auflage 1993 § 134 BGB Rd. Nr. 11; Nasse SpuRt 1997 S. 45, 47).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Umgehungsabsicht bestand, sondern entscheidend ist die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts (vgl. BAGE 10, S. 65, 70).

  • LAG Köln, 13.08.1996 - 11 Ta 173/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung zur Vertragsverlängerung im

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Daher ist dem Verzichtsargument entgegen zu halten, daß der Schutz der Grundrechte, zu denen auch das Europäische Primärrecht gehört, nicht im vorhinein verzichtbar ist (a.A. LAG Köln NZA 1997, S. 317, 318).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NZA 1994, S. 937, 939,) die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG NZA 1190, S. 389 ff.) folgt, sind der Privatautonomie dann Schranken gesetzt sind, wenn zwingendes Recht betroffen ist.
  • LAG Berlin, 21.06.1979 - 4 Sa 127/78

    Rechtswirksamkeit der Transferbestimmungen für Lizenzfußballspieler nach dem

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Da aber der DFB spätestens seit der Entscheidung des LAG Berlin (NJW 1979, S. 2582 ff.) davon ausgehen mußte, daß das Transferentschädigungssystem vor Gericht keinen Bestand haben könnte, wurde bereits früh in die DFB Musterverträge eine Klausel aufgenommen, die § 11 des Arbeitsvertrages zwischen den Parteien entspricht.
  • ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Lizenzspieler und Verein;

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Am 10.03.1998 wurde in dem Verfahren 6 Ga 15/98 eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Nur besondere Umstände können das Rechtsschutzbedürfnis auch bei Leistungsklagen entfallen lassen (vgl. BGH, NJW 1987, S. 3138, 3139 BAG EzA § 133 AFG Nr. 5).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Nach dem sogenannten Bosman-Urteil des EuGH vom 15.12.1995 (NZA 1996, 191 ff.) änderte der DFB die Transferbestimmungen insoweit, daß die in §§ 29 ff. LSt vorgesehene Entschädigungsregelung mit Wirkung zum 01.08.1997 ersatzlos gestrichen wurde.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98
    Zu diesen Grundrechtsregelungen, wie hier Artikel 12 GG, zählt aber nicht nur das deutsche Grundgesetz sondern auch das primäre Gemeinschaftsrecht (vgl. BVerfGE 73, S. 339, 374 ff.) wie der EG-Vertrag.
  • ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Entscheidung in der Hauptsache durch ArbG Dortmund vom 19.05.1998 unter dem Aktenzeichen 6 Ca 1111/98.

    Mit Schreiben vom 23.02.1998 erhob der Kläger auch weitgehend inhaltsgleich eine Klage, die unter dem Aktenzeichen 6 Ca 1111/98 beim Arbeitsgericht Dortmund anhängig ist.

    Steht rechtskräftig fest, daß der Antragsgegner die Zustimmung zu erteilen hat, so wird diese nach § 894 ZPO fingiert (zur Zulässigkeit vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 59 ff.) Damit wird die Hauptsache nämlich das Klageverfahren 6 Ca 1111/98 vorweggenommen.

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