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   ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07   

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ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07 (https://dejure.org/2008,23346)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07 (https://dejure.org/2008,23346)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 5 Ca 4805/07 (https://dejure.org/2008,23346)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07
    Diese Vorschrift ist ihrem Rechtsgedanken nach auch auf Betriebsvereinbarungen anzuwenden (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2004, 1 ABR 23/03 = NZA 2005, 302).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 458/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07
    Aus Sicht der Kammer konnte die vom Bundesarbeitsgericht zuletzt offen gelassene Frage, ob den Betriebsparteien überhaupt die Regelungsmacht für eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung mit Wirkung auch für Ruhestandverhältnisse zusteht, dahinstehen (dafür noch LAG Hamm, Urteil vom 01.02.2006, 3 Sa 723/05; die Revisionsentscheidung des BAG vom 13.01.2007, 3 AZR 458/06 liegt mit Entscheidungsgründen noch nicht vor).
  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 3 Sa 723/05
    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07
    Aus Sicht der Kammer konnte die vom Bundesarbeitsgericht zuletzt offen gelassene Frage, ob den Betriebsparteien überhaupt die Regelungsmacht für eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung mit Wirkung auch für Ruhestandverhältnisse zusteht, dahinstehen (dafür noch LAG Hamm, Urteil vom 01.02.2006, 3 Sa 723/05; die Revisionsentscheidung des BAG vom 13.01.2007, 3 AZR 458/06 liegt mit Entscheidungsgründen noch nicht vor).
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 549/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07
    Insoweit scheidet also eine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer allein aufgrund der Vereinbarung einer Jeweiligkeitsklausel aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG Urt. v. 28.07.2005, 3 AZR 549/04 = Juris; BAG Urt. v. 27.06.2006, 3 AZR 255/05 = DB 2007, 118).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07
    Insoweit scheidet also eine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer allein aufgrund der Vereinbarung einer Jeweiligkeitsklausel aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG Urt. v. 28.07.2005, 3 AZR 549/04 = Juris; BAG Urt. v. 27.06.2006, 3 AZR 255/05 = DB 2007, 118).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07
    Die abändernde Betriebsvereinbarung wird schließlich ihrerseits nicht nur auf Rechtsmäßigkeit, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer ebenfalls anschließt, hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes überprüft (vgl. BAG Urt. v. 23.09.1997, 3 AZR 329/96 = DB 1998, 318).
  • LAG Hamm, 02.09.2008 - 4 Sa 438/08

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Ein-Prozent-Anpassung;

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.01.2008 - AZ: 5 Ca 4805/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.01.2008 - AZ: 5 Ca 4805/07 - zurückzuweisen.

  • ArbG Dortmund, 03.07.2008 - 4 Ca 724/08

    Anpassung des Ruhegeldes nach § 16 BetrAVG - ablösende Betriebsvereinbarung

    § 16 Absatz 3 Nr. 1 BetrAVG, der die Anpassungsverpflichtung gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG entfallen lässt, ist gemäß § 30 c Abs. 1 BetrAVG unanwendbar, da die Leistungen des Klägers auf Zusagen beruhen, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden (vgl. Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07 - Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07 -).
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